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Jesaja - Kapitel 41

Das Walten Gottes mit den Völkern und seinem Knecht Israel nach seiner Vorhersage

1 Wendet euch schweigend zu mir, ihr Inseln; und die Völkerschaften mögen neue Kraft gewinnen; sie mögen herannahen, dann mögen sie reden; laßt uns miteinander vor Gericht treten! 2 Wer hat vom Aufgang her den erweckt, welchem Gerechtigkeit auf Schritt und Tritt begegnet? Er gab Nationen vor ihm dahin und ließ ihn Könige unterjochen, machte sie wie Staub vor seinem Schwerte, wie fortgetriebene Stoppeln vor seinem Bogen. (Jesaja 41.25) (Jesaja 44.28) (Jesaja 45.1) (Jesaja 45.13) (Jesaja 46.11) (Jesaja 48.14-15) 3 Er verfolgte sie, zog hin in Frieden einen Weg, den er mit seinen Füßen nie gegangen war. 4 Wer hat es gewirkt und getan? Der die Geschlechter ruft von Anbeginn. Ich, Jehova, bin der Erste, und bei den Letzten bin ich derselbe. (Jesaja 44.6) (Jesaja 48.12) (Offenbarung 1.8) (Offenbarung 1.11) (Offenbarung 1.17) 5 Die Inseln sahen es und fürchteten sich, es erbebten die Enden der Erde; sie näherten sich und kamen herbei: 6 Einer half dem anderen und sprach zu seinem Bruder: Sei mutig! 7 Und der Künstler ermutigte den Schmelzer, der mit dem Hammer glättet ermutigte den, der auf den Amboß schlägt, und sprach von der Lötung: sie ist gut; und er befestigte es mit Nägeln, daß es nicht wanke. 8 Du aber, Israel, mein Knecht, Jakob, den ich erwählt habe, Same Abrahams, meines Freundes; (Jesaja 42.1) (Jesaja 42.19) (Jesaja 43.10) (Jesaja 44.1) (Jesaja 44.21) (Jesaja 45.4) (Jakobus 2.23) 9 du, den ich ergriffen von den Enden der Erde und von ihren fernsten Gegenden her gerufen habe, und zu welchem ich sprach: Du bist mein Knecht, ich habe dich erwählt und nicht verschmäht - 10 fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir; schaue nicht ängstlich umher, denn ich bin dein Gott; ich stärke dich, ja, ich helfe dir, ja, ich stütze dich mit der Rechten meiner Gerechtigkeit. (Jesaja 43.1) 11 Siehe, es sollen beschämt und zu Schanden werden alle, die wider dich entbrannt sind; es sollen wie nichts werden und umkommen deine Widersacher. 12 Du wirst sie suchen und nicht finden, die Männer, die mit dir hadern; wie nichts und wie Nichtigkeit sollen die Männer werden, die dich bekriegen. 13 Denn ich, Jehova, dein Gott, ergreife deine Rechte, der ich zu dir spreche: Fürchte dich nicht, ich helfe dir! - 14 Fürchte dich nicht, du Wurm Jakob, du Häuflein Israel; ich helfe dir, spricht Jehova, und dein Erlöser ist der Heilige Israels. (Jesaja 43.3) 15 Siehe, ich habe dich zu einem scharfen, neuen Dreschschlitten gemacht, mit Doppelschneiden versehen: du wirst Berge dreschen und zermalmen, und Hügel der Spreu gleich machen; 16 du wirst sie worfeln, daß der Wind sie entführt und der Sturm sie zerstreut. Du aber, du wirst in Jehova frohlocken und in dem Heiligen Israels dich rühmen. - 17 Die Elenden und die Armen, welche nach Wasser suchen, und keines ist da, deren Zunge vor Durst vertrocknet: ich, Jehova, werde sie erhören, ich, der Gott Israels, werde sie nicht verlassen. 18 Ich werde Ströme hervorbrechen lassen auf den kahlen Höhen, und Quellen inmitten der Talebenen; ich werde die Wüste zum Wasserteich machen, und das dürre Land zu Wasserquellen. (Jesaja 35.1) (Jesaja 35.7) (Jesaja 43.20) 19 Ich werde Zedern in die Wüste setzen, Akazien und Myrten und Olivenbäume, werde in die Steppe pflanzen Zypressen, Platanen und Scherbinzedern miteinander; 20 damit sie sehen und erkennen und zu Herzen nehmen und verstehen allzumal, daß die Hand Jehovas dieses getan und der Heilige Israels es geschaffen hat. 21 Bringet eure Rechtssache vor, spricht Jehova; bringet eure Beweisgründe herbei, spricht der König Jakobs. 22 Sie mögen herbeibringen und uns verkünden, was sich ereignen wird: das Zunächstkommende, was es sein wird, verkündet, damit wir es zu Herzen nehmen und dessen Ausgang wissen; oder laßt uns das Künftige hören, (Jesaja 43.8-9) (Jesaja 44.7) 23 verkündet das späterhin Kommende, damit wir erkennen, daß ihr Götter seid! Ja, tut Gutes oder tut Böses, damit wir uns gegenseitig anblicken und miteinander es sehen. 24 Siehe, ihr seid nichts, und euer Tun ist Nichtigkeit; ein Greuel ist, wer euch erwählt. 25 Ich habe ihn von Norden her erweckt, und er kam herbei - von Sonnenaufgang her den, der meinen Namen anruft. Und er tritt auf Fürsten wie auf Lehm, und wie ein Töpfer, welcher Ton zerknetet. 26 Wer hat es verkündet von Anbeginn, daß wir es wüßten? und von ehedem, daß wir sagen könnten: Es ist recht! Ja, da war keiner, der es verkündete, ja, keiner, der es hören ließ, ja, keiner, der eure Worte gehört hätte. 27 Als Erster habe ich zu Zion gesagt: Siehe, siehe, da ist es! Und Jerusalem will ich einen Freudenboten geben! (Matthäus 23.34) 28 Und ich sah hin: und da war niemand, und unter diesen war kein Bescheidgeber, daß ich sie hätte fragen können, und sie mir Antwort gegeben hätten. 29 Siehe, sie allesamt - Eitelkeit, Nichtigkeit sind ihre Machwerke, Wind und Leere ihre gegossenen Bilder. (Psalm 96.5)

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.