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Jesaja - Kapitel 3

Gericht über Sünden, besonders über die der höheren Stände und deren Frauen

1 Denn siehe, der Herr, Jehova der Heerscharen, nimmt von Jerusalem und von Juda Stütze und Unterstützung hinweg, jede Stütze des Brotes und jede Stütze des Wassers; (3. Mose 26.26) (Hesekiel 4.16) 2 Held und Kriegsmann, Richter und Prophet und Wahrsager und Ältesten; 3 den Obersten über fünfzig und den Angesehenen und den Rat, und den geschickten Künstler und den Zauberkundigen. 4 Und ich werde Jünglinge zu ihren Fürsten machen, und Buben sollen über sie herrschen. (Prediger 10.16) 5 Und das Volk wird sich gegenseitig bedrücken, der eine den anderen, und ein jeder seinen Nächsten; der Knabe wird frech auftreten gegen den Greis, und der Verachtete gegen den Geehrten. 6 Wenn jemand seinen Bruder in seines Vaters Hause ergreift und sagt: Du hast ein Kleid, unser Vorsteher sollst du sein; und dieser Einsturz sei unter deiner Hand! 7 so wird er an jenem Tage seine Stimme erheben und sagen: Ich kann kein Wundarzt sein; ist doch in meinem Hause weder Brot noch Kleid: machet mich nicht zum Vorsteher des Volkes. - 8 Denn Jerusalem ist gestürzt und Juda gefallen, weil ihre Zunge und ihre Taten wider Jehova sind, um zu trotzen den Augen seiner Herrlichkeit. 9 Der Ausdruck ihres Angesichts zeugt wider sie; und von ihrer Sünde sprechen sie offen wie Sodom, sie verhehlen sie nicht. Wehe ihrer Seele! denn sich selbst bereiten sie Böses. (Hosea 13.9) 10 Saget vom Gerechten, daß es ihm wohlgehen wird; denn die Frucht ihrer Handlungen werden sie genießen. (Jesaja 32.17) 11 Wehe dem Gesetzlosen! es wird ihm übelgehen; denn das Tun seiner Hände wird ihm angetan werden. 12 Mein Volk, - seine Bedrücker sind Buben, und Weiber herrschen über dasselbe. Mein Volk, deine Leiter führen irre, und den Weg deiner Pfade haben sie dir entrückt. 13 Jehova steht da, um zu rechten; und er tritt auf, um die Völker zu richten. 14 Jehova wird ins Gericht gehen mit den Ältesten seines Volkes und dessen Fürsten: Und ihr, ihr habt den Weinberg abgeweidet, der Raub des Elenden ist in euren Häusern; 15 was habt ihr, daß ihr mein Volk zertretet und das Angesicht der Elenden zermalmet? spricht der Herr, Jehova der Heerscharen. 16 Und Jehova sprach: Weil die Töchter Zions hoffärtig sind, und einhergehen mit gerecktem Halse und blinzelnden Augen, und trippelnd einhergehen und mit ihren Fußspangen klirren: (Sprüche 31.30) (1. Timotheus 2.9) 17 so wird der Herr den Scheitel der Töchter Zions kahl machen, und Jehova ihre Scham entblößen. 18 An jenem Tage wird der Herr wegnehmen den Schmuck der Fußspangen und der Stirnbänder und der Halbmonde; 19 die Ohrgehänge und die Armketten und die Schleier; 20 die Kopfbunde und die Schrittkettchen und die Gürtel und die Riechfläschchen und die Amulette; 21 die Fingerringe und die Nasenringe; 22 die Prachtkleider und die Oberröcke und die Umhänge und die Beutel; 23 die Handspiegel und die Hemden und die Turbane und die Überwürfe. 24 Und es wird geschehen, statt des Wohlgeruchs wird Moder sein, und statt des Gürtels ein Strick, und statt des Lockenwerks eine Glatze, und statt des Prunkgewandes ein Kittel von Sacktuch, Brandmal statt Schönheit. 25 Deine Männer werden durchs Schwert fallen, und deine Helden im Kriege. 26 Und ihre Tore werden klagen und trauern, und ausgeleert wird sie sein, sich zur Erde niedersetzen.

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4. Mose - Kapitel 6

Vorschriften für die Nasiräer (Gottgeweihten)

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers tun will, um sich dem HERRN zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen. (Lukas 1.15) 4 Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Hülse. Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; 5 bis die Zeit, die er dem HERRN geweiht hat, vergangen ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Während der ganzen Zeit, für welche er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen. 7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an der Leiche seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wenn jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung; am siebenten Tage soll er es scheren. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte bringen. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihm Sühne erwirken, weil er sich an einem Entseelten versündigt hat, und soll also sein Haupt an demselben Tage heiligen, 12 daß er dem HERRN die Tage seines Gelübdes halte, und er bringe ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage fallen dahin, weil seine Weihe verunreinigt worden ist. 13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen, 14 da soll er dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer, 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern. 16 Und der Priester soll es vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten. 17 Und er soll dem HERRN den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten. 18 Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat. 20 Und der Priester soll es vor dem HERRN weben. Das ist dem Priester heilig, samt der Webebrust und der Hebekeule. Darnach mag der Nasiräer Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde tut, und das Opfer, das er dem HERRN für seine Weihe darbringen soll, außer dem, das seine Hand sonst zu leisten vermag. Wie er gelobt hat, so soll er tun, nach seinem Weihegesetz.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr zu den Kindern Israel sagen, wenn ihr sie segnen wollt: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Der HERR lasse dir sein Angesicht leuchten und sei dir gnädig! (Psalm 80.4) 26 Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 Also sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich will sie segnen.