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Jesaja - Kapitel 30

Warnung vor Hilferuf an Ägypten und Mahnung, dem HERRN zu vertrauen - Zukünftige Erneuerung Jerusalems

1 Wehe den widerspenstigen Kindern, spricht Jehova, welche Pläne ausführen, aber nicht von mir aus, und Bündnisse schließen, aber nicht nach meinem Geiste, um Sünde auf Sünde zu häufen; (Jesaja 1.2) 2 die hingehen, um nach Ägypten hinabzuziehen, - aber meinen Mund haben sie nicht befragt - um sich zu flüchten unter den Schutz des Pharao und Zuflucht zu suchen unter dem Schatten Ägyptens! 3 Und der Schutz des Pharao wird euch zur Schmach werden, und die Zuflucht unter dem Schatten Ägyptens zur Schande. 4 Denn seine Fürsten waren in Zoan, und seine Gesandten langten in Hanes an. 5 Alle werden beschämt werden über ein Volk, das ihnen nichts nützt, das nicht zur Hilfe und nicht zum Nutzen, sondern zur Beschämung und auch zum Hohne wird. - 6 Ausspruch über den Behemoth des Südens: Durch ein Land der Bedrängnis und der Angst, aus welchem Löwin und Löwe, Ottern und fliegende, feurige Schlangen kommen, tragen sie auf den Rücken der Eselsfüllen ihren Reichtum und auf den Höckern der Kamele ihre Schätze zu einem Volke, das nichts nützt. 7 Denn umsonst und vergebens wird Ägypten helfen. Darum nenne ich dieses Ägypten: Großtuer, die still sitzen. (Psalm 87.4) (Psalm 89.11) 8 Geh nun hin, schreibe es vor ihnen auf eine Tafel und zeichne es in ein Buch ein; und es bleibe für die zukünftige Zeit, auf immer bis in Ewigkeit. 9 Denn es ist ein widerspenstiges Volk, betrügerische Kinder, Kinder, die das Gesetz Jehovas nicht hören wollen; 10 die zu den Sehern sprechen: Sehet nicht! und zu den Schauern: Schauet uns nicht das Richtige, saget uns Schmeicheleien, schauet uns Täuschungen! 11 weichet ab vom Wege, bieget ab vom Pfade; schaffet den Heiligen Israels vor unserem Angesicht hinweg! 12 Darum, so spricht der Heilige Israels: Weil ihr dieses Wort verwerfet und auf Bedrückung und Verdrehung vertrauet und euch darauf stützet, 13 darum wird euch diese Missetat wie ein sturzdrohender Riß sein, wie eine Ausbauchung an einer hochragenden Mauer, deren Einsturz in einem Augenblick, plötzlich kommt. 14 Und er wird sie zerbrechen, wie man einen Töpferkrug zerbricht, der ohne Schonung zertrümmert wird, und von welchem, wenn er zertrümmert ist, nicht ein Scherben gefunden wird, um damit Feuer vom Herd zu holen oder Wasser aus einer Zisterne zu schöpfen. 15 Denn so spricht der Herr, Jehova, der Heilige Israels: Durch Umkehr und durch Ruhe würdet ihr gerettet werden; in Stillsein und in Vertrauen würde eure Stärke sein. Aber ihr habt nicht gewollt; (2. Mose 14.14) (Psalm 37.7) (Psalm 62.2) 16 und ihr sprachet: "Nein, sondern auf Rossen wollen wir fliegen", darum werdet ihr fliehen; und: "Auf Rennern wollen wir reiten", darum werden eure Verfolger rennen. 17 Ein Tausend wird fliehen vor dem Dräuen eines einzigen; vor dem Dräuen von Fünfen werdet ihr fliehen, bis ihr übrigbleibet wie eine Stange auf des Berges Spitze und wie ein Panier auf dem Hügel. (3. Mose 26.36) 18 Und darum wird Jehova verziehen, euch gnädig zu sein; und darum wird er sich hinweg erheben, bis er sich euer erbarmt; denn Jehova ist ein Gott des Gerichts. Glückselig alle, die auf ihn harren! 19 Denn ein Volk wird in Zion wohnen, in Jerusalem. Du wirst nie mehr weinen; er wird dir gewißlich Gnade erweisen auf die Stimme deines Schreiens. Sobald er hört, wird er dir antworten. (Jesaja 65.24) 20 Und der Herr wird euch Brot der Drangsal und Wasser der Trübsal geben. Und deine Lehrer werden sich nicht mehr verbergen, sondern deine Augen werden deine Lehrer sehen; 21 und wenn ihr zur Rechten oder wenn ihr zur Linken abbieget, so werden deine Ohren ein Wort hinter dir her hören: Dies ist der Weg, wandelt darauf! (5. Mose 5.29) (5. Mose 28.14) 22 Und ihr werdet den Überzug deiner silbernen Schnitzbilder und die Bekleidung deiner goldenen Gußbilder verunreinigen; du wirst sie wegwerfen wie ein unflätiges Kleid: "Hinaus!" wirst du zu ihnen sagen. - (1. Mose 35.2) (1. Mose 35.4) (Jesaja 2.20) (Jesaja 27.9) 23 Und er wird Regen geben zu deiner Saat, womit du den Erdboden besäst, und Brot als Ertrag des Erdbodens, und es wird fett und nahrhaft sein. Deine Herden werden an jenem Tage weiden auf weiter Aue; 24 und die Ochsen und die Eselsfüllen, die das Ackerland bearbeiten, werden gesalzenes Futter fressen, welches man mit der Schaufel und mit der Gabel geworfelt hat. 25 Und auf jedem hohen Berge und auf jedem erhabenen Hügel werden Bäche, Wasserströme sein an dem Tage des großen Gemetzels, wenn Türme fallen. 26 Und das Licht des Mondes wird sein wie das Licht der Sonne, und das Licht der Sonne wird siebenfältig sein, wie das Licht von sieben Tagen, an dem Tage, da Jehova den Schaden seines Volkes verbinden und seiner Schläge Wunden heilen wird. (Jesaja 60.19) (Jesaja 61.1)

Drohendes Gericht über die Feinde, besonders über Assur

27 Siehe, der Name Jehovas kommt von fernher. Sein Zorn brennt, und der aufsteigende Rauch ist gewaltig; seine Lippen sind voll Grimmes, und seine Zunge ist wie ein verzehrendes Feuer, 28 und sein Odem wie ein überflutender Bach, der bis an den Hals reicht: um die Nationen zu schwingen mit einer Schwinge der Nichtigkeit, und einen irreführenden Zaum an die Kinnbacken der Völker zu legen. 29 Gesang werdet ihr haben wie in der Nacht, da das Fest geweiht wird, und Freude des Herzens gleich denen, die unter Flötenspiel hinziehen, um zu kommen auf den Berg Jehovas, zum Felsen Israels. 30 Und Jehova wird hören lassen die Majestät seiner Stimme, und sehen lassen das Herabfahren seines Armes mit Zornesschnauben und einer Flamme verzehrenden Feuers - Wolkenbruch und Regenguß und Hagelsteine. (Jesaja 29.6) 31 Denn vor der Stimme Jehovas wird Assur zerschmettert werden, wenn er mit dem Stocke schlägt. 32 Und es wird geschehen, jeder Streich der verhängten Rute, die Jehova auf ihn herabfahren läßt, ergeht unter Tamburin- und Lautenspiel; und mit geschwungenem Arme wird er gegen ihn kämpfen. 33 Denn vorlängst ist eine Greuelstätte zugerichtet; auch für den König ist sie bereitet. Tief, weit hat er sie gemacht, ihr Holzstoß hat Feuer und Holz in Menge; wie ein Schwefelstrom setzt der Hauch Jehovas ihn in Brand. (Offenbarung 19.20)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.