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Jesaja - Kapitel 39

Gesandtschaft aus Babel bei Hiskia und Gottes Gerichtsandrohung

1 Zu jener Zeit sandte Merodak-Baladan, der Sohn Baladans, der König von Babel, Brief und Geschenk an Hiskia; denn er hatte gehört, daß er krank gewesen und wieder gesund geworden war. 2 Und Hiskia freute sich über sie und zeigte ihnen sein Schatzhaus: Das Silber und das Gold und die Gewürze und das köstliche Öl; und sein ganzes Zeughaus, und alles, was sich in seinen Schätzen vorfand; es war nichts in seinem Hause und in seiner ganzen Herrschaft, das Hiskia ihnen nicht gezeigt hätte. 3 Da kam Jesaja, der Prophet, zum König Hiskia und sprach zu ihm: Was haben diese Männer gesagt? und woher sind sie zu dir gekommen? Und Hiskia sprach: Aus fernem Lande sind sie zu mir gekommen, von Babel. 4 Und er sprach: Was haben sie in deinem Hause gesehen? Und Hiskia sprach: Sie haben alles gesehen, was in meinem Hause ist; es gibt nichts in meinen Schätzen, das ich ihnen nicht gezeigt hätte. 5 Da sprach Jesaja zu Hiskia: Höre das Wort Jehovas der Heerscharen! 6 Siehe, es kommen Tage, da alles, was in deinem Hause ist und was deine Väter aufgehäuft haben bis auf diesen Tag, nach Babel weggebracht werden wird; es wird nichts übrigbleiben, spricht Jehova. 7 Und von deinen Söhnen, die aus dir hervorkommen werden, die du zeugen wirst, wird man nehmen, und sie werden Kämmerer sein im Palaste des Königs von Babel. 8 Und Hiskia sprach zu Jesaja: Das Wort Jehovas ist gut, das du geredet hast; und er sprach: Es wird ja Friede und Bestand sein in meinen Tagen.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)