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Jesaja - Kapitel 51

Gottes Trost im Leid und Ankündigung der Erlösung

1 Höret auf mich, die ihr der Gerechtigkeit nachjaget, die ihr Jehova suchet! Blicket hin auf den Felsen, aus dem ihr gehauen, und auf die Höhlung der Grube, aus welcher ihr gegraben seid. (Jesaja 48.1) 2 Blicket hin auf Abraham, euren Vater, und auf Sara, die euch geboren hat; denn ich rief ihn, den einen, und ich segnete ihn und mehrte ihn. (Hesekiel 33.24) 3 Denn Jehova tröstet Zion, tröstet alle ihre Trümmer; und er macht ihre Wüste gleich Eden, und ihre Steppe gleich dem Garten Jehovas. Wonne und Freude werden darin gefunden werden, Danklied und Stimme des Gesanges. 4 Merket auf mich, mein Volk, und meine Nation, horchet auf mich! denn ein Gesetz wird von mir ausgehen, und mein Recht werde ich aufstellen zum Lichte der Völker. 5 Nahe ist meine Gerechtigkeit, mein Heil ist ausgezogen, und meine Arme werden die Völker richten. Auf mich werden die Inseln hoffen, und sie werden harren auf meinen Arm. 6 Hebet eure Augen auf gen Himmel und blicket auf die Erde unten! denn die Himmel werden zergehen wie Rauch, und die Erde wird zerfallen wie ein Kleid, und ihre Bewohner werden dahinsterben. Aber mein Heil wird in Ewigkeit sein, und meine Gerechtigkeit wird nicht zerschmettert werden. (Psalm 102.27) 7 Höret auf mich, die ihr Gerechtigkeit kennet, du Volk, in dessen Herzen mein Gesetz ist: Fürchtet nicht der Menschen Hohn, und erschrecket nicht vor ihren Schmähungen! (Matthäus 5.11) 8 Denn wie ein Kleid wird sie verzehren die Motte, und wie Wolle sie verzehren die Schabe; aber meine Gerechtigkeit wird in Ewigkeit sein, und mein Heil durch alle Geschlechter hindurch. 9 Wache auf, wache auf; kleide dich in Macht, du Arm Jehovas! Wache auf wie in den Tagen der Vorzeit, in den Geschlechtern vor alters! Bist du es nicht, der Rahab zerhauen, das Seeungeheuer durchbohrt hat? (2. Mose 14.14) (2. Mose 15.7) 10 Bist du es nicht, der das Meer, die Wasser der großen Flut, trocken gelegt, der die Tiefen des Meeres zu einem Wege gemacht hat, damit die Erlösten hindurchzögen? (2. Mose 14.21-22) 11 Und die Befreiten Jehovas werden zurückkehren und nach Zion kommen mit Jubel, und ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; sie werden Wonne und Freude erlangen, Kummer und Seufzen werden entfliehen. (Jesaja 35.10) 12 Ich, ich bin es, der euch tröstet. Wer bist du, daß du dich vor dem Menschen fürchtest, der hinstirbt, und vor dem Menschenkinde, welches wie Gras dahingegeben wird? (Psalm 56.5) (Jesaja 40.6) 13 und daß du Jehova vergissest, der dich gemacht, der die Himmel ausgespannt und die Erde gegründet hat; und dich beständig, den ganzen Tag, vor dem Grimme des Bedrängers fürchtest, wenn er sich rüstet, um zu verderben? Wo ist denn der Grimm des Bedrängers? 14 Der in Fesseln Gekrümmte wird alsbald losgelassen werden und wird nicht hinsterben in die Grube, und sein Brot wird ihm nicht mangeln. 15 Denn ich bin Jehova, dein Gott, der das Meer erregt, und seine Wogen brausen; Jehova der Heerscharen ist sein Name. - 16 Und ich habe meine Worte in deinen Mund gelegt und dich bedeckt mit dem Schatten meiner Hand, um die Himmel aufzuschlagen und die Erde zu gründen, und zu Zion zu sagen: Du bist mein Volk! (Jesaja 49.2) 17 Erwache, erwache; stehe auf, Jerusalem, die du aus der Hand Jehovas den Becher seines Grimmes getrunken! Den Kelchbecher des Taumels hast du getrunken, hast ihn ausgeschlürft. (Psalm 60.5) (Psalm 75.9) (Jeremia 25.15-18) 18 Da war niemand, der sie leitete, von allen Kindern, die sie geboren; und niemand, der sie bei der Hand nahm von allen Kindern, die sie großgezogen. 19 Zweierlei war es, was dir begegnete - wer sollte dir Beileid bezeigen?: - die Verheerung und die Zerschmetterung, und die Hungersnot und das Schwert. Wie könnte ich dich trösten? (Jesaja 47.9) 20 Deine Kinder sind ohnmächtig hingesunken, sie lagen an allen Straßenecken wie eine Antilope im Netze; sie waren voll des Grimmes Jehovas, des Scheltens deines Gottes. (Klagelieder 2.11) (Klagelieder 2.19) 21 Darum höre doch dieses, du Elende und Trunkene, aber nicht von Wein! 22 So spricht Jehova, dein Herr, und dein Gott, der die Rechtssache seines Volkes führt: Siehe, ich nehme aus deiner Hand den Taumelbecher, den Kelchbecher meines Grimmes; du wirst ihn hinfort nicht mehr trinken. (Jesaja 51.17) 23 Und ich gebe ihn in die Hand deiner Peiniger, die zu deiner Seele sprachen: Bücke dich, daß wir darüber hinschreiten! Und du machtest deinen Rücken der Erde gleich, und gleich einer Straße für die darüber Schreitenden. (Psalm 129.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.