zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 13

Ankündigung der Zerstörung Babels, auch als Bild des Gerichts über alle Nationen

1 Ausspruch über Babel, welchen Jesaja, der Sohn Amoz', geschaut hat. (Jeremia 50.1) (Jeremia 51.1) 2 Erhebet ein Panier auf kahlem Berge, rufet ihnen zu mit lauter Stimme, schwinget die Hand, daß sie einziehen in die Tore der Edlen! (Jesaja 13.17) 3 Ich habe meine Geheiligten entboten, auch meine Helden gerufen zu meinem Zorne, meine stolz Frohlockenden. 4 Horch! ein Getümmel auf den Bergen, wie von einem großen Volke; horch! ein Getöse von Königreichen versammelter Nationen: Jehova der Heerscharen mustert ein Kriegsheer, 5 aus fernem Lande Gekommene, vom Ende des Himmels, - Jehova und die Werkzeuge seines Grimmes, um das ganze Land zu verderben. 6 Heulet, denn nahe ist der Tag Jehovas; er kommt wie eine Verwüstung vom Allmächtigen. (Joel 1.15) 7 Darum werden alle Hände erschlaffen, und jedes Menschenherz wird zerschmelzen. 8 Und sie werden bestürzt sein, Wehen und Schmerzen werden sie ergreifen, sie werden sich winden gleich einer Gebärenden; einer starrt den anderen an, ihre Angesichter glühen. 9 Siehe, der Tag Jehovas kommt grausam, und Grimm und Zornglut, um die Erde zur Wüste zu machen; und ihre Sünder wird er von derselben vertilgen. 10 Denn die Sterne des Himmels und seine Gestirne werden ihr Licht nicht leuchten lassen; die Sonne wird finster sein bei ihrem Aufgang, und der Mond wird sein Licht nicht scheinen lassen. (Hiob 9.9) (Hesekiel 32.7) (Joel 2.10) (Joel 3.4) (Amos 5.8) (Matthäus 24.29) 11 Und ich werde an dem Erdkreis heimsuchen die Bosheit, und an den Gesetzlosen ihre Missetat; und ich werde ein Ende machen dem Hochmut der Stolzen und die Hoffart der Gewalttätigen erniedrigen. 12 Ich will den Sterblichen kostbarer machen als gediegenes Gold, und den Menschen als Gold von Ophir. (1. Könige 9.28) 13 Darum werde ich die Himmel erzittern machen, und die Erde wird aufbeben von ihrer Stelle: beim Grimme Jehovas der Heerscharen und am Tage seiner Zornglut. 14 Und es wird sein wie mit einer verscheuchten Gazelle und wie mit einer Herde, die niemand sammelt: ein jeder wird sich zu seinem Volke wenden, und ein jeder in sein Land fliehen. 15 Wer irgend gefunden wird, wird durchbohrt werden; und wer irgend erhascht wird, wird durchs Schwert fallen. 16 Und ihre Kinder werden vor ihren Augen zerschmettert, ihre Häuser geplündert und ihre Weiber geschändet werden. (Psalm 137.8-9) 17 Siehe, ich erwecke wider sie die Meder, welche Silber nicht achten und an Gold kein Gefallen haben. 18 Und ihre Bogen werden Jünglinge niederstrecken, und über die Leibesfrucht werden sie sich nicht erbarmen, ihr Auge wird der Kinder nicht schonen. (Jesaja 13.16) 19 Und Babel, die Zierde der Königreiche, der Stolz des Hochmuts der Chaldäer, wird gleich sein der Umkehrung Sodoms und Gomorras durch Gott. (1. Mose 19.24-25) 20 Es wird in Ewigkeit nicht bewohnt werden, und keine Niederlassung mehr sein von Geschlecht zu Geschlecht; und der Araber wird dort nicht zelten, und Hirten werden dort nicht lagern lassen. 21 Aber Wüstentiere werden dort lagern, und ihre Häuser mit Uhus angefüllt sein; und Strauße werden dort wohnen und Böcke dort hüpfen; 22 und wilde Hunde werden heulen in seinen Palästen und Schakale in den Lustschlössern. Und seine Zeit steht nahe bevor, und seine Tage werden nicht verlängert werden. (Jesaja 34.10)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.