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Jesaja - Kapitel 23

Ausspruch über Tyrus

1 Ausspruch über Tyrus. Heulet, ihr Tarsisschiffe! denn Tyrus ist verwüstet, ist ohne Haus, ohne Eingehenden. Vom Lande der Kittäer her ist es ihnen kundgeworden. (Hesekiel 26.1) (Hesekiel 27.1) 2 Verstummet, ihr Bewohner der Insel! Zidonische Kaufleute, die das Meer befahren, füllten dich; 3 und auf großen Wassern war die Saat des Sichor, die Ernte des Nil ihr Ertrag; und sie war die Erwerbsquelle der Nationen. 4 Sei beschämt, Zidon! denn das Meer spricht, des Meeres Feste, und sagt: Ich habe keine Wehen gehabt und nicht geboren, und keine Jünglinge großgezogen, noch Jungfrauen auferzogen. 5 Sobald die Kunde nach Ägypten kommt, werden sie zittern bei der Kunde von Tyrus. 6 Fahret hinüber nach Tarsis; heulet, ihr Bewohner der Insel! 7 Ist das eure frohlockende Stadt, deren Ursprung aus den Tagen der Vorzeit ist, welche ihre Füße tragen, um in der Ferne zu weilen? 8 Wer hat solches beschlossen über Tyrus, die Kronenspenderin, deren Kaufleute Fürsten, deren Händler die Vornehmsten der Erde waren? (Offenbarung 18.23) 9 Jehova der Heerscharen hat es beschlossen, um zu entweihen den Stolz jeder Pracht, um verächtlich zu machen alle Vornehmen der Erde. 10 Überflute dein Land wie der Nil, Tochter Tarsis! es gibt keinen Gürtel mehr. (Hiob 12.18) (Hiob 12.21) 11 Er hat seine Hand über das Meer ausgestreckt, hat Königreiche in Beben versetzt; Jehova hat über Kanaan geboten, seine Festen zu zerstören. 12 Und er sprach: Du sollst nicht mehr frohlocken, du geschändete Jungfrau, Tochter Zidon! Mache dich auf nach Kittim, fahre hinüber! auch dort wird dir keine Ruhe werden. (Hesekiel 28.21) 13 Siehe, das Land der Chaldäer, dieses Volk, das nicht war (Assur hat es den Bewohnern der Wüste angewiesen), richtet seine Belagerungstürme auf, schleift dessen 14 Heulet, ihr Tarsisschiffe! Denn eure Feste ist verwüstet. 15 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Tyrus siebzig Jahre vergessen werden, gleich den Tagen eines Königs. Am Ende von siebzig Jahren wird es Tyrus ergehen nach dem Liede von der Hure: 16 "Nimm die Laute, geh umher in der Stadt, vergessene Hure! Spiele, so gut du kannst, singe Lied auf Lied, daß man deiner gedenke". 17 Denn es wird geschehen am Ende von siebzig Jahren, da wird Jehova Tyrus heimsuchen; und sie wird wieder zu ihrem Hurenlohn kommen, und wird Hurerei treiben mit allen Königreichen der Erde auf der Fläche des Erdbodens. 18 Und ihr Erwerb und ihr Hurenlohn wird Jehova heilig sein; er wird nicht aufgehäuft und nicht aufbewahrt werden; sondern ihr Erwerb wird für die sein, die vor Jehova wohnen, damit sie essen bis zur Sättigung und prächtig gekleidet seien.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.