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Jesaja - Kapitel 60

Die zukünftige Herrlichkeit Zions

1 Stehe auf, leuchte! denn dein Licht ist gekommen, und die Herrlichkeit Jehovas ist über dir aufgegangen. 2 Denn siehe, Finsternis bedeckt die Erde und Dunkel die Völkerschaften; aber über dir strahlt Jehova auf, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. 3 Und Nationen wandeln zu deinem Lichte hin, und Könige zu dem Glanze deines Aufgangs. (Offenbarung 21.24) 4 Erhebe ringsum deine Augen und sieh! Sie alle versammeln sich, kommen zu dir: deine Söhne kommen von ferne, und deine Töchter werden auf den Armen herbeigetragen. - (Jesaja 49.18) (Jesaja 66.12) 5 Dann wirst du es sehen und vor Freude strahlen, und dein Herz wird beben und weit werden; denn des Meeres Fülle wird sich zu dir wenden, der Reichtum der Nationen zu dir kommen. 6 Eine Menge Kamele wird dich bedecken, junge Kamele von Midian und Epha. Allesamt werden sie aus Scheba kommen, Gold und Weihrauch bringen, und sie werden das Lob Jehovas fröhlich verkündigen. (Psalm 72.10) (Matthäus 2.1) 7 Alle Herden Kedars werden sich zu dir versammeln, die Widder Nebajoths werden dir zu Diensten stehen: Wohlgefällig werden sie auf meinen Altar kommen; und das Haus meiner Pracht werde ich prächtig machen. - 8 Wer sind diese, die wie eine Wolke geflogen kommen und gleich Tauben zu ihren Schlägen? 9 Denn auf mich hoffen die Inseln, und die Tarsisschiffe ziehen voran, um deine Kinder aus der Ferne zu bringen, und ihr Silber und ihr Gold mit ihnen, zu dem Namen Jehovas, deines Gottes, und zu dem Heiligen Israels, weil er dich herrlich gemacht hat. - 10 Und die Söhne der Fremde werden deine Mauern bauen, und ihre Könige dich bedienen; denn in meinem Grimm habe ich dich geschlagen, aber in meiner Huld habe ich mich deiner erbarmt. (Jesaja 54.7-8) 11 Und deine Tore werden beständig offen stehen; Tag und Nacht werden sie nicht geschlossen werden, um zu dir zu bringen den Reichtum der Nationen und ihre hinweggeführten Könige. (Offenbarung 21.25-26) 12 Denn die Nation und das Königreich, welche dir nicht dienen wollen, werden untergehen, und diese Nationen werden gewißlich vertilgt werden. 13 Die Herrlichkeit des Libanon wird zu dir kommen, Zypresse, Platane und Scherbinzeder miteinander, um die Stätte meines Heiligtums zu schmücken; und ich werde herrlich machen die Stätte meiner Füße. 14 Und gebeugt werden zu dir kommen die Kinder deiner Bedrücker, und alle deine Schmäher werden niederfallen zu den Sohlen deiner Füße; und sie werden dich nennen: Stadt Jehovas, Zion des Heiligen Israels. (Jesaja 14.2) (Jesaja 49.23) 15 Statt daß du verlassen warst und gehaßt, und niemand hindurchzog, will ich dich zum ewigen Stolz machen, zur Wonne von Geschlecht zu Geschlecht. 16 Und du wirst saugen die Milch der Nationen, und saugen an der Brust der Könige; und du wirst erkennen, daß ich, Jehova, dein Heiland bin, und ich, der Mächtige Jakobs, dein Erlöser. (Jesaja 49.23) 17 Statt des Erzes werde ich Gold bringen, und statt des Eisens Silber bringen, und statt des Holzes Erz, und statt der Steine Eisen. Und ich werde den Frieden setzen zu deinen Aufsehern, und die Gerechtigkeit zu deinen Vögten. (Jesaja 52.7) 18 Nicht wird man ferner von Gewalttat hören in deinem Lande, von Verheerung und Zertrümmerung in deinen Grenzen; sondern deine Mauern wirst du Heil nennen, und deine Tore Ruhm. (Jesaja 26.1) 19 Nicht wird ferner die Sonne dir zum Licht sein bei Tage, noch zur Helle der Mond dir scheinen; sondern Jehova wird dir zum ewigen Licht sein, und dein Gott zu deinem Schmuck. (Jesaja 24.23) (Jesaja 30.26) (Offenbarung 21.23) 20 Nicht wird ferner deine Sonne untergehen, noch dein Mond sich zurückziehen; denn Jehova wird dir zum ewigen Licht sein. Und die Tage deines Trauerns werden ein Ende haben. 21 Und dein Volk, sie alle werden Gerechte sein, werden das Land besitzen auf ewig, sie, ein Sproß meiner Pflanzungen, ein Werk meiner Hände, zu meiner Verherrlichung. 22 Der Kleinste wird zu einem Tausend werden, und der Geringste zu einer gewaltigen Nation. Ich, Jehova, werde es zu seiner Zeit eilends ausführen.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)