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Jesaja - Kapitel 51

Gottes Trost im Leid und Ankündigung der Erlösung

1 Höret auf mich, die ihr der Gerechtigkeit nachjaget, die ihr Jehova suchet! Blicket hin auf den Felsen, aus dem ihr gehauen, und auf die Höhlung der Grube, aus welcher ihr gegraben seid. (Jesaja 48.1) 2 Blicket hin auf Abraham, euren Vater, und auf Sara, die euch geboren hat; denn ich rief ihn, den einen, und ich segnete ihn und mehrte ihn. (Hesekiel 33.24) 3 Denn Jehova tröstet Zion, tröstet alle ihre Trümmer; und er macht ihre Wüste gleich Eden, und ihre Steppe gleich dem Garten Jehovas. Wonne und Freude werden darin gefunden werden, Danklied und Stimme des Gesanges. 4 Merket auf mich, mein Volk, und meine Nation, horchet auf mich! denn ein Gesetz wird von mir ausgehen, und mein Recht werde ich aufstellen zum Lichte der Völker. 5 Nahe ist meine Gerechtigkeit, mein Heil ist ausgezogen, und meine Arme werden die Völker richten. Auf mich werden die Inseln hoffen, und sie werden harren auf meinen Arm. 6 Hebet eure Augen auf gen Himmel und blicket auf die Erde unten! denn die Himmel werden zergehen wie Rauch, und die Erde wird zerfallen wie ein Kleid, und ihre Bewohner werden dahinsterben. Aber mein Heil wird in Ewigkeit sein, und meine Gerechtigkeit wird nicht zerschmettert werden. (Psalm 102.27) 7 Höret auf mich, die ihr Gerechtigkeit kennet, du Volk, in dessen Herzen mein Gesetz ist: Fürchtet nicht der Menschen Hohn, und erschrecket nicht vor ihren Schmähungen! (Matthäus 5.11) 8 Denn wie ein Kleid wird sie verzehren die Motte, und wie Wolle sie verzehren die Schabe; aber meine Gerechtigkeit wird in Ewigkeit sein, und mein Heil durch alle Geschlechter hindurch. 9 Wache auf, wache auf; kleide dich in Macht, du Arm Jehovas! Wache auf wie in den Tagen der Vorzeit, in den Geschlechtern vor alters! Bist du es nicht, der Rahab zerhauen, das Seeungeheuer durchbohrt hat? (2. Mose 14.14) (2. Mose 15.7) 10 Bist du es nicht, der das Meer, die Wasser der großen Flut, trocken gelegt, der die Tiefen des Meeres zu einem Wege gemacht hat, damit die Erlösten hindurchzögen? (2. Mose 14.21-22) 11 Und die Befreiten Jehovas werden zurückkehren und nach Zion kommen mit Jubel, und ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; sie werden Wonne und Freude erlangen, Kummer und Seufzen werden entfliehen. (Jesaja 35.10) 12 Ich, ich bin es, der euch tröstet. Wer bist du, daß du dich vor dem Menschen fürchtest, der hinstirbt, und vor dem Menschenkinde, welches wie Gras dahingegeben wird? (Psalm 56.5) (Jesaja 40.6) 13 und daß du Jehova vergissest, der dich gemacht, der die Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat; und dich beständig, den ganzen Tag, vor dem Grimme des Bedrängers fürchtest, wenn er sich rüstet, um zu verderben? Wo ist denn der Grimm des Bedrängers? 14 Der in Fesseln Gekrümmte wird alsbald losgelassen werden und wird nicht hinsterben in die Grube, und sein Brot wird ihm nicht mangeln. 15 Denn ich bin Jehova, dein Gott, der das Meer erregt, und seine Wogen brausen; Jehova der Heerscharen ist sein Name. - 16 Und ich habe meine Worte in deinen Mund gelegt und dich bedeckt mit dem Schatten meiner Hand, um die Himmel aufzuschlagen und die Erde zu gründen, und zu Zion zu sagen: Du bist mein Volk! (Jesaja 49.2) 17 Erwache, erwache; stehe auf, Jerusalem, die du aus der Hand Jehovas den Becher seines Grimmes getrunken! Den Kelchbecher des Taumels hast du getrunken, hast ihn ausgeschlürft. (Psalm 60.5) (Psalm 75.9) (Jeremia 25.15-18) 18 Da war niemand, der sie leitete, von allen Kindern, die sie geboren; und niemand, der sie bei der Hand nahm von allen Kindern, die sie großgezogen. 19 Zweierlei war es, was dir begegnete - wer sollte dir Beileid bezeigen?: - die Verheerung und die Zerschmetterung, und die Hungersnot und das Schwert. Wie könnte ich dich trösten? (Jesaja 47.9) 20 Deine Kinder sind ohnmächtig hingesunken, sie lagen an allen Straßenecken wie eine Antilope im Netze; sie waren voll des Grimmes Jehovas, des Scheltens deines Gottes. (Klagelieder 2.11) (Klagelieder 2.19) 21 Darum höre doch dieses, du Elende und Trunkene, aber nicht von Wein! 22 So spricht Jehova, dein Herr, und dein Gott, der die Rechtssache seines Volkes führt: Siehe, ich nehme aus deiner Hand den Taumelbecher, den Kelchbecher meines Grimmes; du wirst ihn hinfort nicht mehr trinken. (Jesaja 51.17) 23 Und ich gebe ihn in die Hand deiner Peiniger, die zu deiner Seele sprachen: Bücke dich, daß wir darüber hinschreiten! Und du machtest deinen Rücken der Erde gleich, und gleich einer Straße für die darüber Schreitenden. (Psalm 129.3)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.