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Jesaja - Kapitel 59

Sündhaftigkeit, Bekenntnis und Gottes zukünftiges Handeln zum Heil

1 Siehe, die Hand Jehovas ist nicht zu kurz, um zu retten, und sein Ohr nicht zu schwer, um zu hören; (Jesaja 50.2) 2 sondern eure Missetaten haben eine Scheidung gemacht zwischen euch und eurem Gott, und eure Sünden haben sein Angesicht vor euch verhüllt, daß er nicht hört. 3 Denn eure Hände sind mit Blut befleckt und eure Finger mit Ungerechtigkeit; eure Lippen reden Lüge, eure Zunge spricht Unrecht. (Jesaja 1.15) 4 Niemand ruft Gerechtigkeit aus, und niemand rechtet in Treue; man vertraut auf Nichtigkeit und redet Falschheit; man ist schwanger mit Mühsal und gebiert Unheil. 5 Basiliskeneier brüten sie aus, und sie weben Spinnengewebe: wer von ihren Eiern ißt, muß sterben, und wird eines zertreten, so fährt eine Otter heraus; 6 ihr Gewebe taugt nicht zur Bekleidung, und mit ihrem Gewirke kann man sich nicht bedecken. Ihre Werke sind Werke des Unheils, und Gewalttat ist in ihren Händen. 7 Ihre Füße laufen zum Bösen und eilen, unschuldiges Blut zu vergießen; ihre Gedanken sind Gedanken des Unheils, Verwüstung und Zertrümmerung ist auf ihren Bahnen. (Römer 3.15-17) 8 Den Weg des Friedens kennen sie nicht, und kein Recht ist in ihren Geleisen; ihre Pfade machen sie krumm: Wer irgend sie betritt, kennt keinen Frieden. 9 Darum ist das Recht fern von uns, und die Gerechtigkeit erreicht uns nicht. Wir harren auf Licht, und siehe, Finsternis; auf Helle, aber in dichtem Dunkel wandeln wir. 10 Wie Blinde tappen wir an der Wand herum, und wir tappen herum wie solche, die keine Augen haben; wir straucheln am Mittag wie in der Dämmerung. Wir sind unter Gesunden den Toten gleich. 11 Wir brummen alle wie die Bären, und wir girren wie die Tauben. Wir harren auf Recht, und da ist keines; auf Rettung, aber sie ist fern von uns. 12 Denn viele sind unserer Übertretungen vor dir, und unsere Sünden zeugen wider uns; denn unserer Übertretungen sind wir uns bewußt, und unsere Missetaten, die kennen wir: 13 Abfallen von Jehova und ihn verleugnen und zurückweichen von unserem Gott, reden von Bedrückung und Abfall, Lügenworte in sich aufnehmen und sie aus dem Herzen sprechen. 14 Und das Recht ist zurückgedrängt, und die Gerechtigkeit steht von ferne; denn die Wahrheit ist gestrauchelt auf dem Markte, und die Geradheit findet keinen Einlaß. 15 Und die Wahrheit wird vermißt; und wer das Böse meidet, setzt sich der Beraubung aus. Und Jehova sah es, und es war böse in seinen Augen, daß kein Recht vorhanden war. 16 Und er sah, daß kein Mann da war; und er staunte, daß kein Vermittler vorhanden. Da half ihm sein Arm, und seine Gerechtigkeit, sie unterstützte ihn. (Jesaja 63.5) 17 Und er zog Gerechtigkeit an wie einen Panzer und setzte den Helm des Heils auf sein Haupt, und er zog Rachegewänder an als Kleidung und hüllte sich in Eifer wie in einen Mantel. 18 Nach den Taten, danach wird er vergelten: Grimm seinen Widersachern, Vergeltung seinen Feinden; den Inseln wird er Vergeltung erstatten. 19 Und sie werden den Namen Jehovas fürchten vom Niedergang an, und vom Sonnenaufgang seine Herrlichkeit. Wenn der Bedränger kommen wird wie ein Strom, so wird der Hauch Jehovas ihn in die Flucht schlagen. 20 Und ein Erlöser wird kommen für Zion und für die, welche in Jakob von der Übertretung umkehren, spricht Jehova. (Jesaja 1.27) (Römer 11.26) 21 Und ich, dies ist mein Bund mit ihnen, spricht Jehova: Mein Geist, der auf dir ist, und meine Worte, die ich in deinen Mund gelegt habe, werden nicht aus deinem Munde weichen, noch aus dem Munde deiner Nachkommen, noch aus dem Munde der Nachkommen deiner Nachkommen, spricht Jehova, von nun an bis in Ewigkeit. (Jeremia 1.9)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)