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Jesaja - Kapitel 28

Drohendes Gericht über Samaria und Warnung an Jerusalem

1 Wehe der stolzen Krone der Trunkenen Ephraims, und der welkenden Blume seiner herrlichen Pracht auf dem Haupte des fetten Tales der vom Weine Überwältigten! 2 Siehe, der Herr hat einen Starken und Mächtigen, gleich einem Hagelwetter, einem verderbenden Sturmwinde; wie ein Wetter gewaltiger, überflutender Wasser reißt er zu Boden mit Macht. 3 Mit Füßen wird zertreten die stolze Krone der Trunkenen Ephraims. 4 Und der welkenden Blume seiner herrlichen Pracht auf dem Haupte des fetten Tales ergeht es wie dessen Frühfeige vor der Obsternte: kaum ist sie in der Hand dessen, der sie erblickt, so verschlingt er sie. 5 An jenem Tage wird Jehova der Heerscharen dem Überrest seines Volkes zur prächtigen Krone und zum herrlichen Kranze sein; 6 und zum Geiste des Rechts dem, der zu Gericht sitzt; und zur Heldenkraft denen, welche den Streit zurückdrängen ans Tor. 7 Und auch diese wanken vom Wein und taumeln von starkem Getränk: Priester und Prophet wanken von starkem Getränk, sind übermannt vom Wein, taumeln vom starken Getränk; sie wanken beim Gesicht, schwanken beim Rechtsprechen. 8 Denn alle Tische sind voll unflätigen Gespeies, daß kein Platz mehr ist. 9 Wen soll er Erkenntnis lehren, und wem die Botschaft verständlich machen? Den von der Milch Entwöhnten, den von den Brüsten Entfernten? 10 Denn es ist Gebot auf Gebot, Gebot auf Gebot, Vorschrift auf Vorschrift, Vorschrift auf Vorschrift, hier ein wenig, da ein wenig! - 11 Ja, durch stammelnde Lippen und durch eine fremde Sprache wird er zu diesem Volke reden, (1. Korinther 14.21) 12 er, der zu ihnen sprach: Dies ist die Ruhe, schaffet Ruhe dem Ermüdeten; und dies die Erquickung! Aber sie wollten nicht hören. (Matthäus 11.28-29) 13 Und so wird ihnen das Wort Jehovas sein: Gebot auf Gebot, Gebot auf Gebot, Vorschrift auf Vorschrift, Vorschrift auf Vorschrift, hier ein wenig, da ein wenig; auf daß sie hingehen und rücklings fallen und zerschmettert werden und verstrickt und gefangen werden. (Jesaja 28.10) 14 Darum höret das Wort Jehovas, ihr Spötter, Beherrscher dieses Volkes, das in Jerusalem ist! 15 Denn ihr sprechet: Wir haben einen Bund mit dem Tode geschlossen und einen Vertrag mit dem Scheol gemacht: Wenn die überflutende Geißel hindurchfährt, wird sie an uns nicht kommen; denn wir haben die Lüge zu unserer Zuflucht gemacht und in der Falschheit uns geborgen. 16 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gründe einen Stein in Zion, einen bewährten Stein, einen kostbaren Eckstein, aufs Festeste gegründet; wer glaubt, wird nicht ängstlich eilen. (Psalm 118.22) (Römer 9.33) (Römer 10.11) (1. Petrus 2.6) 17 Und ich werde das Recht zur Richtschnur machen, und die Gerechtigkeit zum Senkblei. Und der Hagel wird hinwegraffen die Zuflucht der Lüge, und die Wasser werden den Bergungsort wegschwemmen. 18 Und euer Bund mit dem Tode wird zunichte werden, und euer Vertrag mit dem Scheol nicht bestehen: Wenn die überflutende Geißel hindurchfährt, so werdet ihr von derselben zertreten werden. 19 So oft sie hindurchfährt, wird sie euch hinraffen; denn jeden Morgen wird sie hindurchfahren, bei Tage und bei Nacht. Und es wird eitel Schrecken sein, die Botschaft zu vernehmen. (Psalm 119.67) (Jesaja 26.16) 20 Denn das Bett ist zu kurz, um sich auszustrecken und die Decke zu schmal, um sich einzuhüllen. 21 Denn Jehova wird sich aufmachen wie bei dem Berge Perazim, wie im Tale zu Gibeon wird er zürnen: um sein Werk zu tun - befremdend ist sein Werk! - und um seine Arbeit zu verrichten, - außergewöhnlich ist seine Arbeit! (2. Samuel 5.20) (1. Chronik 14.16) 22 Und nun treibet nicht Spott, damit eure Bande nicht fester gemacht werden; denn ich habe Vernichtung vernommen und Festbeschlossenes von seiten des Herrn, Jehovas der Heerscharen, über die ganze Erde. (Jesaja 10.22-23) 23 Nehmet zu Ohren und höret meine Stimme, merket auf und höret meine Rede! 24 Pflügt wohl der Pflüger den ganzen Tag, um zu säen? Furcht und eggt er den ganzen Tag sein Ackerland? 25 Ist es nicht so? wenn er dessen Fläche geebnet hat, so streut er Dill und sät Kümmel, und wirft Weizen reihenweise, und Gerste auf das abgesteckte Stück, und den Spelt an seinen Rand. 26 So unterwies ihn sein Gott zum richtigen Verfahren, er belehrte ihn. 27 Denn Dill wird nicht mit dem Dreschschlitten ausgedroschen und das Wagenrad nicht über Kümmel gerollt; sondern Dill wird mit dem Stabe ausgeschlagen und Kümmel mit dem Stocke. 28 Wird Brotkorn zermalmt? Nein, nicht unaufhörlich drischt er es; und wenn er das Rad seines Wagens und seine Pferde darüber hintreibt, so zermalmt er es nicht. 29 Auch dieses geht aus von Jehova der Heerscharen; er ist wunderbar in seinem Rat, groß an Verstand.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.