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Jesaja - Kapitel 57

1 Der Gerechte kommt um, und niemand nimmt es zu Herzen, und die Frommen werden hinweggerafft, ohne daß jemand es beachtet, daß der Gerechte vor dem Unglück hinweggerafft wird. (2. Könige 22.20) 2 Er geht ein zum Frieden; sie ruhen auf ihren Lagerstätten, ein jeder, der in Geradheit gewandelt hat. (Jesaja 26.20) (Daniel 12.13) 3 Und ihr, nahet hierher, Kinder der Zauberin, Same des Ehebrechers und der Hure! (Matthäus 12.39) 4 Über wen machet ihr euch lustig, über wen sperret ihr das Maul auf und strecket die Zunge heraus? Seid ihr nicht Kinder des Abfalls, ein Same der Lüge, 5 die ihr für die Götzen entbranntet unter jedem grünen Baume, die ihr Kinder in den Tälern schlachtetet unter den Klüften der Felsen? (Jeremia 2.20) (Jeremia 2.24) 6 An den glatten Steinen des Talbaches war dein Teil; sie, sie waren dein Los; auch gossest du ihnen Trankopfer aus, opfertest ihnen Speisopfer. Sollte ich mich darüber trösten? 7 Auf einem hohen und erhabenen Berge schlugest du dein Lager auf; auch stiegest du dort hinauf, um Schlachtopfer zu opfern. 8 Und hinter die Tür und den Pfosten setztest du dein Gedächtnis. Denn von mir abgewendet decktest du auf und bestiegest, machtest breit dein Lager, und du bedingtest dir Lohn von ihnen aus; du liebtest ihr Beilager, schautest ihre Blöße. 9 Und du zogest mit Öl zu dem König und machtest viel deiner wohlriechenden Salben; und du sandtest deine Boten in die Ferne und erniedrigtest dich bis zum Scheol. 10 Durch die Weite deines Weges bist du müde geworden, doch du sprachst nicht: Es ist umsonst! Du gewannst neue Kraft, darum bist du nicht erschlafft. 11 Und vor wem hast du dich gescheut und gefürchtet, daß du gelogen hast, und meiner nicht gedachtest, es nicht zu Herzen nahmst? Habe ich nicht geschwiegen, und zwar seit langer Zeit? und mich fürchtest du nicht. (Psalm 50.21) 12 Ich, ich werde deine Gerechtigkeit kundtun; und deine Machwerke, sie werden dir nichts nützen. 13 Wenn du schreist, mögen dich deine Götzenhaufen erretten! Aber ein Wind wird sie allesamt entführen, ein Hauch sie hinwegnehmen. Wer aber zu mir seine Zuflucht nimmt, wird das Land erben und meinen heiligen Berg besitzen. 14 Und man wird sagen: Machet Bahn, machet Bahn; bereitet einen Weg, hebet aus dem Wege meines Volkes jeden Anstoß hinweg! (Jesaja 62.10) 15 Denn so spricht der Hohe und Erhabene, der in Ewigkeit wohnt, und dessen Name der Heilige ist: Ich wohne in der Höhe und im Heiligtum, und bei dem, der zerschlagenen und gebeugten Geistes ist, um zu beleben den Geist der Gebeugten und zu beleben das Herz der Zerschlagenen. (Psalm 51.19) (Psalm 113.5-9) (Jesaja 66.1-2) 16 Denn ich will nicht ewiglich rechten und nicht auf immerdar ergrimmt sein; denn der Geist würde vor mir verschmachten, und die Seelen, die ich ja gemacht habe. (Psalm 103.9) 17 Wegen der Missetat seiner Habsucht ergrimmte ich und schlug es, indem ich mich verbarg und ergrimmt war; und es wandelte abtrünnig auf dem Wege seines Herzens. 18 Seine Wege habe ich gesehen und werde es heilen; und ich werde es leiten, und Tröstungen erstatten ihm und seinen Trauernden. 19 Die Frucht der Lippen schaffend, spricht Jehova: Friede, Friede den Fernen und den Nahen, und ich will es heilen. - (Epheser 2.17) 20 Aber die Gesetzlosen sind wie das aufgewühlte Meer; denn es kann nicht ruhig sein, und seine Wasser wühlen Schlamm und Kot auf. (Judas 1.13) 21 Kein Friede den Gesetzlosen! spricht mein Gott. - (Jesaja 48.22)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)