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Jesaja - Kapitel 58

Falsche und echte Frömmigkeit

1 Rufe aus voller Kehle, halte nicht zurück! erhebe deine Stimme gleich einer Posaune, und tue meinem Volke seine Übertretung kund, und dem Hause Jakob seine Sünden! (Micha 3.8) 2 Und doch fragen sie nach mir Tag für Tag und begehren meine Wege zu kennen; gleich einer Nation, welche Gerechtigkeit übt und das Recht ihres Gottes nicht verlassen hat, fordern sie von mir Gerichte der Gerechtigkeit, begehren das Herannahen Gottes. (Jesaja 43.26) 3 "Warum haben wir gefastet, und du hast es nicht gesehen, unsere Seelen kasteit, und du hast es nicht gemerkt?" Siehe, am Tage eures Fastens geht ihr euren Geschäften nach und dränget alle eure Arbeiter. 4 Siehe, zu Hader und Zank fastet ihr, und um zu schlagen mit boshafter Faust. Heutzutage fastet ihr nicht, um eure Stimme hören zu lassen in der Höhe. 5 Ist dergleichen ein Fasten, an dem ich Gefallen habe, ein Tag, an welchem der Mensch seine Seele kasteit? Seinen Kopf zu beugen wie ein Schilf, und Sacktuch und Asche unter sich zu betten, nennst du das ein Fasten und einen dem Jehova wohlgefälligen Tag? (Sacharja 7.5) (Matthäus 6.16-18) 6 Ist nicht dieses ein Fasten, an dem ich Gefallen habe: daß man löse die Schlingen der Bosheit, daß man losmache die Knoten des Joches und gewalttätig Behandelte als Freie entlasse, und daß ihr jedes Joch zersprenget? 7 Besteht es nicht darin, dein Brot dem Hungrigen zu brechen, und daß du verfolgte Elende ins Haus führst? wenn du einen Nackten siehst, daß du ihn bedeckst und deinem Fleische dich nicht entziehst? (Matthäus 25.35) 8 Dann wird dein Licht hervorbrechen wie die Morgenröte, und deine Heilung wird eilends sprossen; und deine Gerechtigkeit wird vor dir herziehen, die Herrlichkeit Jehovas wird deine Nachhut sein. (Psalm 37.6) (Jesaja 58.10) 9 Dann wirst du rufen, und Jehova wird antworten; du wirst um Hilfe schreien, und er wird sagen: Hier bin ich! Wenn du das Joch, das Fingerausstrecken und unheilvolle Reden aus deiner Mitte hinwegtust, (Jesaja 30.19) 10 und deine Speise dem Hungrigen darreichst und die niedergedrückte Seele sättigst: so wird dein Licht aufgehen in der Finsternis, und dein Dunkel wird sein wie der Mittag. 11 Und beständig wird Jehova dich leiten, und er wird deine Seele sättigen in Zeiten der Dürre und deine Gebeine rüstig machen. Und du wirst sein wie ein bewässerter Garten und wie ein Wasserquell, dessen Gewässer nicht trügen. (Jeremia 31.12) 12 Und die aus dir kommen, werden die uralten Trümmer aufbauen; die Grundmauern vergangener Geschlechter wirst du aufrichten; und du wirst genannt werden: Vermaurer der Lücken, Wiederhersteller bewohnbarer Straßen. (Jesaja 61.4) 13 Wenn du deinen Fuß vom Sabbath zurückhältst, daß du dein Geschäft nicht tust an meinem heiligen Tage, und den Sabbath ein Ergötzen und den heiligen Tag Jehovas ehrwürdig nennst; und wenn du ihn ehrst, so daß du nicht deine Wege verfolgst, dein Geschäft treibst und eitle Worte redest: (Jesaja 56.2) (Jesaja 56.4) 14 dann wirst du dich an Jehova ergötzen, und ich werde dich einherfahren lassen auf den Höhen der Erde, und werde dich speisen mit dem Erbteil Jakobs, deines Vaters; denn der Mund Jehovas hat geredet.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)