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Jesaja - Kapitel 2

Das zukünftige Friedensreich

1 Das Wort, welches Jesaja, der Sohn Amoz', über Juda und Jerusalem geschaut hat. 2 Und es wird geschehen am Ende der Tage, da wird der Berg des Hauses Jehovas feststehen auf dem Gipfel der Berge und erhaben sein über die Hügel; und alle Nationen werden zu ihm strömen. (Jeremia 3.17) (Micha 4.1-3) 3 Und viele Völker werden hingehen und sagen: Kommt und laßt uns hinaufziehen zum Berge Jehovas, zum Hause des Gottes Jakobs! Und er wird uns belehren aus seinen Wegen, und wir wollen wandeln in seinen Pfaden. Denn von Zion wird das Gesetz ausgehen, und das Wort Jehovas von Jerusalem; (Johannes 4.22) 4 und er wird richten zwischen den Nationen und Recht sprechen vielen Völkern. Und sie werden ihre Schwerter zu Pflugmessern schmieden, und ihre Speere zu Winzermessern; nicht wird Nation wider Nation das Schwert erheben, und sie werden den Krieg nicht mehr lernen. (Jesaja 9.4) 5 Kommt, Haus Jakob, und laßt uns wandeln im Lichte Jehovas!

Gericht am Tag des HERRN

6 Denn du hast dein Volk, das Haus Jakob, verstoßen; denn sie sind voll dessen, was vom Morgenlande kommt, und sind Zauberer gleich den Philistern, und schlagen ein mit den Kindern der Fremden. 7 Und ihr Land ist voll Silber und Gold, und ihrer Schätze ist kein Ende; und ihr Land ist voll Rosse, und ihrer Wagen ist kein Ende. (5. Mose 17.16) (Micha 5.9) 8 Und ihr Land ist voll Götzen; sie werfen sich nieder vor dem Werke ihrer Hände, vor dem, was ihre Finger gemacht haben. 9 Und der Mensch wird gebeugt und der Mann erniedrigt werden; und du wirst ihnen nicht vergeben. 10 Verkrieche dich in die Felsen und verbirg dich im Staube vor dem Schrecken Jehovas und vor der Pracht seiner Majestät! (Jesaja 2.19) (Jesaja 2.21) 11 Die hochmütigen Augen des Menschen werden erniedrigt, und die Hoffart des Mannes wird gebeugt werden; und Jehova wird hoch erhaben sein, er allein, an jenem Tage. (Jesaja 5.15) 12 Denn Jehova der Heerscharen hat einen Tag über alles Hoffärtige und Hohe, und über alles Erhabene, und es wird erniedrigt werden; 13 und über alle Zedern des Libanon, die hohen und erhabenen, und über alle Eichen Basans; 14 und über alle hohen Berge und über alle erhabenen Hügel; 15 und über jeden hohen Turm und über jede feste Mauer; 16 und über alle Tarsisschiffe und über alle kostbaren Schauwerke. 17 Und der Hochmut des Menschen wird gebeugt und die Hoffart des Mannes erniedrigt werden; und Jehova wird hoch erhaben sein, er allein, an jenem Tage. 18 Und die Götzen werden gänzlich verschwinden. 19 Und sie werden sich in Felsenhöhlen und in Löcher der Erde verkriechen vor dem Schrecken Jehovas und vor der Pracht seiner Majestät, wenn er sich aufmacht, die Erde zu schrecken. (Lukas 23.30) 20 An jenem Tage wird der Mensch seine Götzen von Silber und seine Götzen von Gold, die man ihm zum Anbeten gemacht hat, den Maulwürfen und den Fledermäusen hinwerfen, 21 um sich in die Spalten der Felsen und in die Felsenklüfte zu verkriechen vor dem Schrecken Jehovas und vor der Pracht seiner Majestät, wenn er sich aufmacht, die Erde zu schrecken. (2. Thessalonicher 1.9) 22 Lasset ab von dem Menschen, in dessen Nase nur ein Odem ist! denn wofür ist er zu achten? (1. Mose 2.7)

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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.