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Jesaja - Kapitel 22

Strafrede gegen Jerusalem

1 Ausspruch über das Tal der Gesichte. Was ist dir denn, daß du insgesamt auf die Dächer gestiegen bist? (Jesaja 15.3) 2 O getümmelvolle, lärmende Stadt, du frohlockende Stadt, deine Erschlagenen sind nicht vom Schwert Erschlagene und nicht in der Schlacht Getötete! 3 Alle deine Oberen, flüchtend allzumal, wurden ohne Bogen gefesselt; alle in dir Gefundenen wurden miteinander gefesselt, fernhin wollten sie fliehen. 4 Darum sage ich: Schauet von mir weg, daß ich bitterlich weine; dringet nicht in mich, um mich zu trösten über die Zerstörung der Tochter meines Volkes! 5 Denn es ist ein Tag der Bestürzung und der Zertretung und der Verwirrung vom Herrn, Jehova der Heerscharen, im Tal der Gesichte, ein Tag, der Mauern zertrümmert; und Wehgeschrei hallt nach dem Gebirge hin. 6 Und Elam trägt den Köcher, mit bemannten Wagen und mit Reitern; und Kir entblößt den Schild. 7 Und es wird geschehen, deine auserlesenen Täler werden voll Wagen sein, und die Reiter nehmen Stellung gegen das Tor. - 8 Und er deckt den Schleier auf von Juda, und du blickst an jenem Tage nach den Waffen des Waldhauses. (1. Könige 7.2) 9 Und ihr sehet die Risse der Stadt Davids, daß ihrer viele sind; und ihr sammelt die Wasser des unteren Teiches; (Jesaja 7.3) 10 und ihr zählet die Häuser von Jerusalem und brechet die Häuser ab, um die Mauer zu befestigen; (Jeremia 33.4) 11 und ihr machet einen Behälter zwischen den beiden Mauern für die Wasser des alten Teiches. Aber ihr blicket nicht auf den, der es getan, und sehet den nicht an, der von fernher es gebildet hat. - 12 Und es ruft der Herr, Jehova der Heerscharen, an jenem Tage zum Weinen und zur Wehklage, und zum Haarscheren und zur Sackumgürtung. 13 Aber siehe, Wonne und Freude, Rinderwürgen und Schafeschlachten, Fleischessen und Weintrinken: "Laßt uns essen und trinken, denn morgen sterben wir!" (1. Korinther 15.32) 14 Und Jehova der Heerscharen hat sich meinen Ohren geoffenbart: Wenn euch diese Missetat vergeben wird, bis ihr sterbet! spricht der Herr, Jehova der Heerscharen.

Absetzung des Schebna, Einsetzung des Eljakim

15 So sprach der Herr, Jehova der Heerscharen: Auf! geh zu diesem Verwalter da, zu Schebna, der über das Haus ist, und sprich: (Jesaja 36.3) 16 Was hast du hier, und wen hast du hier, daß du dir hier ein Grab aushaust? du, der sein Grab aushaut auf der Höhe, sich eine Wohnung im Felsen gräbt? 17 Siehe, Jehova wird dich weithin wegschleudern mit Manneswurf; und er wird dich zusammenwickeln, 18 zu einem Knäuel wird er dich fest zusammenrollen, wie einen Ball dich wegschleudern in ein geräumiges Land. Dort sollst du sterben, und dorthin sollen deine Prachtwagen kommen, du Schande des Hauses deines Herrn! 19 Und ich werde dich von deinem Posten hinwegstoßen, und von deinem Standorte wird er dich herunterreißen. - 20 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich meinen Knecht Eljakim rufen, den Sohn Hilkijas. (Jesaja 36.3) 21 Und ich werde ihn mit deinem Leibrock bekleiden und ihm deinen Gürtel fest umbinden, und werde deine Herrschaft in seine Hand legen; und er wird den Bewohnern von Jerusalem und dem Hause Juda zum Vater sein. 22 Und ich werde den Schlüssel des Hauses Davids auf seine Schulter legen; und er wird öffnen, und niemand wird schließen, und er wird schließen, und niemand wird öffnen. (Offenbarung 3.7) 23 Und ich werde ihn als Pflock einschlagen an einen festen Ort; und er wird seinem Vaterhause zum Throne der Ehre sein. 24 Und man wird an ihn hängen die gesamte Herrlichkeit seines Vaterhauses: die Sprößlinge und die Seitenschosse, alle kleinen Gefäße, von den Beckengefäßen bis zu allen Kruggefäßen. - 25 An jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, wird der Pflock weichen, der eingeschlagen war an einem festen Orte, und er wird abgehauen werden und fallen; und die Last, die er trug, wird zu Grunde gehen; denn Jehova der Heerscharen hat geredet.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.