zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 41

Das Walten Gottes mit den Völkern und seinem Knecht Israel nach seiner Vorhersage

1 Wendet euch schweigend zu mir, ihr Inseln; und die Völkerschaften mögen neue Kraft gewinnen; sie mögen herannahen, dann mögen sie reden; laßt uns miteinander vor Gericht treten! 2 Wer hat vom Aufgang her den erweckt, welchem Gerechtigkeit auf Schritt und Tritt begegnet? Er gab Nationen vor ihm dahin und ließ ihn Könige unterjochen, machte sie wie Staub vor seinem Schwerte, wie fortgetriebene Stoppeln vor seinem Bogen. (Jesaja 41.25) (Jesaja 44.28) (Jesaja 45.1) (Jesaja 45.13) (Jesaja 46.11) (Jesaja 48.14-15) 3 Er verfolgte sie, zog hin in Frieden einen Weg, den er mit seinen Füßen nie gegangen war. 4 Wer hat es gewirkt und getan? Der die Geschlechter ruft von Anbeginn. Ich, Jehova, bin der Erste, und bei den Letzten bin ich derselbe. (Jesaja 44.6) (Jesaja 48.12) (Offenbarung 1.8) (Offenbarung 1.11) (Offenbarung 1.17) 5 Die Inseln sahen es und fürchteten sich, es erbebten die Enden der Erde; sie näherten sich und kamen herbei: 6 Einer half dem anderen und sprach zu seinem Bruder: Sei mutig! 7 Und der Künstler ermutigte den Schmelzer, der mit dem Hammer glättet ermutigte den, der auf den Amboß schlägt, und sprach von der Lötung: sie ist gut; und er befestigte es mit Nägeln, daß es nicht wanke. 8 Du aber, Israel, mein Knecht, Jakob, den ich erwählt habe, Same Abrahams, meines Freundes; (Jesaja 42.1) (Jesaja 42.19) (Jesaja 43.10) (Jesaja 44.1) (Jesaja 44.21) (Jesaja 45.4) (Jakobus 2.23) 9 du, den ich ergriffen von den Enden der Erde und von ihren fernsten Gegenden her gerufen habe, und zu welchem ich sprach: Du bist mein Knecht, ich habe dich erwählt und nicht verschmäht - 10 fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir; schaue nicht ängstlich umher, denn ich bin dein Gott; ich stärke dich, ja, ich helfe dir, ja, ich stütze dich mit der Rechten meiner Gerechtigkeit. (Jesaja 43.1) 11 Siehe, es sollen beschämt und zu Schanden werden alle, die wider dich entbrannt sind; es sollen wie nichts werden und umkommen deine Widersacher. 12 Du wirst sie suchen und nicht finden, die Männer, die mit dir hadern; wie nichts und wie Nichtigkeit sollen die Männer werden, die dich bekriegen. 13 Denn ich, Jehova, dein Gott, ergreife deine Rechte, der ich zu dir spreche: Fürchte dich nicht, ich helfe dir! - 14 Fürchte dich nicht, du Wurm Jakob, du Häuflein Israel; ich helfe dir, spricht Jehova, und dein Erlöser ist der Heilige Israels. (Jesaja 43.3) 15 Siehe, ich habe dich zu einem scharfen, neuen Dreschschlitten gemacht, mit Doppelschneiden versehen: du wirst Berge dreschen und zermalmen, und Hügel der Spreu gleich machen; 16 du wirst sie worfeln, daß der Wind sie entführt und der Sturm sie zerstreut. Du aber, du wirst in Jehova frohlocken und in dem Heiligen Israels dich rühmen. - 17 Die Elenden und die Armen, welche nach Wasser suchen, und keines ist da, deren Zunge vor Durst vertrocknet: ich, Jehova, werde sie erhören, ich, der Gott Israels, werde sie nicht verlassen. 18 Ich werde Ströme hervorbrechen lassen auf den kahlen Höhen, und Quellen inmitten der Talebenen; ich werde die Wüste zum Wasserteich machen, und das dürre Land zu Wasserquellen. (Jesaja 35.1) (Jesaja 35.7) (Jesaja 43.20) 19 Ich werde Zedern in die Wüste setzen, Akazien und Myrten und Olivenbäume, werde in die Steppe pflanzen Zypressen, Platanen und Scherbinzedern miteinander; 20 damit sie sehen und erkennen und zu Herzen nehmen und verstehen allzumal, daß die Hand Jehovas dieses getan und der Heilige Israels es geschaffen hat. 21 Bringet eure Rechtssache vor, spricht Jehova; bringet eure Beweisgründe herbei, spricht der König Jakobs. 22 Sie mögen herbeibringen und uns verkünden, was sich ereignen wird: das Zunächstkommende, was es sein wird, verkündet, damit wir es zu Herzen nehmen und dessen Ausgang wissen; oder laßt uns das Künftige hören, (Jesaja 43.8-9) (Jesaja 44.7) 23 verkündet das späterhin Kommende, damit wir erkennen, daß ihr Götter seid! Ja, tut Gutes oder tut Böses, damit wir uns gegenseitig anblicken und miteinander es sehen. 24 Siehe, ihr seid nichts, und euer Tun ist Nichtigkeit; ein Greuel ist, wer euch erwählt. 25 Ich habe ihn von Norden her erweckt, und er kam herbei - von Sonnenaufgang her den, der meinen Namen anruft. Und er tritt auf Fürsten wie auf Lehm, und wie ein Töpfer, welcher Ton zerknetet. 26 Wer hat es verkündet von Anbeginn, daß wir es wüßten? und von ehedem, daß wir sagen könnten: Es ist recht! Ja, da war keiner, der es verkündete, ja, keiner, der es hören ließ, ja, keiner, der eure Worte gehört hätte. 27 Als Erster habe ich zu Zion gesagt: Siehe, siehe, da ist es! Und Jerusalem will ich einen Freudenboten geben! (Matthäus 23.34) 28 Und ich sah hin: und da war niemand, und unter diesen war kein Bescheidgeber, daß ich sie hätte fragen können, und sie mir Antwort gegeben hätten. 29 Siehe, sie allesamt - Eitelkeit, Nichtigkeit sind ihre Machwerke, Wind und Leere ihre gegossenen Bilder. (Psalm 96.5)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.