zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 26

Zukünftiges Lob Israels und Bitte um weiteres Heil

1 An jenem Tage wird dieses Lied im Lande Juda gesungen werden: Wir haben eine starke Stadt; Rettung setzt er zu Mauern und zum Bollwerk. (Jesaja 60.18) 2 Machet auf die Tore, daß einziehe ein gerechtes Volk, welches Treue bewahrt! (Psalm 118.19) 3 Den festen Sinn bewahrst du in Frieden, in Frieden; denn er vertraut auf dich. 4 Vertrauet auf Jehova ewiglich; denn in Jah, Jehova, ist ein Fels der Ewigkeiten. (5. Mose 32.4) 5 Denn er hat Hochwohnende niedergebeugt, die hochragende Stadt; er hat sie niedergestürzt, zu Boden gestürzt, hat sie niedergestreckt bis in den Staub. 6 Es zertritt sie der Fuß, die Füße der Elenden, die Tritte der Armen. - 7 Der Pfad des Gerechten ist gerade; du bahnest gerade den Weg des Gerechten. 8 Ja, wir haben dich, Jehova, erwartet auf dem Pfade deiner Gerichte; nach deinem Namen und nach deinem Gedächtnis ging das Verlangen der Seele. (Psalm 37.4) 9 Mit meiner Seele verlangte ich nach dir in der Nacht; ja, mit meinem Geiste in meinem Innern suchte ich dich früh; denn wenn deine Gerichte die Erde treffen, so lernen Gerechtigkeit die Bewohner des Erdkreises. 10 Wird dem Gesetzlosen Gnade erzeigt, so lernt er nicht Gerechtigkeit: im Lande der Geradheit handelt er unrecht und sieht nicht die Majestät Jehovas. 11 Jehova, deine Hand war hoch erhoben, sie wollten nicht schauen. Schauen werden sie den Eifer um das Volk und beschämt werden; ja, deine Widersacher, Feuer wird sie verzehren. - 12 Jehova, du wirst uns Frieden geben, denn du hast ja alle unsere Werke für uns vollführt. 13 Jehova, unser Gott, über uns haben Herren geherrscht außer dir; durch dich allein gedenken wir deines Namens. 14 Tote leben nicht auf, Schatten erstehen nicht wieder; darum hast du sie heimgesucht und vertilgt und hast all ihr Gedächtnis zunichte gemacht. 15 Du hast die Nation vermehrt, Jehova, du hast die Nation vermehrt, du hast dich verherrlicht; du hast hinausgerückt alle Grenzen des Landes. 16 Jehova, in der Bedrängnis haben sie dich gesucht; als deine Züchtigung sie traf, flehten sie mit flüsterndem Gebet. (Jesaja 28.19) (Hosea 5.15) 17 Wie eine Schwangere, die, dem Gebären nahe, sich windet und schreit in ihren Wehen: also sind wir gewesen, Jehova, fern von deinem Angesicht. (Johannes 16.21) (Offenbarung 12.2) 18 Wir gingen schwanger, wir wanden uns; es war, als ob wir Wind geboren hätten: Rettung verschafften wir dem Lande nicht, und die Bewohner des Erdkreises sind nicht gefallen. (Micha 4.10) 19 Deine Toten werden aufleben, meine Leichen wieder erstehen. Wachet auf und jubelt, die ihr im Staube lieget! Denn ein Tau des Lichtes ist dein Tau; und die Erde wird die Schatten auswerfen. (Hesekiel 37.1) (Offenbarung 20.12) 20 Geh hin, mein Volk, tritt ein in deine Gemächer und schließe deine Tür hinter dir zu; verbirg dich einen kleinen Augenblick, bis der Zorn vorübergehe! (Psalm 57.2) 21 Denn siehe, Jehova tritt hervor aus seiner Stätte, um die Ungerechtigkeit der Bewohner der Erde an ihnen heimzusuchen; und die Erde enthüllt ihr Blut und bedeckt nicht länger ihre Ermordeten.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.