Gericht über Sünden, besonders über die der höheren Stände und deren Frauen
1Denn siehe, der Herr, Jehova der Heerscharen, nimmt von Jerusalem und von Juda Stütze und Unterstützung hinweg, jede Stütze des Brotes und jede Stütze des Wassers;(3. Mose 26.26)(Hesekiel 4.16)2Held und Kriegsmann, Richter und Prophet und Wahrsager und Ältesten;3den Obersten über fünfzig und den Angesehenen und den Rat, und den geschickten Künstler und den Zauberkundigen.4Und ich werde Jünglinge zu ihren Fürsten machen, und Buben sollen über sie herrschen.(Prediger 10.16)5Und das Volk wird sich gegenseitig bedrücken, der eine den anderen, und ein jeder seinen Nächsten; der Knabe wird frech auftreten gegen den Greis, und der Verachtete gegen den Geehrten.6Wenn jemand seinen Bruder in seines Vaters Hause ergreift und sagt: Du hast ein Kleid, unser Vorsteher sollst du sein; und dieser Einsturz sei unter deiner Hand!7so wird er an jenem Tage seine Stimme erheben und sagen: Ich kann kein Wundarzt sein; ist doch in meinem Hause weder Brot noch Kleid: machet mich nicht zum Vorsteher des Volkes. -8Denn Jerusalem ist gestürzt und Juda gefallen, weil ihre Zunge und ihre Taten wider Jehova sind, um zu trotzen den Augen seiner Herrlichkeit.9Der Ausdruck ihres Angesichts zeugt wider sie; und von ihrer Sünde sprechen sie offen wie Sodom, sie verhehlen sie nicht. Wehe ihrer Seele! denn sich selbst bereiten sie Böses.(Hosea 13.9)10Saget vom Gerechten, daß es ihm wohlgehen wird; denn die Frucht ihrer Handlungen werden sie genießen.(Jesaja 32.17)11Wehe dem Gesetzlosen! es wird ihm übelgehen; denn das Tun seiner Hände wird ihm angetan werden.12Mein Volk, - seine Bedrücker sind Buben, und Weiber herrschen über dasselbe. Mein Volk, deine Leiter führen irre, und den Weg deiner Pfade haben sie dir entrückt.13Jehova steht da, um zu rechten; und er tritt auf, um die Völker zu richten.14Jehova wird ins Gericht gehen mit den Ältesten seines Volkes und dessen Fürsten: Und ihr, ihr habt den Weinberg abgeweidet, der Raub des Elenden ist in euren Häusern;15was habt ihr, daß ihr mein Volk zertretet und das Angesicht der Elenden zermalmet? spricht der Herr, Jehova der Heerscharen.16Und Jehova sprach: Weil die Töchter Zions hoffärtig sind, und einhergehen mit gerecktem Halse und blinzelnden Augen, und trippelnd einhergehen und mit ihren Fußspangen klirren:(Sprüche 31.30)(1. Timotheus 2.9)17so wird der Herr den Scheitel der Töchter Zions kahl machen, und Jehova ihre Scham entblößen.18An jenem Tage wird der Herr wegnehmen den Schmuck der Fußspangen und der Stirnbänder und der Halbmonde;19die Ohrgehänge und die Armketten und die Schleier;20die Kopfbunde und die Schrittkettchen und die Gürtel und die Riechfläschchen und die Amulette;21die Fingerringe und die Nasenringe;22die Prachtkleider und die Oberröcke und die Umhänge und die Beutel;23die Handspiegel und die Hemden und die Turbane und die Überwürfe.24Und es wird geschehen, statt des Wohlgeruchs wird Moder sein, und statt des Gürtels ein Strick, und statt des Lockenwerks eine Glatze, und statt des Prunkgewandes ein Kittel von Sacktuch, Brandmal statt Schönheit.25Deine Männer werden durchs Schwert fallen, und deine Helden im Kriege.26Und ihre Tore werden klagen und trauern, und ausgeleert wird sie sein, sich zur Erde niedersetzen.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)