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Jesaja - Kapitel 19

Drohendes Gericht über Ägypten

1 Ausspruch über Ägypten. Siehe, Jehova fährt auf schneller Wolke und kommt nach Ägypten. Und die Götzen Ägyptens beben vor ihm, und das Herz Ägyptens zerschmilzt in seinem Innern. (Jeremia 46.1) (Hesekiel 29.1) 2 Und ich will Ägypten aufreizen gegen Ägypten; und sie werden streiten, ein jeder wider seinen Bruder und ein jeder wider seinen Nächsten, Stadt wider Stadt, Königreich wider Königreich. 3 Und der Geist Ägyptens wird vergehen in seinem Innern, und ich will seinen Ratschlag zunichte machen: und sie werden die Götzen und die Beschwörer und die Zauberer und die Wahrsager befragen. 4 Und ich will die Ägypter überliefern in die Hand eines harten Herrn; und ein grausamer König wird über sie herrschen, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen. - 5 Und die Wasser werden sich aus dem Meere verlaufen, und der Strom wird versiegen und austrocknen, 6 und die Ströme werden stinken; die Kanäle Mazors nehmen ab und versiegen, Rohr und Schilf verwelken. 7 Die Auen am Nil, am Ufer des Nil, und jedes Saatfeld am Nil verdorrt, zerstiebt und ist nicht mehr. 8 Und die Fischer klagen, und es trauern alle, welche Angeln in den Nil auswerfen; und die das Netz ausbreiten auf der Wasserfläche, schmachten hin. 9 Und beschämt sind die Wirker gehechelten Flachses und die Weber von Baumwollenzeug. 10 Und seine Grundpfeiler sind zerschlagen; alle, die um Lohn arbeiten, sind seelenbetrübt. - 11 Eitel Toren sind die Fürsten von Zoan, die weisen Räte des Pharao; ihr Ratschlag ist dumm geworden. Wie saget ihr zu dem Pharao: "Ich bin ein Sohn der Weisen, ein Sohn der Könige von ehemals?" 12 Wo sind sie denn, deine Weisen? mögen sie dir doch verkünden und erkennen, was Jehova der Heerscharen über Ägypten beschlossen hat. 13 Die Fürsten von Zoan sind betört, die Fürsten von Noph sind betrogen; es haben Ägypten irregeführt die Häupter seiner Stämme. 14 Jehova hat in sein Inneres einen Geist des Schwindels ausgegossen, daß sie Ägypten irregeführt haben in all seinem Tun, wie ein Trunkener taumelt in seinem Gespei. (1. Könige 22.21) (Jesaja 29.10) 15 Und von Ägypten wird keine Tat geschehen, welche Haupt oder Schwanz, Palmzweig oder Binse verrichte. - (Jesaja 9.13)

Ägypten und Assur mit Israel im zukünftigen Friedensreich

16 An jenem Tage werden die Ägypter wie Weiber sein; und sie werden zittern und beben vor dem Schwingen der Hand Jehovas der Heerscharen, die er wider sie schwingen wird. 17 Und das Land Juda wird für Ägypten zum Schrecken sein. So oft jemand es bei den Ägyptern erwähnt, werden sie beben wegen des Ratschlusses Jehovas der Heerscharen, welchen er über sie beschlossen hat. 18 An jenem Tage werden fünf Städte im Lande Ägypten sein, welche die Sprache Kanaans reden und bei Jehova der Heerscharen schwören werden. Eine wird die Stadt Heres heißen. (Jesaja 65.16) (Jeremia 12.16) 19 An jenem Tage wird inmitten des Landes Ägypten ein Altar dem Jehova geweiht sein, und eine Denksäule nahe an seiner Grenze dem Jehova; 20 und das wird zu einem Denkzeichen und zu einem Zeugnis sein dem Jehova der Heerscharen im Lande Ägypten. Denn sie werden zu Jehova schreien wegen der Bedrücker, und er wird ihnen einen Retter und Streiter senden und sie erretten. 21 Und Jehova wird sich den Ägyptern kundgeben, und die Ägypter werden Jehova erkennen an jenem Tage; und sie werden dienen mit Schlachtopfern und Speisopfern, und werden Jehova Gelübde tun und bezahlen. 22 Und Jehova wird die Ägypter schlagen, schlagen und heilen; und sie werden sich zu Jehova wenden, und er wird sich von ihnen erbitten lassen und sie heilen. 23 An jenem Tage wird eine Straße sein von Ägypten nach Assyrien; und die Assyrer werden nach Ägypten und die Ägypter nach Assyrien kommen, und die Ägypter werden mit den Assyrern Jehova dienen. 24 An jenem Tage wird Israel das dritte sein mit Ägypten und mit Assyrien, ein Segen inmitten der Erde; 25 denn Jehova der Heerscharen segnet es und spricht: Gesegnet sei mein Volk Ägypten, und Assyrien, meiner Hände Werk, und Israel, mein Erbteil! (Römer 15.10)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.