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Jesaja - Kapitel 17

Drohendes Gericht über Damaskus und das Reich Israel

1 Ausspruch über Damaskus. Siehe, Damaskus hört auf, eine Stadt zu sein, und wird ein Trümmerhaufen. (Jeremia 49.23) (Amos 1.3) 2 Verlassen sind die Städte Aroer, sie werden den Herden preisgegeben; und diese lagern, und niemand schreckt sie auf. 3 Und die Festung nimmt ein Ende in Ephraim und das Königtum in Damaskus, sowie der Überrest von Syrien: er wird sein wie die Herrlichkeit der Kinder Israel, spricht Jehova der Heerscharen. (Jesaja 7.1) (Jesaja 7.8) 4 Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird die Herrlichkeit Jakobs verkümmert sein und das Fett seines Fleisches mager werden. 5 Und es wird sein, wie wenn ein Schnitter Getreidehalme zusammenfaßt und sein Arm Ähren abmäht; und es wird sein, wie wenn einer Ähren sammelt in der Talebene Rephaim. 6 Doch wird eine Nachlese davon übrigbleiben wie beim Abschlagen der Oliven: zwei, drei Beeren oben im Wipfel, vier, fünf an seinen, des Fruchtbaumes, Zweigen, spricht Jehova, der Gott Israels. - 7 An jenem Tage wird der Mensch auf den hinschauen, der ihn gemacht hat, und seine Augen werden auf den Heiligen Israels blicken. 8 Und er wird nicht schauen auf die Altäre, das Werk seiner Hände; und was seine Finger gemacht haben, wird er nicht ansehen, noch die Ascherim, noch die Sonnensäulen. - 9 An jenem Tage werden seine Festungsstädte sein wie die verlassenen Orte des Waldes und des Berggipfels, welche man vor den Kindern Israel verließ; und es wird eine Wüste sein. - 10 Denn du hast vergessen den Gott deines Heils und nicht gedacht des Felsen deiner Stärke. Darum pflanzest du liebliche Pflanzungen und besetzest sie mit ausländischen Reben. (5. Mose 32.15) (5. Mose 32.18) 11 Am Tage deiner Pflanzung hegst du sie ein, und am Morgen bringst du deine Pflanzen zur Blüte: ein Haufen Reisig am Tage gefährlicher Wunde und tödlichen Schmerzes. 12 Wehe dem Getümmel vieler Völker: wie das Brausen der Meere brausen sie; und dem Rauschen von Völkerschaften: wie das Rauschen gewaltiger Wasser rauschen sie! 13 Völkerschaften rauschen wie das Rauschen vieler Wasser. Und er schilt sie, und sie fliehen weithin; und sie werden gejagt wie Spreu der Berge vor dem Winde und wie Stoppeln vor dem Sturme. 14 Zur Abendzeit, siehe da, Bestürzung! ehe es Morgen wird, sind sie nicht mehr. Das ist das Teil derer, die uns plündern, und das Los derer, die uns berauben. (Jesaja 37.36)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.