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Jesaja - Kapitel 24

Verwüstung des Landes als Heimsuchung Gottes

1 Siehe, Jehova leert das Land aus und verödet es; und er kehrt seine Oberfläche um und zerstreut seine Bewohner. 2 Und wie dem Volke, so ergeht es dem Priester; wie dem Knechte, so seinem Herrn; wie der Magd, so ihrer Gebieterin; wie dem Käufer, so dem Verkäufer; wie dem Leiher, so dem Borger; wie dem Schuldner, so seinem Gläubiger. 3 Das Land wird völlig ausgeleert und geplündert; denn Jehova hat dieses Wort geredet. 4 Es trauert, es welkt hin das Land; es schmachtet, es welkt hin der Erdkreis; es schmachten hin die Hohen des Volkes im Lande. 5 Und die Erde ist entweiht worden unter ihren Bewohnern; denn sie haben die Gesetze übertreten, die Satzung überschritten, gebrochen den ewigen Bund. 6 Darum hat der Fluch die Erde verzehrt, und es büßen ihre Bewohner; darum sind verbrannt der Erde Bewohner, und wenig Menschen bleiben übrig. 7 Es trauert der Most, es schmachtet der Weinstock; es seufzen alle, die fröhlichen Herzens waren; (Joel 1.12) 8 es feiert die Freude der Tamburine, aufgehört hat der Frohlockenden Getümmel, es feiert die Freude der Laute; (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 man trinkt keinen Wein mehr unter Gesang, bitter schmeckt das starke Getränk denen, die es trinken. 10 Zertrümmert ist die Stadt der Öde, verschlossen jedes Haus, so daß niemand hineingeht. 11 Klaggeschrei ob des Weines ist auf den Straßen; untergegangen ist alle Freude, weggezogen die Wonne der Erde. 12 Von der Stadt ist nur eine Wüste übriggeblieben, und in Trümmer zerschlagen ward das Tor. 13 Denn so wird es geschehen inmitten der Erde, in der Mitte der Völker: wie beim Abschlagen der Oliven, wie bei der Nachlese, wenn die Weinernte zu Ende ist. (Jesaja 17.6) 14 Jene werden ihre Stimme erheben, werden jubeln. Ob der Majestät Jehovas jauchzen sie vom Meere her: 15 Darum gebet Jehova Ehre im Osten, auf den Inseln des Meeres dem Namen Jehovas, des Gottes Israels! 16 Vom Ende der Erde her hören wir Gesänge: "Herrlichkeit dem Gerechten!" - Da sprach ich: Ich vergehe, ich vergehe, wehe mir! Räuber rauben, und räuberisch raubend rauben sie. 17 Grauen und Grube und Garn über dich, Bewohner der Erde! 18 Und es geschieht, wer vor der Stimme des Grauens flieht, fällt in die Grube; und wer aus der Grube heraufsteigt, wird im Garne gefangen. Denn die Fenster in der Höhe tun sich auf, und es erbeben die Grundfesten der Erde. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Die Erde klafft auseinander, die Erde zerberstet, die Erde schwankt hin und her; (2. Petrus 3.10) 20 die Erde taumelt wie ein Trunkener und schaukelt wie eine Hängematte; und schwer lastet auf ihr ihre Übertretung: und sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova heimsuchen die Heerschar der Höhe in der Höhe, und die Könige der Erde auf der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Und sie werden in die Grube eingesperrt, wie man Gefangene einsperrt, und in den Kerker eingeschlossen; und nach vielen Tagen werden sie heimgesucht werden. 23 Und der Mond wird mit Scham bedeckt und die Sonne beschämt werden; denn Jehova der Heerscharen herrscht als König auf dem Berge Zion und in Jerusalem, und vor seinen Ältesten ist Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)