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Jesaja - Kapitel 52

Jerusalem im kommenden Königreich

1 Wache auf, wache auf; kleide dich, Zion, in deine Macht! Kleide dich in deine Prachtgewänder, Jerusalem, du heilige Stadt! Denn hinfort wird kein Unbeschnittener und kein Unreiner in dich eintreten. 2 Schüttle den Staub von dir ab, stehe auf, setze dich hin, Jerusalem! mache dich los von den Fesseln deines Halses, du gefangene Tochter Zion! 3 Denn so spricht Jehova: Umsonst seid ihr verkauft worden, und nicht um Geld sollt ihr gelöst werden. (Jesaja 50.1) 4 Denn so spricht der Herr, Jehova: Nach Ägypten zog mein Volk im Anfang hinab, um sich daselbst aufzuhalten; und Assyrien hat es ohne Ursache bedrückt. 5 Und nun, was habe ich hier zu schaffen? spricht Jehova. Denn mein Volk ist umsonst hinweggenommen; seine Beherrscher jauchzen, spricht Jehova, und beständig, den ganzen Tag, wird mein Name gelästert. (Hesekiel 36.20) 6 Darum soll mein Volk meinen Namen kennen lernen, darum an jenem Tage erfahren, daß ich es bin, der da spricht: Hier bin ich! 7 Wie lieblich sind auf den Bergen die Füße dessen, der frohe Botschaft bringt, der Frieden verkündigt, der Botschaft des Guten bringt, der Heil verkündigt, der zu Zion spricht: Dein Gott herrscht als König! (Nahum 2.1) (Sacharja 9.9) (Römer 10.15) 8 Stimme deiner Wächter! Sie erheben die Stimme, sie jauchzen insgesamt; denn Auge in Auge sehen sie, wie Jehova Zion wiederbringt. (Jesaja 56.10) (Jesaja 62.6) (Hesekiel 3.17) 9 Brechet in Jubel aus, jauchzet insgesamt, ihr Trümmer Jerusalems! denn Jehova hat sein Volk getröstet, hat Jerusalem erlöst. 10 Jehova hat seinen heiligen Arm entblößt vor den Augen aller Nationen, und alle Enden der Erde sehen die Rettung unseres Gottes. - (Jesaja 53.1) 11 Weichet, weichet, gehet von dannen hinaus, rühret nichts Unreines an! Gehet hinaus aus ihrer Mitte, reiniget euch, die ihr die Geräte Jehovas traget! (Jesaja 48.20) (2. Korinther 6.17) 12 Denn nicht in Hast sollt ihr ausziehen, und nicht in Flucht weggehen; denn Jehova zieht vor euch her, und eure Nachhut ist der Gott Israels. (2. Mose 12.11)

Die Stellvertretung des erniedrigten Knechtes Gottes und seine Erhöhung

13 Siehe, mein Knecht wird einsichtig handeln; er wird erhoben und erhöht werden und sehr hoch sein. (Jesaja 42.1) 14 Gleichwie sich viele über dich entsetzt haben, - so entstellt war sein Aussehen, mehr als irgend eines Mannes, und seine Gestalt, mehr als der Menschenkinder - 15 ebenso wird er viele Nationen in Staunen setzen, über ihn werden Könige ihren Mund verschließen. Denn sie werden sehen, was ihnen nicht erzählt worden war; und was sie nicht gehört hatten, werden sie wahrnehmen. (Jesaja 65.1) (Römer 15.21)

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.