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Jesaja - Kapitel 17

Drohendes Gericht über Damaskus und das Reich Israel

1 Ausspruch über Damaskus. Siehe, Damaskus hört auf, eine Stadt zu sein, und wird ein Trümmerhaufen. (Jeremia 49.23) (Amos 1.3) 2 Verlassen sind die Städte Aroer, sie werden den Herden preisgegeben; und diese lagern, und niemand schreckt sie auf. 3 Und die Festung nimmt ein Ende in Ephraim und das Königtum in Damaskus, sowie der Überrest von Syrien: er wird sein wie die Herrlichkeit der Kinder Israel, spricht Jehova der Heerscharen. (Jesaja 7.1) (Jesaja 7.8) 4 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird die Herrlichkeit Jakobs verkümmert sein und das Fett seines Fleisches mager werden. 5 Und es wird sein, wie wenn ein Schnitter Getreidehalme zusammenfaßt und sein Arm Ähren abmäht; und es wird sein, wie wenn einer Ähren sammelt in der Talebene Rephaim. 6 Doch wird eine Nachlese davon übrigbleiben wie beim Abschlagen der Oliven: zwei, drei Beeren oben im Wipfel, vier, fünf an seinen, des Fruchtbaumes, Zweigen, spricht Jehova, der Gott Israels. - 7 An jenem Tage wird der Mensch auf den hinschauen, der ihn gemacht hat, und seine Augen werden auf den Heiligen Israels blicken. 8 Und er wird nicht schauen auf die Altäre, das Werk seiner Hände; und was seine Finger gemacht haben, wird er nicht ansehen, noch die Ascherim, noch die Sonnensäulen. - 9 An jenem Tage werden seine Festungsstädte sein wie die verlassenen Orte des Waldes und des Berggipfels, welche man vor den Kindern Israel verließ; und es wird eine Wüste sein. - 10 Denn du hast vergessen den Gott deines Heils und nicht gedacht des Felsen deiner Stärke. Darum pflanzest du liebliche Pflanzungen und besetzest sie mit ausländischen Reben. (5. Mose 32.15) (5. Mose 32.18) 11 Am Tage deiner Pflanzung hegst du sie ein, und am Morgen bringst du deine Pflanzen zur Blüte: ein Haufen Reisig am Tage gefährlicher Wunde und tödlichen Schmerzes. 12 Wehe dem Getümmel vieler Völker: wie das Brausen der Meere brausen sie; und dem Rauschen von Völkerschaften: wie das Rauschen gewaltiger Wasser rauschen sie! 13 Völkerschaften rauschen wie das Rauschen vieler Wasser. Und er schilt sie, und sie fliehen weithin; und sie werden gejagt wie Spreu der Berge vor dem Winde und wie Stoppeln vor dem Sturme. 14 Zur Abendzeit, siehe da, Bestürzung! ehe es Morgen wird, sind sie nicht mehr. Das ist das Teil derer, die uns plündern, und das Los derer, die uns berauben. (Jesaja 37.36)

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5. Mose - Kapitel 21

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es einzunehmen, und er im Felde liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und welche Stadt zunächst bei dem Erschlagenen sein wird, derselben Stadt Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo man weder gearbeitet noch gesät hat, und sollen daselbst der Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen herzutreten die Priester, die Kinder Levi, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, daß sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Munde sollen alle Händel und Schlägereien geschlichtet werden (5. Mose 17.8-9) 6 auch alle Ältesten dieser Stadt, welche zunächst bei dem Erschlagenen liegt, und sie sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bache das Genick gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sagen: Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsre Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, welches du, o HERR, erlöst hast, und lege kein unschuldiges Blut auf das Gewissen deines Volkes Israel! So wird das Blut für sie gesühnt sein. 9 Also sollst du dich reinigen von unschuldig vergossenem Blut; damit wirst du tun, was recht ist in den Augen des HERRN. (4. Mose 35.33)

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, daß du unter ihnen Gefangene machst, 11 und du unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und dich in sie verliebst und sie zum Weibe nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und laß sie ihr Haupt scheren und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und laß sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach komme zu ihr und nimm sie zur Ehe, daß sie dein Weib sei. 14 Wenn du aber nicht Lust zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, und sie nicht um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, da du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er haßt, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Gehaßte, und wenn der Erstgeborene von der Gehaßten ist, so kann er, (1. Mose 29.30) 16 wenn nun die Zeit kommt, daß er seinen Kindern seinen Besitz als Erbe austeilen soll, nicht den Sohn der Geliebten zum Erstgeborenen machen mit Übergehung des erstgeborenen Sohnes der Gehaßten; 17 sondern er soll den Sohn der Gehaßten als den erstgeborenen Sohn anerkennen, daß er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gebe; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm. (1. Mose 49.3)

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn nehmen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor desselben Orts, 20 und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und ein Säufer. 21 Dann sollen ihn alle Leute jener Stadt steinigen, daß er sterbe. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, daß ganz Israel es höre und sich fürchte. (5. Mose 13.11-12)

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn an demselben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)