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Jesaja - Kapitel 65

Gottes Urteil über Abtrünnige und Getreue - Neuer Himmel und neue Erde

1 Ich bin gesucht worden von denen, die nicht nach mir fragten; ich bin gefunden worden von denen, die mich nicht suchten. Ich sprach: Hier bin, ich, hier bin ich! zu einer Nation, die nicht mit meinem Namen genannt war. (Römer 10.20) 2 Ich habe den ganzen Tag meine Hände ausgebreitet zu einem widerspenstigen Volke, welches seinen eigenen Gedanken nach auf dem Wege wandelt, der nicht gut ist. (Jeremia 3.17) (Sprüche 1.24) 3 Das Volk, das mich beständig ins Angesicht reizt, in den Gärten opfert und auf Ziegelsteinen räuchert; 4 welches in den Gräbern sitzt und in verborgenen Orten übernachtet; welches Schweinefleisch ißt und Greuelbrühe in seinen Gefäßen hat; (3. Mose 11.7) (Jesaja 66.17) 5 das da spricht: Bleibe für dich und nahe mir nicht, denn ich bin dir heilig: - diese sind ein Rauch in meiner Nase, ein Feuer, das den ganzen Tag brennt. 6 Siehe, das ist vor mir aufgeschrieben. Ich werde nicht schweigen, ich habe denn vergolten; und in ihren Busen werde ich vergelten 7 eure Missetaten und die Missetaten eurer Väter miteinander, spricht Jehova, die auf den Bergen geräuchert und mich auf den Hügeln verhöhnt haben; und ich werde zuvor ihren Lohn in ihren Busen messen. 8 So spricht Jehova: Wie wenn sich Most in der Traube findet, und man spricht: Verdirb sie nicht, denn ein Segen ist in ihr; so werde ich tun um meiner Knechte willen, daß ich nicht das Ganze verderbe. (1. Mose 18.26) (Jesaja 6.13) 9 Und ich werde aus Jakob einen Samen hervorgehen lassen, und aus Juda einen Besitzer meiner Berge; und meine Auserwählten sollen es besitzen, und meine Knechte sollen daselbst wohnen. 10 Und Saron wird zu einer Trift der Schafe, und das Tal Achor zu einem Lagerplatz der Rinder werden, für mein Volk, das mich gesucht hat. (Josua 7.26) 11 Ihr aber, die ihr Jehova verlasset, die ihr meines heiligen Berges vergesset, die ihr dem Gad einen Tisch zurichtet und der Meni Mischtrank einschenket: 12 Ich habe euch dem Schwerte bestimmt, und ihr alle werdet zur Schlachtung niedersinken; weil ich gerufen, und ihr nicht geantwortet habt, geredet, und ihr nicht gehört habt, sondern getan, was böse ist in meinen Augen, und das erwählet, woran ich kein Gefallen habe. (Jesaja 65.2) (Jesaja 66.4) 13 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, meine Knechte werden essen, ihr aber werdet hungern; siehe, meine Knechte werden trinken, ihr aber werdet dürsten. Siehe, meine Knechte werden sich freuen, ihr aber werdet beschämt sein; (Jesaja 55.1) 14 siehe, meine Knechte werden jubeln vor Freude des Herzens, ihr aber werdet schreien vor Herzeleid und heulen vor Kummer des Geistes. 15 Und ihr werdet euren Namen meinen Auserwählten zum Fluchwort hinterlassen; und der Herr, Jehova, wird dich töten. Seine Knechte aber wird er mit einem anderen Namen nennen: (Jesaja 62.2) 16 so daß, wer sich im Lande segnet, sich bei dem Gott der Treue segnen wird, und wer im Lande schwört, bei dem Gott der Treue schwören wird; denn die früheren Drangsale werden vergessen und vor meinen Augen verborgen sein. (Jesaja 19.18) (Jeremia 4.2) (Jeremia 12.16) 17 Denn siehe, ich schaffe einen neuen Himmel und eine neue Erde; und der früheren wird man nicht mehr gedenken, und sie werden nicht mehr in den Sinn kommen. (Jesaja 66.22) (2. Petrus 3.13) (Offenbarung 21.1) 18 Sondern freuet euch und frohlocket für und für über das, was ich schaffe. Denn siehe, ich wandle Jerusalem in Frohlocken um und sein Volk in Freude. (Jesaja 35.10) 19 Und ich werde über Jerusalem frohlocken und über mein Volk mich freuen; und die Stimme des Weinens und die Stimme des Wehgeschreis wird nicht mehr darin gehört werden. (Jesaja 25.8) 20 Und dort wird kein Säugling von einigen Tagen und kein Greis mehr sein, der seine Tage nicht erfüllte; denn der Jüngling wird als Hundertjähriger sterben, und der Sünder als Hundertjähriger verflucht werden. (Sacharja 8.4) 21 Und sie werden Häuser bauen und bewohnen, und Weinberge pflanzen und ihre Frucht essen. (Jesaja 62.8) 22 Sie werden nicht bauen und ein anderer es bewohnen, sie werden nicht pflanzen und ein anderer essen; denn gleich den Tagen der Bäume sollen die Tage meines Volkes sein, und meine Auserwählten werden das Werk ihrer Hände verbrauchen. (5. Mose 28.30) 23 Nicht vergeblich werden sie sich mühen, und nicht zum jähen Untergang werden sie zeugen; denn sie sind der Same der Gesegneten Jehovas, und ihre Sprößlinge werden bei ihnen sein. 24 Und es wird geschehen: ehe sie rufen, werde ich antworten; während sie noch reden, werde ich hören. (Jesaja 30.19) (Jesaja 58.9) 25 Wolf und Lamm werden beisammen weiden; und der Löwe wird Stroh fressen wie das Rind; und die Schlange: Staub wird ihre Speise sein. Man wird nicht übeltun noch verderbt handeln auf meinem ganzen heiligen Gebirge, spricht Jehova. (Jesaja 11.6-9)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.