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Jesaja - Kapitel 4

Herrlichkeit Jerusalems nach Läuterung

1 Und an jenem Tage werden sieben Weiber einen Mann ergreifen und sprechen: Wir wollen unser eigenes Brot essen und uns mit unseren eigenen Kleidern bekleiden; nur laß uns nach deinem Namen genannt werden, nimm unsere Schmach hinweg. (1. Mose 30.23) (1. Samuel 1.5-6) 2 An jenem Tage wird der Sproß Jehovas zur Zierde und zur Herrlichkeit sein, und die Frucht der Erde zum Stolz und zum Schmuck für die Entronnenen Israels. (Jesaja 11.1) 3 Und es wird geschehen, wer in Zion übriggeblieben und wer in Jerusalem übriggelassen ist, wird heilig heißen, ein jeder, der zum Leben eingeschrieben ist in Jerusalem: (Lukas 10.20) 4 wenn der Herr den Unflat der Töchter Zions abgewaschen und die Blutschulden Jerusalems aus dessen Mitte hinweggefegt haben wird durch den Geist des Gerichts und durch den Geist des Vertilgens. (Sacharja 13.1) (Matthäus 3.11) 5 Und Jehova wird über jede Wohnstätte des Berges Zion und über seine Versammlungen eine Wolke und einen Rauch schaffen bei Tage, und den Glanz eines flammenden Feuers bei Nacht; denn über der ganzen Herrlichkeit wird eine Decke sein. (2. Mose 13.21) (2. Mose 40.34) (2. Mose 40.38) 6 Und eine Hütte wird sein zum Schatten bei Tage vor der Hitze, und zur Zuflucht und zur Bergung vor Sturm und vor Regen. (Jesaja 25.4-5)

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Josua - Kapitel 20

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist; 6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Josua 15.13) (Josua 19.37) 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.