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Jesaja - Kapitel 36

Belagerung Jerusalems durch Assur zur Zeit des Königs Hiskia

1 Und es geschah im vierzehnten Jahre des Königs Hiskia, da zog Sanherib, der König von Assyrien, herauf wider alle festen Städte Judas und nahm sie ein. 2 Und der König von Assyrien sandte von Lachis den Rabsake zum König Hiskia, mit einem großen Heere, nach Jerusalem; und er hielt an der Wasserleitung des oberen Teiches, an der Straße des Walkerfeldes. 3 Da gingen zu ihm hinaus Eljakim, der Sohn Hilkijas, der über das Haus war, und Schebna, der Schreiber, und Joach, der Sohn Asaphs, der Geschichtsschreiber. (Jesaja 22.20) 4 Und der Rabsake sprach zu ihnen: Saget doch zu Hiskia: So spricht der große König, der König von Assyrien: Was ist das für ein Vertrauen, womit du vertraust? (Jesaja 36.13) 5 Ich sage: Nur ein Wort der Lippen ist Rat und Macht zum Kriege. Nun, auf wen vertraust du, daß du dich wider mich empört hast? 6 Siehe, du vertraust auf jenen geknickten Rohrstab, auf Ägypten, der, wenn jemand sich auf ihn stützt, ihm in die Hand fährt und sie durchbohrt. So ist der Pharao, der König von Ägypten, allen, die auf ihn vertrauen. 7 Und wenn du zu mir sprichst: Auf Jehova, unseren Gott, vertrauen wir; - ist er es nicht, dessen Höhen und dessen Altäre Hiskia hinweggetan, da er zu Juda und zu Jerusalem gesagt hat: Vor diesem Altar sollt ihr anbeten? 8 Und nun, laß dich doch ein mit meinem Herrn, dem König von Assyrien; und ich will dir zweitausend Rosse geben, wenn du dir Reiter darauf setzen kannst. 9 Und wie wolltest du einen einzigen Befehlshaber von den geringsten Knechten meines Herrn zurücktreiben? Aber du vertraust auf Ägypten der Wagen und Reiter wegen. 10 Und nun, bin ich ohne Jehova wider dieses Land heraufgezogen, um es zu verheeren? Jehova hat zu mir gesagt: Ziehe hinauf in dieses Land und verheere es. 11 Und Eljakim und Schebna und Joach sprachen zu dem Rabsake: Rede doch zu deinen Knechten auf aramäisch, denn wir verstehen es; und rede nicht zu uns auf jüdisch vor den Ohren des Volkes, das auf der Mauer ist. 12 Und der Rabsake sprach: Hat mein Herr mich zu deinem Herrn und zu dir gesandt, um diese Worte zu reden? nicht zu den Männern, die auf der Mauer sitzen, um mit euch ihren Kot zu essen und ihren Harn zu trinken? 13 Und der Rabsake trat hin und rief mit lauter Stimme auf jüdisch und sprach: Höret die Worte des großen Königs, des Königs von Assyrien! (Jesaja 36.4) 14 So spricht der König: Daß Hiskia euch nicht täusche; denn er wird euch nicht zu erretten vermögen. 15 Und daß Hiskia euch nicht auf Jehova vertröste, indem er spricht: Jehova wird uns gewißlich erretten; diese Stadt wird nicht in die Hand des Königs von Assyrien gegeben werden. 16 Höret nicht auf Hiskia; denn also spricht der König von Assyrien: Machet Frieden mit mir und kommet zu mir heraus, so sollt ihr ein jeder von seinem Weinstock und ein jeder von seinem Feigenbaum essen, und ein jeder das Wasser seines Brunnens trinken, (1. Könige 5.5) (Micha 4.4) 17 bis ich komme und euch in ein Land hole wie euer Land, ein Land von Korn und Most, ein Land von Brot und Weinbergen. 18 Daß Hiskia euch nicht verführe, indem er spricht: Jehova wird uns erretten! Haben die Götter der Nationen ein jeder sein Land von der Hand des Königs von Assyrien errettet? (Jesaja 10.10) (Jesaja 37.12) 19 Wo sind die Götter von Hammath und Arpad? wo die Götter von Sepharwaim? Und haben sie Samaria von meiner Hand errettet? 20 Welche sind es unter allen Göttern dieser Länder, die ihr Land von meiner Hand erretten haben, daß Jehova Jerusalem von meiner Hand erretten sollte? 21 Und sie schwiegen still und antworteten ihm kein Wort; denn es war das Gebot des Königs, der gesagt hatte: Ihr sollt ihm nicht antworten. - 22 Und Eljakim, der Sohn Hilkijas, der über das Haus war, und Schebna, der Schreiber, und Joach, der Sohn Asaphs, der Geschichtsschreiber, kamen zu Hiskia mit zerrissenen Kleidern und berichteten ihm die Worte des Rabsake.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)