zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 23

Ausspruch über Tyrus

1 Ausspruch über Tyrus. Heulet, ihr Tarsisschiffe! denn Tyrus ist verwüstet, ist ohne Haus, ohne Eingehenden. Vom Lande der Kittäer her ist es ihnen kundgeworden. (Hesekiel 26.1) (Hesekiel 27.1) 2 Verstummet, ihr Bewohner der Insel! Zidonische Kaufleute, die das Meer befahren, füllten dich; 3 und auf großen Wassern war die Saat des Sichor, die Ernte des Nil ihr Ertrag; und sie war die Erwerbsquelle der Nationen. 4 Sei beschämt, Zidon! denn das Meer spricht, des Meeres Feste, und sagt: Ich habe keine Wehen gehabt und nicht geboren, und keine Jünglinge großgezogen, noch Jungfrauen auferzogen. 5 Sobald die Kunde nach Ägypten kommt, werden sie zittern bei der Kunde von Tyrus. 6 Fahret hinüber nach Tarsis; heulet, ihr Bewohner der Insel! 7 Ist das eure frohlockende Stadt, deren Ursprung aus den Tagen der Vorzeit ist, welche ihre Füße tragen, um in der Ferne zu weilen? 8 Wer hat solches beschlossen über Tyrus, die Kronenspenderin, deren Kaufleute Fürsten, deren Händler die Vornehmsten der Erde waren? (Offenbarung 18.23) 9 Jehova der Heerscharen hat es beschlossen, um zu entweihen den Stolz jeder Pracht, um verächtlich zu machen alle Vornehmen der Erde. 10 Überflute dein Land wie der Nil, Tochter Tarsis! es gibt keinen Gürtel mehr. (Hiob 12.18) (Hiob 12.21) 11 Er hat seine Hand über das Meer ausgestreckt, hat Königreiche in Beben versetzt; Jehova hat über Kanaan geboten, seine Festen zu zerstören. 12 Und er sprach: Du sollst nicht mehr frohlocken, du geschändete Jungfrau, Tochter Zidon! Mache dich auf nach Kittim, fahre hinüber! auch dort wird dir keine Ruhe werden. (Hesekiel 28.21) 13 Siehe, das Land der Chaldäer, dieses Volk, das nicht war (Assur hat es den Bewohnern der Wüste angewiesen), richtet seine Belagerungstürme auf, schleift dessen 14 Heulet, ihr Tarsisschiffe! Denn eure Feste ist verwüstet. 15 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird Tyrus siebzig Jahre vergessen werden, gleich den Tagen eines Königs. Am Ende von siebzig Jahren wird es Tyrus ergehen nach dem Liede von der Hure: 16 "Nimm die Laute, geh umher in der Stadt, vergessene Hure! Spiele, so gut du kannst, singe Lied auf Lied, daß man deiner gedenke". 17 Denn es wird geschehen am Ende von siebzig Jahren, da wird Jehova Tyrus heimsuchen; und sie wird wieder zu ihrem Hurenlohn kommen, und wird Hurerei treiben mit allen Königreichen der Erde auf der Fläche des Erdbodens. 18 Und ihr Erwerb und ihr Hurenlohn wird Jehova heilig sein; er wird nicht aufgehäuft und nicht aufbewahrt werden; sondern ihr Erwerb wird für die sein, die vor Jehova wohnen, damit sie essen bis zur Sättigung und prächtig gekleidet seien.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)