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Jesaja - Kapitel 37

Hiskias Hilferuf an Jesaja, sein Gebet und die Rettung Jerusalems

1 Und es geschah, als der König Hiskia es hörte, da zerriß er seine Kleider und hüllte sich in Sacktuch und ging in das Haus Jehovas. (1. Mose 27.29) 2 Und er sandte Eljakim, der über das Haus war, und Schebna, den Schreiber, und die Ältesten der Priester, in Sacktuch gehüllt zu dem Propheten Jesaja, dem Sohne Amoz'. 3 Und sie sprachen zu ihm: So spricht Hiskia: Dieser Tag ist ein Tag der Bedrängnis und der Züchtigung und der Schmähung; denn die Kinder sind bis an die Geburt gekommen, aber da ist keine Kraft zum Gebären. 4 Vielleicht wird Jehova, dein Gott, die Worte des Rabsake hören, welchen sein Herr, der König von Assyrien, gesandt hat, um den lebendigen Gott zu verhöhnen, und wird die Worte bestrafen, die Jehova, dein Gott, gehört hat. Erhebe denn ein Gebet für den Überrest, der sich noch vorfindet. 5 Und die Knechte des Königs Hiskia kamen zu Jesaja. 6 Und Jesaja sprach zu ihnen: Also sollt ihr zu eurem Herrn sagen: So spricht Jehova: Fürchte dich nicht vor den Worten, die du gehört hast, womit die Diener des Königs von Assyrien mich gelästert haben. 7 Siehe, ich will ihm einen Geist eingeben, daß er ein Gerücht hören und in sein Land zurückkehren wird; und ich will ihn durchs Schwert fällen in seinem Lande. 8 Und der Rabsake kehrte zurück und fand den König von Assyrien streitend wider Libna; denn er hatte gehört, daß er von Lachis aufgebrochen wäre. 9 Und er hörte von Tirhaka, dem König von Äthiopien, sagen: Er ist ausgezogen, um wider dich zu streiten. Und als er es hörte, sandte er Boten zu Hiskia und sprach: 10 So sollt ihr zu Hiskia, dem Könige von Juda, sprechen und sagen: Daß dich nicht täusche dein Gott, auf den du vertraust, indem du sprichst: Jerusalem wird nicht in die Hand des Königs von Assyrien gegeben werden! 11 Siehe, du hast gehört, was die Könige von Assyrien allen Ländern getan haben, indem sie sie vertilgten; und du solltest errettet werden? 12 Haben die Götter der Nationen, welche meine Väter vernichtet haben, sie errettet: Gosan und Haran und Rezeph und die Kinder Edens, die in Telassar waren? (Jesaja 36.18) 13 Wo ist der König von Hamath und der König von Arpad und der König der Stadt Sepharwaim, von Hena und Iwa? 14 Und Hiskia nahm den Brief aus der Hand der Boten und las ihn; und er ging hinauf in das Haus Jehovas, und Hiskia breitete ihn vor Jehova aus. 15 Und Hiskia betete zu Jehova und sprach: 16 Jehova der Heerscharen, Gott Israels, der du zwischen den Cherubim thronst, du allein bist es, der der Gott ist von allen Königreichen der Erde; du hast den Himmel und die Erde gemacht. 17 Jehova, neige dein Ohr und höre! Jehova, tue deine Augen auf und sieh! Ja, höre alle die Worte Sanheribs, der gesandt hat, um den lebendigen Gott zu verhöhnen! 18 Wahrlich, Jehova, die Könige von Assyrien haben alle Nationen und ihr Land verwüstet; 19 und sie haben ihre Götter ins Feuer geworfen, denn sie waren nicht Götter, sondern ein Werk von Menschenhänden, Holz und Stein, und sie haben sie zerstört. 20 Und nun, Jehova, unser Gott, rette uns von seiner Hand, damit alle Königreiche der Erde wissen, daß du allein Jehova bist! (Jesaja 40.5) 21 Da sandte Jesaja, der Sohn Amoz', zu Hiskia und ließ ihm sagen: So spricht Jehova, der Gott Israels: Was du zu mir gebetet hast wegen Sanheribs, des Königs von Assyrien - 22 dies ist das Wort, welches Jehova über ihn geredet hat: Es verachtet dich, es spottet deiner die Jungfrau, die Tochter Zion; die Tochter Jerusalem schüttelt das Haupt dir nach. 23 Wen hast du verhöhnt und gelästert, und gegen wen die Stimme erhoben? Gegen den Heiligen Israels hast du deine Augen emporgerichtet! 24 Durch deine Knechte hast du den Herrn verhöhnt und hast gesprochen: "Mit meiner Wagen Menge habe ich die Höhen der Berge erstiegen, das äußerste Ende des Libanon; und ich werde umhauen den Hochwuchs seiner Zedern, die Auswahl seiner Zypressen, und ich werde kommen auf seine äußerste Höhe, in seinen Gartenwald. (Jesaja 14.8) 25 Ich habe gegraben und Wasser getrunken; und mit der Sohle meiner Füße werde ich austrocknen alle Ströme Mazors." 26 Hast du nicht gehört, daß ich von fernher es gewirkt und von den Tagen der Vorzeit her es gebildet habe? Nun habe ich es kommen lassen, daß du feste Städte verwüstest zu öden Steinhaufen. 27 Und ihre Bewohner waren machtlos, sie wurden bestürzt und beschämt; sie waren wie Kraut des Feldes und grünes Gras, wie Gras der Dächer, und Korn, das verbrannt ist, ehe es aufschießt. 28 Und ich kenne dein Sitzen, und dein Aus- und dein Eingehen, und dein Toben wider mich. 29 Wegen deines Tobens wider mich, und weil dein Übermut in meine Ohren heraufgekommen ist, werde ich meinen Ring in deine Nase legen und mein Gebiß in deine Lippen, und werde dich zurückführen auf dem Wege, auf welchem du gekommen bist. (5. Mose 32.27) 30 Und dies soll dir das Zeichen sein: Man wird in diesem Jahre den Nachwuchs der Ernte essen, und im zweiten Jahre was ausgesproßt ist; und im dritten Jahre säet und erntet, und pflanzet Weinberge und esset ihre Frucht. 31 Und das Entronnene vom Hause Juda, das übriggeblieben ist, wird wieder wurzeln nach unten und Frucht tragen nach oben. (Jesaja 27.6) 32 Denn von Jerusalem wird ein Überrest ausgehen, und ein Entronnenes vom Berge Zion. Der Eifer Jehovas der Heerscharen wird solches tun. 33 Darum, so spricht Jehova von dem König von Assyrien: Er soll nicht in diese Stadt kommen, und er soll keinen Pfeil darein schießen und keinen Schild ihr zukehren, und er soll keinen Wall gegen sie aufschütten. 34 Auf dem Wege, den er gekommen ist, auf dem soll er zurückkehren und soll in diese Stadt nicht kommen, spricht Jehova. 35 Und ich will diese Stadt beschirmen, um sie zu retten, um meinet- und um Davids, meines Knechtes, willen. 36 Und ein Engel Jehovas zog aus und schlug in dem Lager der Assyrer 185000 Mann. Und als man des Morgens früh aufstand, siehe, da waren sie allesamt Leichname. (Jesaja 17.14) (Jesaja 31.8) 37 Und Sanherib, der König von Assyrien, brach auf, und er zog fort und kehrte zurück und blieb in Ninive. 38 Und es geschah, als er sich niederbeugte im Hause Nisroks, seines Gottes, da erschlugen ihn Adrammelek und Scharezer, seine Söhne, mit dem Schwerte; und sie entrannen in das Land Ararat. Und Esar-Haddon, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.