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Jesaja - Kapitel 14

Freude und Staunen über den Sturz Babels und seines Königs

1 Denn Jehova wird sich Jakobs erbarmen und Israel noch erwählen, und wird sie in ihr Land einsetzen. Und der Fremdling wird sich ihnen anschließen, und sie werden sich dem Hause Jakob zugesellen. (Sacharja 1.17) 2 Und die Völker werden sie nehmen und sie an ihren Ort bringen; und das Haus Israel wird sich dieselben zu Knechten und zu Mägden zueignen im Lande Jehovas. Und sie werden gefangen wegführen, die sie gefangen wegführten, und werden herrschen über ihre Bedrücker. (Jesaja 49.22) 3 Und es wird geschehen an dem Tage, an welchem Jehova dir Ruhe schafft von deiner Mühsal und von deiner Unruhe und von dem harten Dienst, welchen man dir auferlegt hat, 4 da wirst du diesen Spruch anheben über den König von Babel und sprechen: Wie hat aufgehört der Bedrücker, aufgehört die Erpressung! 5 Zerbrochen hat Jehova den Stab der Gesetzlosen, den Herrscherstab, 6 welcher Völker schlug im Grimme mit Schlägen ohne Unterlaß, Nationen unterjochte im Zorn mit Verfolgung ohne Einhalt. 7 Es ruht, es rastet die ganze Erde; man bricht in Jubel aus. (Habakuk 2.20) 8 Auch die Zypressen freuen sich über dich, die Zedern des Libanon: "Seit du daliegst, kommt niemand mehr herauf, uns abzuhauen." (Jesaja 37.24) 9 Der Scheol drunten ist in Bewegung um deinetwillen, deiner Ankunft entgegen; er stört deinetwegen die Schatten auf, alle Mächtigen der Erde, er läßt von ihren Thronen aufstehen alle Könige der Nationen. 10 Sie alle heben an und sagen zu dir: "Auch du bist kraftlos geworden wie wir, bist uns gleich geworden!" 11 In den Scheol hinabgestürzt ist deine Pracht, das Rauschen deiner Harfen. Maden sind unter dir gebettet, und Würmer sind deine Decke. (Hesekiel 32.18-19) 12 Wie bist du vom Himmel gefallen, du Glanzstern, Sohn der Morgenröte! zur Erde gefällt, Überwältiger der Nationen! 13 Und du, du sprachst in deinem Herzen: "Zum Himmel will ich hinaufsteigen, hoch über die Sterne Gottes meinen Thron erheben, und mich niedersetzen auf den Versammlungsberg im äußersten Norden. 14 Ich will hinauffahren auf Wolkenhöhen, mich gleichmachen dem Höchsten." - (Hesekiel 28.14) 15 Doch in den Scheol wirst du hinabgestürzt, in die tiefste Grube. 16 Die dich sehen, betrachten dich, schauen dich an: "Ist das der Mann, der die Erde beben machte, Königreiche erschütterte; 17 der den Erdkreis der Wüste gleich machte und dessen Städte niederriß, dessen Gefangene nicht in die Heimat entließ?" 18 Alle Könige der Nationen insgesamt liegen mit Ehren, ein jeder in seinem Hause; 19 du aber bist hingeworfen fern von deiner Grabstätte, wie ein verabscheuter Schößling, bedeckt mit Erschlagenen, vom Schwerte Durchbohrten, die zu den Steinen der Grube hinabgefahren sind, wie ein zertretenes Aas. (Jesaja 34.3) (Jeremia 22.19) 20 Nicht wirst du mit ihnen vereint werden im Begräbnis; denn du hast dein Land zu Grunde gerichtet, dein Volk hingemordet. Der Same der Übeltäter wird nicht genannt werden in Ewigkeit. 21 Bereitet seinen Söhnen die Schlachtung, um der Missetat ihrer Väter willen! Nicht sollen sie aufstehen und die Erde in Besitz nehmen, und mit Städten füllen die Fläche des Erdkreises. (2. Mose 20.5) 22 Und ich werde wider sie aufstehen, spricht Jehova der Heerscharen, und werde von Babel ausrotten Namen und Überrest, und Sohn und Nachkommen, spricht Jehova. 23 Und ich werde es zum Besitztum der Igel machen und zu Wassersümpfen; und ich werde es ausfegen mit dem Besen der Vertilgung, spricht Jehova der Heerscharen.

Drohendes Gericht über Assur und die Philister

24 Jehova der Heerscharen hat geschworen und gesprochen: Wahrlich! Wie ich es vorbedacht, also geschieht es; und wie ich es beschlossen habe, also wird es zustande kommen: 25 daß ich Assyrien in meinem Lande zerschmettern und es auf meinen Bergen zertreten werde. Und so wird sein Joch von ihnen weichen, und seine Last wird weichen von ihrer Schulter. 26 Das ist der Ratschluß, der beschlossen ist über die ganze Erde; und das ist die Hand, die ausgestreckt ist über alle Nationen. 27 Denn Jehova der Heerscharen hat es beschlossen, und wer wird es vereiteln? und seine ausgestreckte Hand - wer könnte sie abwenden? 28 Im Todesjahre des Königs Ahas geschah dieser Ausspruch: (2. Chronik 28.27) 29 Freue dich nicht gänzlich Philistäa, daß zerbrochen ist der Stock, der dich schlug! Denn aus der Wurzel der Schlange wird ein Basilisk hervorkommen, und seine Frucht wird sein eine fliegende, feurige Schlange. (Jeremia 47.1) 30 Und die Erstgeborenen der Armen werden weiden, und die Dürftigen sich in Sicherheit lagern; aber deine Wurzel werde ich durch Hunger töten, und deinen Überrest wird er umbringen. 31 Heule, Tor! schreie Stadt! gänzlich hinschmelzen sollst du, Philistäa; denn von Norden her kommt Rauch und kein Vereinzelter ist unter seinen Scharen. 32 Und was antwortet man den Boten der Nationen? Daß Jehova Zion gegründet hat, und daß die Elenden seines Volkes darin Zuflucht finden.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.