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Jesaja - Kapitel 38

Hiskias Krankheit und Genesung - Segen der Krankheit

1 In jenen Tagen wurde Hiskia krank zum Sterben. Und Jesaja, der Sohn Amoz', der Prophet, kam zu ihm und sprach zu ihm: So spricht Jehova: Bestelle dein Haus, denn du wirst sterben und nicht genesen. (2. Könige 20.1) (2. Chronik 32.24) 2 Da wandte Hiskia sein Angesicht gegen die Wand und betete zu Jehova und sprach: 3 Ach, Jehova! gedenke doch, daß ich vor deinem Angesicht gewandelt habe in Wahrheit und mit ungeteiltem Herzen, und daß ich getan, was gut ist in deinen Augen! Und Hiskia weinte sehr. (2. Könige 18.3-6) 4 Da geschah das Wort Jehovas zu Jesaja also: 5 Geh hin und sage zu Hiskia: So spricht Jehova, der Gott deines Vaters David: Ich habe dein Gebet gehört, ich habe deine Tränen gesehen; siehe, ich will zu deinen Tagen fünfzehn Jahre hinzufügen. 6 Und von der Hand des Königs von Assyrien will ich dich und diese Stadt erretten; und ich will diese Stadt beschirmen. 7 Und dies wird dir das Zeichen sein von seiten Jehovas, daß Jehova dieses Wort tun wird, welches er geredet hat: 8 Siehe, ich lasse den Schatten der Grade, welche er an dem Sonnenzeiger Ahas' durch die Sonne niederwärts gegangen ist, um zehn Grade rückwärts gehen. Und die Sonne kehrte an dem Sonnenzeiger zehn Grade zurück, welche sie niederwärts gegangen war. 9 Aufzeichnung Hiskias, des Königs von Juda, als er krank gewesen und von seiner Krankheit genesen war. 10 Ich sprach: In der Ruhe meiner Tage soll ich hingehen zu den Pforten des Scheol, bin beraubt des Restes meiner Jahre. 11 Ich sprach: Ich werde Jehova nicht sehen, Jehova im Lande der Lebendigen; ich werde Menschen nicht mehr erblicken bei den Bewohnern des Totenreiches. (Psalm 27.13) 12 Meine Wohnung ist abgebrochen und ward von mir weggeführt wie ein Hirtenzelt. Ich habe, dem Weber gleich, mein Leben aufgerollt: vom Trumme schnitt er mich los. Vom Tage bis zur Nacht wirst du ein Ende mit mir machen! (Hiob 7.6) 13 Ich beschwichtigte meine Seele bis zum Morgen... dem Löwen gleich, also zerbrach er alle meine Gebeine. Vom Tage bis zur Nacht wirst du ein Ende mit mir machen! (Hiob 10.16) 14 Wie eine Schwalbe, wie ein Kranich, so klagte ich; ich girrte wie die Taube. Schmachtend blickten meine Augen zur Höhe: O Herr, mir ist bange! tritt als Bürge für mich ein! 15 Was soll ich sagen? Daß er es mir zugesagt und es auch ausgeführt hat. Ich will sachte wallen alle meine Jahre wegen der Betrübnis meiner Seele. 16 O Herr! durch dieses lebt man, und in jeder Hinsicht ist darin das Leben meines Geistes. Und du machst mich gesund und erhältst mich am Leben. 17 Siehe, zum Heile ward mir bitteres Leid: Du, du zogest liebevoll meine Seele aus der Vernichtung Grube; denn alle meine Sünden hast du hinter deinen Rücken geworfen. (Psalm 32.1-2) (Micha 7.18-19) 18 Denn nicht der Scheol preist dich, der Tod lobsingt dir nicht; die in die Grube hinabgefahren sind, harren nicht auf deine Treue. (Psalm 6.6) 19 Der Lebende, der Lebende, der preist dich, wie ich heute: der Vater gibt den Kindern Kunde von deiner Treue. 20 Jehova war bereit, mich zu retten; und wir wollen mein Saitenspiel rühren alle Tage unseres Lebens im Hause Jehovas. 21 Und Jesaja sagte, daß man einen Feigenkuchen als Pflaster nehmen und ihn auf das Geschwür legen solle, damit er genese. (2. Könige 20.1) (2. Chronik 32.24) 22 Und Hiskia sprach: Welches ist das Zeichen, daß ich in das Haus Jehovas hinaufgehen werde?

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3. Mose - Kapitel 6

Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt; (3. Mose 1.1) 3 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag; (2. Mose 28.42) 4 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben; (3. Mose 4.12) 5 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet. 6 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester. 7 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann. (3. Mose 2.1) 8 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: 9 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde. 10 Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun. 11 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. 12 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen. 13 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen! 14 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. 15 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN. 16 Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. 17 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 18 Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein! (3. Mose 4.1) 19 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 20 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. 21 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 22 Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden. 23 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden. 24 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 25 Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist. 26 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. 27 Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. 28 Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden. 29 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. 30 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.