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Jesaja - Kapitel 13

Ankündigung der Zerstörung Babels, auch als Bild des Gerichts über alle Nationen

1 Ausspruch über Babel, welchen Jesaja, der Sohn Amoz', geschaut hat. (Jeremia 50.1) (Jeremia 51.1) 2 Erhebet ein Panier auf kahlem Berge, rufet ihnen zu mit lauter Stimme, schwinget die Hand, daß sie einziehen in die Tore der Edlen! (Jesaja 13.17) 3 Ich habe meine Geheiligten entboten, auch meine Helden gerufen zu meinem Zorne, meine stolz Frohlockenden. 4 Horch! ein Getümmel auf den Bergen, wie von einem großen Volke; horch! ein Getöse von Königreichen versammelter Nationen: Jehova der Heerscharen mustert ein Kriegsheer, 5 aus fernem Lande Gekommene, vom Ende des Himmels, - Jehova und die Werkzeuge seines Grimmes, um das ganze Land zu verderben. 6 Heulet, denn nahe ist der Tag Jehovas; er kommt wie eine Verwüstung vom Allmächtigen. (Joel 1.15) 7 Darum werden alle Hände erschlaffen, und jedes Menschenherz wird zerschmelzen. 8 Und sie werden bestürzt sein, Wehen und Schmerzen werden sie ergreifen, sie werden sich winden gleich einer Gebärenden; einer starrt den anderen an, ihre Angesichter glühen. 9 Siehe, der Tag Jehovas kommt grausam, und Grimm und Zornglut, um die Erde zur Wüste zu machen; und ihre Sünder wird er von derselben vertilgen. 10 Denn die Sterne des Himmels und seine Gestirne werden ihr Licht nicht leuchten lassen; die Sonne wird finster sein bei ihrem Aufgang, und der Mond wird sein Licht nicht scheinen lassen. (Hiob 9.9) (Hesekiel 32.7) (Joel 2.10) (Joel 3.4) (Amos 5.8) (Matthäus 24.29) 11 Und ich werde an dem Erdkreis heimsuchen die Bosheit, und an den Gesetzlosen ihre Missetat; und ich werde ein Ende machen dem Hochmut der Stolzen und die Hoffart der Gewalttätigen erniedrigen. 12 Ich will den Sterblichen kostbarer machen als gediegenes Gold, und den Menschen als Gold von Ophir. (1. Könige 9.28) 13 Darum werde ich die Himmel erzittern machen, und die Erde wird aufbeben von ihrer Stelle: beim Grimme Jehovas der Heerscharen und am Tage seiner Zornglut. 14 Und es wird sein wie mit einer verscheuchten Gazelle und wie mit einer Herde, die niemand sammelt: ein jeder wird sich zu seinem Volke wenden, und ein jeder in sein Land fliehen. 15 Wer irgend gefunden wird, wird durchbohrt werden; und wer irgend erhascht wird, wird durchs Schwert fallen. 16 Und ihre Kinder werden vor ihren Augen zerschmettert, ihre Häuser geplündert und ihre Weiber geschändet werden. (Psalm 137.8-9) 17 Siehe, ich erwecke wider sie die Meder, welche Silber nicht achten und an Gold kein Gefallen haben. 18 Und ihre Bogen werden Jünglinge niederstrecken, und über die Leibesfrucht werden sie sich nicht erbarmen, ihr Auge wird der Kinder nicht schonen. (Jesaja 13.16) 19 Und Babel, die Zierde der Königreiche, der Stolz des Hochmuts der Chaldäer, wird gleich sein der Umkehrung Sodoms und Gomorras durch Gott. (1. Mose 19.24-25) 20 Es wird in Ewigkeit nicht bewohnt werden, und keine Niederlassung mehr sein von Geschlecht zu Geschlecht; und der Araber wird dort nicht zelten, und Hirten werden dort nicht lagern lassen. 21 Aber Wüstentiere werden dort lagern, und ihre Häuser mit Uhus angefüllt sein; und Strauße werden dort wohnen und Böcke dort hüpfen; 22 und wilde Hunde werden heulen in seinen Palästen und Schakale in den Lustschlössern. Und seine Zeit steht nahe bevor, und seine Tage werden nicht verlängert werden. (Jesaja 34.10)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)