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Jesaja - Kapitel 24

Verwüstung des Landes als Heimsuchung Gottes

1 Siehe, Jehova leert das Land aus und verödet es; und er kehrt seine Oberfläche um und zerstreut seine Bewohner. 2 Und wie dem Volke, so ergeht es dem Priester; wie dem Knechte, so seinem Herrn; wie der Magd, so ihrer Gebieterin; wie dem Käufer, so dem Verkäufer; wie dem Leiher, so dem Borger; wie dem Schuldner, so seinem Gläubiger. 3 Das Land wird völlig ausgeleert und geplündert; denn Jehova hat dieses Wort geredet. 4 Es trauert, es welkt hin das Land; es schmachtet, es welkt hin der Erdkreis; es schmachten hin die Hohen des Volkes im Lande. 5 Und die Erde ist entweiht worden unter ihren Bewohnern; denn sie haben die Gesetze übertreten, die Satzung überschritten, gebrochen den ewigen Bund. 6 Darum hat der Fluch die Erde verzehrt, und es büßen ihre Bewohner; darum sind verbrannt der Erde Bewohner, und wenig Menschen bleiben übrig. 7 Es trauert der Most, es schmachtet der Weinstock; es seufzen alle, die fröhlichen Herzens waren; (Joel 1.12) 8 es feiert die Freude der Tamburine, aufgehört hat der Frohlockenden Getümmel, es feiert die Freude der Laute; (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 man trinkt keinen Wein mehr unter Gesang, bitter schmeckt das starke Getränk denen, die es trinken. 10 Zertrümmert ist die Stadt der Öde, verschlossen jedes Haus, so daß niemand hineingeht. 11 Klaggeschrei ob des Weines ist auf den Straßen; untergegangen ist alle Freude, weggezogen die Wonne der Erde. 12 Von der Stadt ist nur eine Wüste übriggeblieben, und in Trümmer zerschlagen ward das Tor. 13 Denn so wird es geschehen inmitten der Erde, in der Mitte der Völker: wie beim Abschlagen der Oliven, wie bei der Nachlese, wenn die Weinernte zu Ende ist. (Jesaja 17.6) 14 Jene werden ihre Stimme erheben, werden jubeln. Ob der Majestät Jehovas jauchzen sie vom Meere her: 15 Darum gebet Jehova Ehre im Osten, auf den Inseln des Meeres dem Namen Jehovas, des Gottes Israels! 16 Vom Ende der Erde her hören wir Gesänge: "Herrlichkeit dem Gerechten!" - Da sprach ich: Ich vergehe, ich vergehe, wehe mir! Räuber rauben, und räuberisch raubend rauben sie. 17 Grauen und Grube und Garn über dich, Bewohner der Erde! 18 Und es geschieht, wer vor der Stimme des Grauens flieht, fällt in die Grube; und wer aus der Grube heraufsteigt, wird im Garne gefangen. Denn die Fenster in der Höhe tun sich auf, und es erbeben die Grundfesten der Erde. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Die Erde klafft auseinander, die Erde zerberstet, die Erde schwankt hin und her; (2. Petrus 3.10) 20 die Erde taumelt wie ein Trunkener und schaukelt wie eine Hängematte; und schwer lastet auf ihr ihre Übertretung: und sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Jehova heimsuchen die Heerschar der Höhe in der Höhe, und die Könige der Erde auf der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Und sie werden in die Grube eingesperrt, wie man Gefangene einsperrt, und in den Kerker eingeschlossen; und nach vielen Tagen werden sie heimgesucht werden. 23 Und der Mond wird mit Scham bedeckt und die Sonne beschämt werden; denn Jehova der Heerscharen herrscht als König auf dem Berge Zion und in Jerusalem, und vor seinen Ältesten ist Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.