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Jesaja - Kapitel 20

Ankündigung des Sieges Assurs über Ägypten und Kusch

1 In dem Jahre, da der Tartan nach Asdod kam, als Sargon, der König von Assyrien, ihn gesandt hatte, und er wider Asdod stritt und es einnahm: (2. Könige 18.17) 2 in dieser Zeit redete Jehova durch Jesaja, den Sohn Amoz', und sprach: Geh und löse das Sacktuch von deinen Lenden und ziehe deine Sandalen von deinen Füßen. Und er tat also, ging nackt und barfuß. (Hesekiel 24.24) 3 Und Jehova sprach: Gleichwie mein Knecht Jesaja nackt und barfuß gegangen ist, drei Jahre lang ein Zeichen und Vorbild betreffs Ägyptens und betreffs Äthiopiens: 4 also wird der König von Assyrien die Gefangenen Ägyptens und die Weggeführten Äthiopiens hinwegtreiben, Jünglinge und Greise, nackt und barfuß und mit entblößtem Gesäß, zur Schande Ägyptens. 5 Und sie werden bestürzt und beschämt sein wegen Äthiopiens, ihrer Zuversicht, und wegen Ägyptens, ihres Ruhmes. 6 Und die Bewohner dieses Küstenlandes werden an jenem Tage sprechen: Siehe, also ist es mit unserer Zuversicht, wohin wir um Hilfe flohen, um vor dem Könige von Assyrien errettet zu werden! und wie sollten wir entrinnen?

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)