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Jesaja - Kapitel 15

Drohendes Gericht über Moab

1 Ausspruch über Moab. Denn über Nacht ist Ar-Moab verwüstet, vernichtet; denn über Nacht ist Kir-Moab verwüstet, vernichtet. (Zephanja 2.8-11) 2 Man steigt zum Götzentempel hinauf, und nach Dibon auf die Höhen, um zu weinen; auf Nebo und auf Medeba jammert Moab; auf allen seinen Häuptern ist eine Glatze, jeder Bart ist abgeschoren. (Hesekiel 7.18) 3 Auf seinen Gassen gürten sie sich Sacktuch um, auf seinen Dächern und auf seinen Märkten jammert alles, zerfließend in Tränen. (Jesaja 22.1) 4 Und Hesbon schreit und Elale; bis Jahaz wird ihre Stimme gehört. Darum schreien die Gerüsteten Moabs laut auf, seine Seele bebt in ihm. 5 Mein Herz schreit über Moab - seine Flüchtlinge fliehen bis Zoar, bis Eglath-Schelischija. Denn die Anhöhe von Luchith steigt man mit Weinen hinauf; denn auf dem Wege nach Horonaim erhebt man Jammergeschrei. (Jesaja 16.9-11) 6 Denn die Wasser von Nimrim sollen zu Wüsten werden. Denn verdorrt ist das Gras, verschmachtet das Kraut; das Grün ist nicht mehr. 7 Darum tragen sie was sie erübrigt haben und ihr Aufbewahrtes über den Weidenbach. 8 Denn das Wehgeschrei hat die Runde gemacht in den Grenzen von Moab: bis Eglaim dringt sein Jammern, und bis Beer-Elim sein Jammern. 9 Denn die Wasser Dimons sind voll von Blut; denn ich verhänge noch mehr Unheil über Dimon: einen Löwen über die Entronnenen Moabs und über den Überrest des Landes.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)