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Jesaja - Kapitel 36

Belagerung Jerusalems durch Assur zur Zeit des Königs Hiskia

1 Und es geschah im vierzehnten Jahre des Königs Hiskia, da zog Sanherib, der König von Assyrien, herauf wider alle festen Städte Judas und nahm sie ein. 2 Und der König von Assyrien sandte von Lachis den Rabsake zum König Hiskia, mit einem großen Heere, nach Jerusalem; und er hielt an der Wasserleitung des oberen Teiches, an der Straße des Walkerfeldes. 3 Da gingen zu ihm hinaus Eljakim, der Sohn Hilkijas, der über das Haus war, und Schebna, der Schreiber, und Joach, der Sohn Asaphs, der Geschichtsschreiber. (Jesaja 22.20) 4 Und der Rabsake sprach zu ihnen: Saget doch zu Hiskia: So spricht der große König, der König von Assyrien: Was ist das für ein Vertrauen, womit du vertraust? (Jesaja 36.13) 5 Ich sage: Nur ein Wort der Lippen ist Rat und Macht zum Kriege. Nun, auf wen vertraust du, daß du dich wider mich empört hast? 6 Siehe, du vertraust auf jenen geknickten Rohrstab, auf Ägypten, der, wenn jemand sich auf ihn stützt, ihm in die Hand fährt und sie durchbohrt. So ist der Pharao, der König von Ägypten, allen, die auf ihn vertrauen. 7 Und wenn du zu mir sprichst: Auf Jehova, unseren Gott, vertrauen wir; - ist er es nicht, dessen Höhen und dessen Altäre Hiskia hinweggetan, da er zu Juda und zu Jerusalem gesagt hat: Vor diesem Altar sollt ihr anbeten? 8 Und nun, laß dich doch ein mit meinem Herrn, dem König von Assyrien; und ich will dir zweitausend Rosse geben, wenn du dir Reiter darauf setzen kannst. 9 Und wie wolltest du einen einzigen Befehlshaber von den geringsten Knechten meines Herrn zurücktreiben? Aber du vertraust auf Ägypten der Wagen und Reiter wegen. 10 Und nun, bin ich ohne Jehova wider dieses Land heraufgezogen, um es zu verheeren? Jehova hat zu mir gesagt: Ziehe hinauf in dieses Land und verheere es. 11 Und Eljakim und Schebna und Joach sprachen zu dem Rabsake: Rede doch zu deinen Knechten auf aramäisch, denn wir verstehen es; und rede nicht zu uns auf jüdisch vor den Ohren des Volkes, das auf der Mauer ist. 12 Und der Rabsake sprach: Hat mein Herr mich zu deinem Herrn und zu dir gesandt, um diese Worte zu reden? nicht zu den Männern, die auf der Mauer sitzen, um mit euch ihren Kot zu essen und ihren Harn zu trinken? 13 Und der Rabsake trat hin und rief mit lauter Stimme auf jüdisch und sprach: Höret die Worte des großen Königs, des Königs von Assyrien! (Jesaja 36.4) 14 So spricht der König: Daß Hiskia euch nicht täusche; denn er wird euch nicht zu erretten vermögen. 15 Und daß Hiskia euch nicht auf Jehova vertröste, indem er spricht: Jehova wird uns gewißlich erretten; diese Stadt wird nicht in die Hand des Königs von Assyrien gegeben werden. 16 Höret nicht auf Hiskia; denn also spricht der König von Assyrien: Machet Frieden mit mir und kommet zu mir heraus, so sollt ihr ein jeder von seinem Weinstock und ein jeder von seinem Feigenbaum essen, und ein jeder das Wasser seines Brunnens trinken, (1. Könige 5.5) (Micha 4.4) 17 bis ich komme und euch in ein Land hole wie euer Land, ein Land von Korn und Most, ein Land von Brot und Weinbergen. 18 Daß Hiskia euch nicht verführe, indem er spricht: Jehova wird uns erretten! Haben die Götter der Nationen ein jeder sein Land von der Hand des Königs von Assyrien errettet? (Jesaja 10.10) (Jesaja 37.12) 19 Wo sind die Götter von Hammath und Arpad? wo die Götter von Sepharwaim? Und haben sie Samaria von meiner Hand errettet? 20 Welche sind es unter allen Göttern dieser Länder, die ihr Land von meiner Hand erretten haben, daß Jehova Jerusalem von meiner Hand erretten sollte? 21 Und sie schwiegen still und antworteten ihm kein Wort; denn es war das Gebot des Königs, der gesagt hatte: Ihr sollt ihm nicht antworten. - 22 Und Eljakim, der Sohn Hilkijas, der über das Haus war, und Schebna, der Schreiber, und Joach, der Sohn Asaphs, der Geschichtsschreiber, kamen zu Hiskia mit zerrissenen Kleidern und berichteten ihm die Worte des Rabsake.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.