1Ausspruch über das Tal der Gesichte. Was ist dir denn, daß du insgesamt auf die Dächer gestiegen bist?(Jesaja 15.3)2O getümmelvolle, lärmende Stadt, du frohlockende Stadt, deine Erschlagenen sind nicht vom Schwert Erschlagene und nicht in der Schlacht Getötete!3Alle deine Oberen, flüchtend allzumal, wurden ohne Bogen gefesselt; alle in dir Gefundenen wurden miteinander gefesselt, fernhin wollten sie fliehen.4Darum sage ich: Schauet von mir weg, daß ich bitterlich weine; dringet nicht in mich, um mich zu trösten über die Zerstörung der Tochter meines Volkes!5Denn es ist ein Tag der Bestürzung und der Zertretung und der Verwirrung vom Herrn, Jehova der Heerscharen, im Tal der Gesichte, ein Tag, der Mauern zertrümmert; und Wehgeschrei hallt nach dem Gebirge hin.6Und Elam trägt den Köcher, mit bemannten Wagen und mit Reitern; und Kir entblößt den Schild.7Und es wird geschehen, deine auserlesenen Täler werden voll Wagen sein, und die Reiter nehmen Stellung gegen das Tor. -8Und er deckt den Schleier auf von Juda, und du blickst an jenem Tage nach den Waffen des Waldhauses.(1. Könige 7.2)9Und ihr sehet die Risse der Stadt Davids, daß ihrer viele sind; und ihr sammelt die Wasser des unteren Teiches;(Jesaja 7.3)10und ihr zählet die Häuser von Jerusalem und brechet die Häuser ab, um die Mauer zu befestigen;(Jeremia 33.4)11und ihr machet einen Behälter zwischen den beiden Mauern für die Wasser des alten Teiches. Aber ihr blicket nicht auf den, der es getan, und sehet den nicht an, der von fernher es gebildet hat. -12Und es ruft der Herr, Jehova der Heerscharen, an jenem Tage zum Weinen und zur Wehklage, und zum Haarscheren und zur Sackumgürtung.13Aber siehe, Wonne und Freude, Rinderwürgen und Schafeschlachten, Fleischessen und Weintrinken: "Laßt uns essen und trinken, denn morgen sterben wir!"(1. Korinther 15.32)14Und Jehova der Heerscharen hat sich meinen Ohren geoffenbart: Wenn euch diese Missetat vergeben wird, bis ihr sterbet! spricht der Herr, Jehova der Heerscharen.
Absetzung des Schebna, Einsetzung des Eljakim
15So sprach der Herr, Jehova der Heerscharen: Auf! geh zu diesem Verwalter da, zu Schebna, der über das Haus ist, und sprich:(Jesaja 36.3)16Was hast du hier, und wen hast du hier, daß du dir hier ein Grab aushaust? du, der sein Grab aushaut auf der Höhe, sich eine Wohnung im Felsen gräbt?17Siehe, Jehova wird dich weithin wegschleudern mit Manneswurf; und er wird dich zusammenwickeln,18zu einem Knäuel wird er dich fest zusammenrollen, wie einen Ball dich wegschleudern in ein geräumiges Land. Dort sollst du sterben, und dorthin sollen deine Prachtwagen kommen, du Schande des Hauses deines Herrn!19Und ich werde dich von deinem Posten hinwegstoßen, und von deinem Standorte wird er dich herunterreißen. -20Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich meinen Knecht Eljakim rufen, den Sohn Hilkijas.(Jesaja 36.3)21Und ich werde ihn mit deinem Leibrock bekleiden und ihm deinen Gürtel fest umbinden, und werde deine Herrschaft in seine Hand legen; und er wird den Bewohnern von Jerusalem und dem Hause Juda zum Vater sein.22Und ich werde den Schlüssel des Hauses Davids auf seine Schulter legen; und er wird öffnen, und niemand wird schließen, und er wird schließen, und niemand wird öffnen.(Offenbarung 3.7)23Und ich werde ihn als Pflock einschlagen an einen festen Ort; und er wird seinem Vaterhause zum Throne der Ehre sein.24Und man wird an ihn hängen die gesamte Herrlichkeit seines Vaterhauses: die Sprößlinge und die Seitenschosse, alle kleinen Gefäße, von den Beckengefäßen bis zu allen Kruggefäßen. -25An jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, wird der Pflock weichen, der eingeschlagen war an einem festen Orte, und er wird abgehauen werden und fallen; und die Last, die er trug, wird zu Grunde gehen; denn Jehova der Heerscharen hat geredet.
1Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.5Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;7deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Das Jubeljahr (Halljahr)
8Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.9Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.12Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.13In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.14Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;(1. Thessalonicher 4.6)15sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!18Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!21so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;(5. Mose 28.8)22daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.23Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.(Psalm 39.13)24Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.(Rut 4.3-4)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,27so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.28Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.29Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.30Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.31Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.32Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;34und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.35Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.36Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.(5. Mose 23.20)37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.38Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;(2. Mose 21.2)40als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.41Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.42Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!43Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.45Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,46und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!47Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;49oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.50Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.51Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;52sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.53Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.(3. Mose 25.43)54Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;55denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.