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Jesaja - Kapitel 59

Sündhaftigkeit, Bekenntnis und Gottes zukünftiges Handeln zum Heil

1 Siehe, die Hand Jehovas ist nicht zu kurz, um zu retten, und sein Ohr nicht zu schwer, um zu hören; (Jesaja 50.2) 2 sondern eure Missetaten haben eine Scheidung gemacht zwischen euch und eurem Gott, und eure Sünden haben sein Angesicht vor euch verhüllt, daß er nicht hört. 3 Denn eure Hände sind mit Blut befleckt und eure Finger mit Ungerechtigkeit; eure Lippen reden Lüge, eure Zunge spricht Unrecht. (Jesaja 1.15) 4 Niemand ruft Gerechtigkeit aus, und niemand rechtet in Treue; man vertraut auf Nichtigkeit und redet Falschheit; man ist schwanger mit Mühsal und gebiert Unheil. 5 Basiliskeneier brüten sie aus, und sie weben Spinnengewebe: wer von ihren Eiern ißt, muß sterben, und wird eines zertreten, so fährt eine Otter heraus; 6 ihr Gewebe taugt nicht zur Bekleidung, und mit ihrem Gewirke kann man sich nicht bedecken. Ihre Werke sind Werke des Unheils, und Gewalttat ist in ihren Händen. 7 Ihre Füße laufen zum Bösen und eilen, unschuldiges Blut zu vergießen; ihre Gedanken sind Gedanken des Unheils, Verwüstung und Zertrümmerung ist auf ihren Bahnen. (Römer 3.15-17) 8 Den Weg des Friedens kennen sie nicht, und kein Recht ist in ihren Geleisen; ihre Pfade machen sie krumm: Wer irgend sie betritt, kennt keinen Frieden. 9 Darum ist das Recht fern von uns, und die Gerechtigkeit erreicht uns nicht. Wir harren auf Licht, und siehe, Finsternis; auf Helle, aber in dichtem Dunkel wandeln wir. 10 Wie Blinde tappen wir an der Wand herum, und wir tappen herum wie solche, die keine Augen haben; wir straucheln am Mittag wie in der Dämmerung. Wir sind unter Gesunden den Toten gleich. 11 Wir brummen alle wie die Bären, und wir girren wie die Tauben. Wir harren auf Recht, und da ist keines; auf Rettung, aber sie ist fern von uns. 12 Denn viele sind unserer Übertretungen vor dir, und unsere Sünden zeugen wider uns; denn unserer Übertretungen sind wir uns bewußt, und unsere Missetaten, die kennen wir: 13 Abfallen von Jehova und ihn verleugnen und zurückweichen von unserem Gott, reden von Bedrückung und Abfall, Lügenworte in sich aufnehmen und sie aus dem Herzen sprechen. 14 Und das Recht ist zurückgedrängt, und die Gerechtigkeit steht von ferne; denn die Wahrheit ist gestrauchelt auf dem Markte, und die Geradheit findet keinen Einlaß. 15 Und die Wahrheit wird vermißt; und wer das Böse meidet, setzt sich der Beraubung aus. Und Jehova sah es, und es war böse in seinen Augen, daß kein Recht vorhanden war. 16 Und er sah, daß kein Mann da war; und er staunte, daß kein Vermittler vorhanden. Da half ihm sein Arm, und seine Gerechtigkeit, sie unterstützte ihn. (Jesaja 63.5) 17 Und er zog Gerechtigkeit an wie einen Panzer und setzte den Helm des Heils auf sein Haupt, und er zog Rachegewänder an als Kleidung und hüllte sich in Eifer wie in einen Mantel. 18 Nach den Taten, danach wird er vergelten: Grimm seinen Widersachern, Vergeltung seinen Feinden; den Inseln wird er Vergeltung erstatten. 19 Und sie werden den Namen Jehovas fürchten vom Niedergang an, und vom Sonnenaufgang seine Herrlichkeit. Wenn der Bedränger kommen wird wie ein Strom, so wird der Hauch Jehovas ihn in die Flucht schlagen. 20 Und ein Erlöser wird kommen für Zion und für die, welche in Jakob von der Übertretung umkehren, spricht Jehova. (Jesaja 1.27) (Römer 11.26) 21 Und ich, dies ist mein Bund mit ihnen, spricht Jehova: Mein Geist, der auf dir ist, und meine Worte, die ich in deinen Mund gelegt habe, werden nicht aus deinem Munde weichen, noch aus dem Munde deiner Nachkommen, noch aus dem Munde der Nachkommen deiner Nachkommen, spricht Jehova, von nun an bis in Ewigkeit. (Jeremia 1.9)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.