zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 33

Jerusalems Not, Rettung und zukünftiges Glück

1 Wehe dir, Verwüster, und du selbst wurdest nicht verwüstet; und dir, Räuber, und man hat dich nicht beraubt! Sobald du das Verwüsten vollendet hast, wirst du verwüstet werden; sobald du mit dem Rauben fertig bist, wirst du beraubt werden. - 2 Jehova, sei uns gnädig! auf dich harren wir; sei ihr Arm jeden Morgen, ja, unsere Rettung zur Zeit der Bedrängnis! - 3 Vor dem Brausen deines Getümmels entfliehen die Völker, vor deiner Erhebung zerstreuen sich die Nationen. (Psalm 68.2) 4 Und weggerafft wird eure Beute, wie die Heuschrecken wegraffen; wie Heuschrecken rennen, rennt man darauf los. 5 Jehova ist hocherhaben; denn er wohnt in der Höhe, er füllt Zion mit Recht und Gerechtigkeit. 6 Und es wird Festigkeit deiner Zeiten, Fülle von Heil, von Weisheit und Erkenntnis geben; die Furcht Jehovas wird sein Schatz sein. 7 Siehe, ihre Helden schreien draußen, die Friedensboten weinen bitterlich. 8 Die Straßen sind verödet, der Wanderer feiert. Er hat den Bund gebrochen, die Städte verachtet, keines Menschen geachtet. 9 Es trauert, es schmachtet das Land; der Libanon steht beschämt da, er verdorrt; Saron ist einer Steppe gleich geworden, und Basan und Karmel schütteln ihr Laub ab. 10 Nun will ich aufstehen, spricht Jehova; nun will ich mich emporrichten, nun mich erheben. 11 Ihr gehet schwanger mit Heu, Stoppeln werdet ihr gebären; euer Schnauben ist ein Feuer, das euch verzehren wird. 12 Und die Völker werden zu Kalkbränden, wie abgehauene Dornen, die im Feuer verbrannt werden. (Psalm 118.12) 13 Höret, ihr Fernen, was ich getan, und ihr Nahen, erkennet meine Macht! 14 Die Sünder in Zion sind erschrocken, Beben hat die Ruchlosen ergriffen. "wer von uns kann weilen bei verzehrendem Feuer? Wer von uns kann weilen bei ewigen Gluten?" - 15 Wer in Gerechtigkeit wandelt und Aufrichtigkeit redet; wer den Gewinn der Bedrückungen verschmäht; wer seine Hände schüttelt, um keine Bestechung anzunehmen; wer sein Ohr verstopft, um nicht von Bluttaten zu hören, und seine Augen verschließt, um Böses nicht zu sehen: (Psalm 15.2-5) (Psalm 24.3-4) 16 der wird auf Höhen wohnen, Felsenfesten sind seine Burg; sein Brot wird ihm dargereicht, sein Wasser versiegt nie. - 17 Deine Augen werden den König schauen in seiner Schönheit, sehen werden sie ein weithin offenes Land. (Jesaja 32.1) 18 Dein Herz wird des Schreckens gedenken: Wo ist der Schreiber? wo der Wäger? wo, der die Türme zählte? 19 Du wirst das freche Volk nicht mehr sehen, das Volk von unverständlicher Sprache, daß man sie nicht vernehmen, von stammelnder Zunge, die man nicht verstehen kann. (5. Mose 28.49) 20 Schaue Zion an, die Stadt unserer Festversammlungen! Deine Augen werden Jerusalem sehen, eine ruhige Wohnstätte, ein Zelt, das nicht wandern wird, dessen Pflöcke ewiglich nicht herausgezogen, und von dessen Seilen keines je losgerissen werden wird; - 21 sondern daselbst ist ein Mächtiger, Jehova, bei uns; ein Ort von Flüssen, von breiten Strömen: kein Ruderschiff kommt hinein, und durch denselben zieht kein mächtiges Schiff. 22 Denn Jehova ist unser Richter, Jehova unser Feldherr, Jehova unser König; er wird uns retten. - 23 Schlaff hängen deine Taue; sie halten nicht fest das Gestell ihres Mastes, halten das Segel nicht ausgebreitet. - Dann wird ausgeteilt des Raubes Beute in Menge, selbst Lahme plündern die Beute. 24 Und kein Einwohner wird sagen: Ich bin schwach. Dem Volke, das darin wohnt, wird die Missetat vergeben sein. - (Sacharja 12.8)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

Gebote zum Passahfest

1 Beobachte den Monat Abib, daß du dem HERRN, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken! 4 Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen. 5 Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat; 6 sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest. 7 Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen. 8 Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.

Das Fest der Wochen

9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen. 10 Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Und du sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest! (5. Mose 5.15)

Das Laubhüttenfest

13 Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du den Ertrag deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast. 14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der HERR erwählt hat; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag deiner Ernte und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem HERRN erscheinen, 17 sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.

Einsetzung von Richtern. Bewahrung des Rechts

18 Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, daß du leben und das Land besitzen mögest, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

Verbot des heidnischen Götzendienstes

21 Du sollst dir kein Astartenbild von irgendwelchem Holz aufstellen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst, (5. Mose 7.5) 22 und du sollst dir auch keine Säule aufrichten; solches haßt der HERR, dein Gott. (3. Mose 26.1)