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Jesaja - Kapitel 42

Der Knecht des HERRN in seiner Größe und Armut - Klage über Israel als Knecht des HERRN

1 Siehe, mein Knecht, den ich stütze, mein Auserwählter, an welchem meine Seele Wohlgefallen hat: Ich habe meinen Geist auf ihn gelegt, er wird den Nationen das Recht kundtun. (Jesaja 41.8) (Jesaja 49.1) (Jesaja 52.13) (Matthäus 3.17) (Matthäus 12.18-21) 2 Er wird nicht schreien und nicht rufen, noch seine Stimme hören lassen auf der Straße. 3 Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen; er wird der Wahrheit gemäß das Recht kundtun. (Psalm 34.19) 4 Er wird nicht ermatten noch niedersinken, bis er das Recht auf Erden gegründet hat; und die Inseln werden auf seine Lehre harren. - 5 So spricht Gott, Jehova, der die Himmel schuf und sie ausspannte, der die Erde ausbreitete mit ihren Gewächsen, dem Volke auf ihr den Odem gab, und den Lebenshauch denen, die darauf wandeln: 6 Ich, Jehova, ich habe dich gerufen in Gerechtigkeit und ergriff dich bei der Hand; und ich werde dich behüten und dich setzen zum Bunde des Volkes, zum Licht der Nationen: (Jesaja 49.6) (Jesaja 49.8) 7 um blinde Augen aufzutun, um Gefangene aus dem Kerker herauszuführen, und aus dem Gefängnis, die in der Finsternis sitzen. - (Jesaja 35.5) 8 Ich bin Jehova, das ist mein Name; und meine Ehre gebe ich keinem anderen, noch meinen Ruhm den geschnitzten Bildern. (2. Mose 3.15) (Jesaja 48.11) 9 Das Frühere, siehe, es ist eingetroffen, und Neues verkündige ich; ehe es hervorsproßt, lasse ich es euch hören. (Jesaja 41.2) (Jesaja 41.27) 10 Singet Jehova ein neues Lied, seinen Ruhm vom Ende der Erde: die ihr das Meer befahret, und alles, was es erfüllt, ihr Inseln und ihre Bewohner! 11 Es mögen ihre Stimme erheben die Steppe und ihre Städte, die Dörfer, welche Kedar bewohnt; jubeln mögen die Bewohner von Sela, jauchzen vom Gipfel der Berge her! 12 Man möge Jehova Ehre geben und seinen Ruhm verkündigen auf den Inseln. 13 Jehova wird ausziehen wie ein Held, wie ein Kriegsmann den Eifer anfachen; er wird einen Schlachtruf, ja, ein gellendes Kriegsgeschrei erheben, sich als Held beweisen gegen seine Feinde. 14 Von lange her habe ich geschwiegen, war still, habe an mich gehalten. Gleich einer Gebärenden will ich tief aufatmen, schnauben und schnaufen zumal. 15 Ich will Berge und Hügel öde machen und all ihr Kraut vertrocknen lassen; und ich will Ströme zu Inseln machen; und Seen trocken legen. 16 Und ich will die Blinden auf einem Wege führen, den sie nicht kennen; auf Steigen, die sie nicht kennen, will ich sie schreiten lassen; die Finsternis vor ihnen will ich zum Lichte machen, und das Höckerichte zur Ebene. Das sind die Dinge, die ich tun und nicht unterlassen werde. (Jesaja 35.5) (Jesaja 35.8) 17 Die auf das geschnitzte Bild vertrauen, die zu dem gegossenen Bilde sagen: Du bist unser Gott! werden zurückweichen, werden gänzlich beschämt werden. (Jesaja 44.9) 18 Höret, ihr Tauben! und ihr Blinden, schauet her, um zu sehen! (Jesaja 43.8) 19 Wer ist blind, als nur mein Knecht? und taub wie mein Bote, den ich sende? Wer ist blind wie der Vertraute, und blind wie der Knecht Jehovas? (Jesaja 41.8) 20 Du hast vieles gesehen, aber du beachtest es nicht; bei offenen Ohren hört er nicht. (Jesaja 53.1) 21 Jehova gefiel es um seiner Gerechtigkeit willen, das Gesetz groß und herrlich zu machen. 22 Und doch ist es ein beraubtes und ausgeplündertes Volk; sie sind in Löchern gefesselt und allesamt in Kerkern versteckt; sie sind zur Beute geworden, und kein Erretter ist da, zur Plünderung, und niemand spricht: Gib wieder heraus! 23 Wer unter euch will dieses zu Ohren nehmen, will aufmerken und in Zukunft hören? 24 Wer hat Jakob der Plünderung hingegeben und Israel den Räubern? Nicht Jehova, gegen den wir gesündigt haben? Und sie wollten nicht auf seinen Wegen wandeln, und hörten nicht auf sein Gesetz. 25 Da hat er die Glut seines Zornes und die Gewalt des Krieges über ihn ausgegossen; und diese hat ihn ringsum angezündet, aber er ist nicht zur Erkenntnis gekommen; und sie hat ihn in Brand gesteckt, aber er nahm es nicht zu Herzen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.