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Jesaja - Kapitel 44

Der segnende, lebendige Gott und die Torheit des Götzendienstes

1 Und nun höre, Jakob, mein Knecht, und du, Israel, den ich erwählt habe. (Jesaja 41.8) 2 So spricht Jehova, der dich gemacht und von Mutterleibe an dich gebildet hat, der dir hilft: Fürchte dich nicht, mein Knecht Jakob, und du, Jeschurun, den ich erwählt habe. (5. Mose 32.15) (5. Mose 33.5) 3 Denn ich werde Wasser gießen auf das Durstige, und Bäche auf das Trockene; ich werde meinen Geist ausgießen auf deinen Samen, und meinen Segen auf deine Sprößlinge. (Jesaja 32.15) (Joel 3.1) 4 Und sie werden aufsprossen zwischen dem Grase wie Weiden an Wasserbächen. 5 Dieser wird sagen: Ich bin Jehovas; und der wird den Namen Jakobs ausrufen; und jener wird mit seiner Hand schreiben: Ich bin Jehovas, und wird den Namen Israels ehrend nennen. 6 So spricht Jehova, der König Israels und sein Erlöser, Jehova der Heerscharen: Ich bin der Erste und bin der Letzte, und außer mir ist kein Gott. (Jesaja 41.4) (Jesaja 43.11) 7 Und wer ruft aus wie ich, so verkünde er es und lege es mir vor! - seitdem ich das Volk der Urzeit eingesetzt habe? Und das Zukünftige und was da kommen wird, mögen sie verkünden! (Jesaja 41.22) 8 Erschrecket nicht und zittert nicht! Habe ich es nicht von längsther dich hören lassen und dir verkündet? und ihr seid meine Zeugen. Gibt es einen Gott außer mir? und es gibt keinen Fels, ich weiß keinen. 9 Die Bildner geschnitzter Bilder sind allesamt nichtig, und ihre Lieblinge nützen nichts; und die für sie zeugen, sehen nicht und haben keine Erkenntnis, damit sie beschämt werden. 10 Wer hat einen Gott gebildet und ein Bild gegossen, daß es nichts nütze? (Psalm 115.4-8) (Jesaja 45.16) (Jeremia 10.3) 11 Siehe, alle seine Genossen werden beschämt werden; und die Künstler sind ja nur Menschen. Mögen sie sich alle versammeln, hintreten: erschrecken sollen sie, beschämt werden allzumal! (Jesaja 42.17) 12 Der Eisenschmied hat ein Werkzeug und arbeitet bei Kohlenglut, und er gestaltet es mit Hämmern und verarbeitet es mit seinem kräftigen Arm. Er wird auch hungrig und kraftlos; er hat kein Wasser getrunken und ermattet. (Jesaja 40.18-20) 13 Der Holzschnitzler spannt die Schnur, zeichnet es ab mit dem Stifte, führt es aus mit den Hobeln und zeichnet es ab mit dem Zirkel; und er macht es wie das Bildnis eines Mannes, wie die Schönheit eines Menschen, damit es in einem Hause wohne. 14 Man haut sich Zedern ab, oder nimmt eine Steineiche oder eine Eiche, und wählt sich aus unter den Bäumen des Waldes; man pflanzt eine Fichte, und der Regen macht sie wachsen. 15 Und es dient dem Menschen zur Feuerung, und er nimmt davon und wärmt sich; auch heizt er und bäckt Brot; auch verarbeitet er es zu einem Gott und wirft sich davor nieder, macht ein Götzenbild daraus und betet es an. 16 Die Hälfte davon hat er im Feuer verbrannt; bei der Hälfte davon ißt er Fleisch, brät einen Braten und sättigt sich; auch wärmt er sich und spricht: Ha! mir wird's warm, ich spüre Feuer. 17 Und das Übrige davon macht er zu einem Gott, zu seinem Götzenbilde; er betet es an und wirft sich nieder, und er betet zu ihm und spricht: Errette mich, denn du bist mein Gott! 18 Sie haben keine Erkenntnis und keine Einsicht; denn er hat ihre Augen verklebt, daß sie nicht sehen, und ihre Herzen, daß sie nicht verstehen. 19 Und man nimmt es nicht zu Herzen, und da ist keine Erkenntnis und keine Einsicht, daß man sagte: Die Hälfte davon habe ich im Feuer verbrannt, und auch habe ich auf seinen Kohlen Brot gebacken, Fleisch gebraten, und habe gegessen; und den Rest davon sollte ich zu einem Greuel machen, ich sollte ein Stück Holz anbeten? 20 Wer der Asche nachgeht - ein betörtes Herz hat ihn irregeführt, so daß er seine Seele nicht errettet und sagt: Ist nicht Lüge in meiner Rechten? 21 Gedenke dessen, Jakob und Israel! denn du bist mein Knecht. Ich habe dich gebildet, du bist mein Knecht; Israel, du wirst nicht von mir vergessen werden. (Jesaja 41.8) (Jesaja 44.2) 22 Ich habe deine Übertretungen getilgt wie einen Nebel, und wie eine Wolke deine Sünden. Kehre um zu mir, denn ich habe dich erlöst! (Jesaja 1.18) (Jesaja 43.25) 23 Jubelt, ihr Himmel! denn Jehova hat es vollführt; jauchzet, ihr Tiefen der Erde! brechet in Jubel aus, ihr Berge, du Wald und jeder Baum darin! Denn Jehova hat Jakob erlöst, und an Israel verherrlicht er sich. (Psalm 96.11) (Jesaja 49.13) (Jesaja 55.12)

Ankündigung der Herrschaft des Kyrus zum Heil Israels

24 So spricht Jehova, dein Erlöser und der von Mutterleibe an dich gebildet hat: Ich, Jehova, bin es, der alles wirkt, der die Himmel ausspannte, ich allein, die Erde ausbreitete durch mich selbst; 25 der die Wunderzeichen der Lügner vereitelt und die Wahrsager zu Narren macht; der die Weisen zurückdrängt und ihr Wissen zur Torheit macht; (Jesaja 29.14) 26 der das Wort seines Knechtes bestätigt und den Bescheid seiner Boten vollführt; der von Jerusalem spricht: Es soll bewohnt werden! und von den Städten Judas: Sie sollen aufgebaut werden, und ich will seine Trümmer wieder aufrichten! 27 der zu der Flut spricht: Versiege, und ich will deine Ströme austrocknen! (2. Mose 14.21) (Josua 3.9) 28 Der von Kores spricht: Mein Hirt, und der all mein Wohlgefallen vollführt, indem er von Jerusalem sprechen wird: Es werde aufgebaut! und vom Tempel: Er werde gegründet! (Esra 1.1-3) (Jesaja 45.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.