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Jesaja - Kapitel 45

1 So spricht Jehova zu seinem Gesalbten, zu Kores, dessen Rechte ich ergriffen habe, um Nationen vor ihm niederzuwerfen, und damit ich die Lenden der Könige entgürte, um Pforten vor ihm aufzutun, und damit Tore nicht verschlossen bleiben. (Jesaja 41.2) (Jesaja 44.28) 2 Ich, ich werde vor dir herziehen und werde das Höckerichte eben machen; eherne Pforten werde ich zerbrechen und eiserne Riegel zerschlagen; 3 und ich werde dir verborgene Schätze und versteckte Reichtümer geben, auf daß du wissest, daß ich Jehova bin, der dich bei deinem Namen gerufen hat, der Gott Israels. 4 Um Jakobs, meines Knechtes, und Israels, meines Auserwählten, willen rief ich dich bei deinem Namen, ich gab dir einen Beinamen, und du kanntest mich nicht; (Jesaja 41.8) 5 ich bin Jehova, und sonst ist keiner, außer mir ist kein Gott; ich gürtete dich, und du kanntest mich nicht: - (Jesaja 44.6) 6 auf daß man wisse vom Aufgang der Sonne und von ihrem Niedergang her, daß außer mir gar keiner ist. Ich bin Jehova, und sonst ist keiner! 7 Der ich das Licht bilde und die Finsternis schaffe, den Frieden mache und das Unglück schaffe; ich, Jehova, bin es, der dieses alles wirkt. (Amos 3.6) 8 Träufelt, ihr Himmel droben, und Gerechtigkeit mögen rieseln die Wolken! Die Erde tue sich auf, und es sprosse Heil, und sie lasse Gerechtigkeit hervorwachsen zugleich! Ich, Jehova, habe es geschaffen. (Psalm 72.3) 9 Wehe dem, der mit seinem Bildner rechtet - ein Tongefäß unter irdenen Tongefäßen! Darf wohl der Ton zu seinem Bildner sagen: Was machst du? und dein Werk von dir: Er hat keine Hände? (Jesaja 29.16) (Jeremia 18.6) (Römer 9.20-21) 10 Wehe dem, der zum Vater spricht: Warum zeugst du? und zum Weibe: Warum gebierst du? 11 So spricht Jehova, der Heilige Israels und der es gebildet hat: Über das Zukünftige fraget mich; meine Kinder und das Werk meiner Hände lasset mir anbefohlen sein! 12 Ich habe die Erde gemacht und den Menschen auf ihr geschaffen; meine Hände haben die Himmel ausgespannt, und all ihr Heer habe ich bestellt. 13 Ich habe ihn erweckt in Gerechtigkeit, und alle seine Wege werde ich ebnen; er wird meine Stadt bauen und meine Weggeführten entlassen, nicht um Kaufgeld und nicht um ein Geschenk, spricht Jehova der Heerscharen. (Jesaja 41.2) (Jesaja 45.1) 14 So spricht Jehova: Der Reichtum Ägyptens und der Erwerb Äthiopiens und die Sabäer, Männer von hohem Wuchse, werden zu dir übergehen und dir gehören; sie werden dir nachfolgen, in Fesseln werden sie zu dir übergehen; und sie werden sich vor dir niederwerfen, werden zu dir flehen: Fürwahr, Gott ist in dir; und sonst ist kein, gar kein Gott! - (Jesaja 45.5) 15 Wahrlich, du bist ein Gott, der sich verborgen hält, du Gott Israels, du Heiland! - (Römer 11.33) 16 Sie alle werden beschämt und auch zu Schanden, sie gehen insgesamt mit Schande dahin, die Götzenmacher. (Jesaja 44.9) (Jesaja 44.11) 17 Israel wird gerettet durch Jehova mit ewiger Rettung; ihr werdet nicht beschämt und nicht zu Schanden werden in alle Ewigkeiten. 18 Denn so spricht Jehova, der die Himmel geschaffen (er ist Gott), der die Erde gebildet und sie gemacht hat (er hat sie bereitet); nicht als eine Öde hat er sie geschaffen; um bewohnt zu werden, hat er sie gebildet): Ich bin Jehova, und sonst ist keiner! 19 Nicht im verborgenen habe ich geredet, an einem Orte des Landes der Finsternis; ich sprach nicht zu dem Samen Jakobs: Suchet mich vergeblich. Ich bin Jehova, der Gerechtigkeit redet, Aufrichtiges verkündet. 20 Versammelt euch und kommet, nähert euch insgesamt, ihr Entronnenen der Nationen! Es haben keine Erkenntnis, die das Holz ihres geschnitzten Bildes tragen und zu einem Gott flehen, der nicht retten kann. (Jesaja 43.9) 21 Tut kund und bringet herbei; ja, beraten mögen sie sich miteinander! Wer hat dieses von alters her hören lassen, vorlängst es verkündet? Nicht ich, Jehova? und es ist sonst kein Gott außer mir; ein gerechter und rettender Gott ist keiner außer mir! (Jesaja 45.5) 22 Wendet euch zu mir und werdet gerettet, alle ihr Enden der Erde! denn ich bin Gott, und keiner sonst. 23 Ich habe bei mir selbst geschworen, aus meinem Munde ist ein Wort in Gerechtigkeit hervorgegangen, und es wird nicht rückgängig werden, daß jedes Knie sich vor mir beugen, jede Zunge mir schwören wird. (Römer 14.11) (Philipper 2.10-11) 24 Nur in Jehova, wird man von mir sagen, ist Gerechtigkeit und Stärke. Zu ihm wird man kommen, und es werden beschämt werden alle, die wider ihn entbrannt waren. (Jeremia 23.6) 25 In Jehova wird gerechtfertigt werden und sich rühmen aller Same Israels. (1. Korinther 1.31)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)