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Jesaja - Kapitel 35

Heimkehr Israels nach allem Leid

1 Die Wüste und das dürre Land werden sich freuen, und die Steppe wird frohlocken und aufblühen wie eine Narzisse. (Jesaja 32.15) 2 Sie wird in voller Blüte stehen und frohlocken, ja, frohlockend und jubelnd; die Herrlichkeit des Libanon ist ihr gegeben, die Pracht des Karmel und Sarons: sehen werden sie die Herrlichkeit Jehovas, die Pracht unseres Gottes. 3 Stärket die schlaffen Hände und befestiget die wankenden Kniee! (Hebräer 12.12) 4 Saget zu denen, welche zaghaften Herzens sind: Seid stark, fürchtet euch nicht! siehe, euer Gott kommt, Rache kommt, die Vergeltung Gottes! er selbst kommt und wird euch retten. (Psalm 94.1) 5 Dann werden die Augen der Blinden aufgetan und die Ohren der Tauben geöffnet werden; (Jesaja 29.18) (Matthäus 11.5) 6 dann wird der Lahme springen wie ein Hirsch, und aufjauchzen wird die Zunge des Stummen. Denn es brechen Wasser hervor in der Wüste, und Bäche in der Steppe; 7 und die Kimmung wird zum Teiche, und das dürre Land zu Wasserquellen; an der Wohnstätte der Schakale, wo sie lagern, wird Gras nebst Rohr und Binse sein. (Jesaja 41.18) 8 Und daselbst wird eine Straße sein und ein Weg, und er wird der heilige Weg genannt werden; kein Unreiner wird darüber hinziehen, sondern er wird für sie sein. Wer auf dem Wege wandelt - selbst Einfältige werden nicht irregehen. (Jesaja 62.10) 9 Daselbst wird kein Löwe sein, und kein reißendes Tier wird ihn ersteigen noch daselbst gefunden werden; und die Erlösten werden darauf wandeln. 10 Und die Befreiten Jehovas werden zurückkehren und nach Zion kommen mit Jubel, und ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; sie werden Wonne und Freude erlangen, und Kummer und Seufzen werden entfliehen. (Psalm 126.6) (Jesaja 51.11) (Offenbarung 21.4)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)