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Jesaja - Kapitel 3

Gericht über Sünden, besonders über die der höheren Stände und deren Frauen

1 Denn siehe, der Herr, Jehova der Heerscharen, nimmt von Jerusalem und von Juda Stütze und Unterstützung hinweg, jede Stütze des Brotes und jede Stütze des Wassers; (3. Mose 26.26) (Hesekiel 4.16) 2 Held und Kriegsmann, Richter und Prophet und Wahrsager und Ältesten; 3 den Obersten über fünfzig und den Angesehenen und den Rat, und den geschickten Künstler und den Zauberkundigen. 4 Und ich werde Jünglinge zu ihren Fürsten machen, und Buben sollen über sie herrschen. (Prediger 10.16) 5 Und das Volk wird sich gegenseitig bedrücken, der eine den anderen, und ein jeder seinen Nächsten; der Knabe wird frech auftreten gegen den Greis, und der Verachtete gegen den Geehrten. 6 Wenn jemand seinen Bruder in seines Vaters Hause ergreift und sagt: Du hast ein Kleid, unser Vorsteher sollst du sein; und dieser Einsturz sei unter deiner Hand! 7 so wird er an jenem Tage seine Stimme erheben und sagen: Ich kann kein Wundarzt sein; ist doch in meinem Hause weder Brot noch Kleid: machet mich nicht zum Vorsteher des Volkes. - 8 Denn Jerusalem ist gestürzt und Juda gefallen, weil ihre Zunge und ihre Taten wider Jehova sind, um zu trotzen den Augen seiner Herrlichkeit. 9 Der Ausdruck ihres Angesichts zeugt wider sie; und von ihrer Sünde sprechen sie offen wie Sodom, sie verhehlen sie nicht. Wehe ihrer Seele! denn sich selbst bereiten sie Böses. (Hosea 13.9) 10 Saget vom Gerechten, daß es ihm wohlgehen wird; denn die Frucht ihrer Handlungen werden sie genießen. (Jesaja 32.17) 11 Wehe dem Gesetzlosen! es wird ihm übelgehen; denn das Tun seiner Hände wird ihm angetan werden. 12 Mein Volk, - seine Bedrücker sind Buben, und Weiber herrschen über dasselbe. Mein Volk, deine Leiter führen irre, und den Weg deiner Pfade haben sie dir entrückt. 13 Jehova steht da, um zu rechten; und er tritt auf, um die Völker zu richten. 14 Jehova wird ins Gericht gehen mit den Ältesten seines Volkes und dessen Fürsten: Und ihr, ihr habt den Weinberg abgeweidet, der Raub des Elenden ist in euren Häusern; 15 was habt ihr, daß ihr mein Volk zertretet und das Angesicht der Elenden zermalmet? spricht der Herr, Jehova der Heerscharen. 16 Und Jehova sprach: Weil die Töchter Zions hoffärtig sind, und einhergehen mit gerecktem Halse und blinzelnden Augen, und trippelnd einhergehen und mit ihren Fußspangen klirren: (Sprüche 31.30) (1. Timotheus 2.9) 17 so wird der Herr den Scheitel der Töchter Zions kahl machen, und Jehova ihre Scham entblößen. 18 An jenem Tage wird der Herr wegnehmen den Schmuck der Fußspangen und der Stirnbänder und der Halbmonde; 19 die Ohrgehänge und die Armketten und die Schleier; 20 die Kopfbunde und die Schrittkettchen und die Gürtel und die Riechfläschchen und die Amulette; 21 die Fingerringe und die Nasenringe; 22 die Prachtkleider und die Oberröcke und die Umhänge und die Beutel; 23 die Handspiegel und die Hemden und die Turbane und die Überwürfe. 24 Und es wird geschehen, statt des Wohlgeruchs wird Moder sein, und statt des Gürtels ein Strick, und statt des Lockenwerks eine Glatze, und statt des Prunkgewandes ein Kittel von Sacktuch, Brandmal statt Schönheit. 25 Deine Männer werden durchs Schwert fallen, und deine Helden im Kriege. 26 Und ihre Tore werden klagen und trauern, und ausgeleert wird sie sein, sich zur Erde niedersetzen.

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3. Mose - Kapitel 4

Die Sündopfer

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgend eines der Gebote des HERRN, also daß sie etwas von dem tut, was man nicht tun soll, so gelte folgende Vorschrift : 3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen; 4 und zwar soll er den Farren zur Tür der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand stützen auf des Farren Haupt und ihn schächten vor dem HERRN. 5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Farren nehmen und es in die Stiftshütte bringen; 6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen, vor dem Angesicht des HERRN. (3. Mose 8.11) (3. Mose 14.7) 7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des wohlriechenden Räucheraltars tun, der in der Stitshütte ist vor dem HERRN; alles übrige Blut des Farren aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. (2. Mose 30.1) (2. Mose 30.6) (2. Mose 40.6) 8 Und alles Fett des Sündopferfarren soll er von ihm ablösen, das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide hängt; 9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch das, was über die Leber hervorragt; oberhalb der Nieren soll er es wegnehmen, gleich wie man es von dem Stier des Dankopfers abhebt; 10 und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar verbrennen. 11 Aber das Fell des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Mist, (3. Mose 8.17) 12 kurz den ganzen Farren soll man hinaus vor das Lager führen, an einen reinen Ort, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und ihn bei einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenplatz soll er verbrannt werden. (3. Mose 6.4) (Hebräer 13.11) 13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israel vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, daß sie etwas getan, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, sodaß sie sich verschuldet hat; (4. Mose 15.24) 14 sie kommt aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie begangen hat wider dasselbe Gebot, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen und ihn vor die Stiftshütte führen. (Römer 8.3) 15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf des Farren Haupt stützen vor dem HERRN, und man soll den Farren schächten vor dem HERRN. 16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Farren in die Stiftshütte bringen, 17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN; 18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar verbrennen. 20 Er soll diesen Farren behandeln, wie er den Farren des Sündopfers behandelt hat; ganz gleich soll auch dieser behandelt werden, und der Priester soll sie versühnen, und es soll ihr vergeben werden. 21 Und man soll den Farren hinaus vor das Lager schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Farren verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde. (3. Mose 4.11-12) 22 Kommt es aber vor, daß ein Fürst sündigt und aus Versehen irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten, daß man es nicht tun soll, und sich also verschuldet, 23 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er daran begangen hat, so soll er einen tadellosen Ziegenbock zum Opfer bringen 24 und soll seine Hand auf des Bockes Haupt stützen und ihn schächten an dem Ort, da man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer. 25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen; 26 und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden. 27 Wenn aber jemand vom Landvolk aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, davon der HERR geboten hat, daß man es nicht tun soll, und sich verschuldet, 28 man hält ihm aber seine Sünde vor, die er begangen hat, so soll er eine tadellose Ziege zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat, 29 und er soll seine Hand auf des Sündopfers Haupt stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers. 30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von dem Blut der Ziege nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles übrige Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 31 Alles Fett aber soll er von ihr nehmen, wie das Fett von dem Dankopfer genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 3.14-15) 32 Will er aber ein Lamm darbringen zum Sündopfer, so soll es ein tadelloses Weibchen sein; 33 und er soll seine Hand stützen auf des Sündopfers Haupt und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt. 34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles übrige Blut aber an den Fuß des Altars gießen. 35 Und er soll alles Fett davon nehmen, wie das Fett von dem Lamm des Dankopfers genommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, über den Feuerflammen des HERRN, und also soll er ihm Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.