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Jesaja - Kapitel 13

Ankündigung der Zerstörung Babels, auch als Bild des Gerichts über alle Nationen

1 Ausspruch über Babel, welchen Jesaja, der Sohn Amoz', geschaut hat. (Jeremia 50.1) (Jeremia 51.1) 2 Erhebet ein Panier auf kahlem Berge, rufet ihnen zu mit lauter Stimme, schwinget die Hand, daß sie einziehen in die Tore der Edlen! (Jesaja 13.17) 3 Ich habe meine Geheiligten entboten, auch meine Helden gerufen zu meinem Zorne, meine stolz Frohlockenden. 4 Horch! ein Getümmel auf den Bergen, wie von einem großen Volke; horch! ein Getöse von Königreichen versammelter Nationen: Jehova der Heerscharen mustert ein Kriegsheer, 5 aus fernem Lande Gekommene, vom Ende des Himmels, - Jehova und die Werkzeuge seines Grimmes, um das ganze Land zu verderben. 6 Heulet, denn nahe ist der Tag Jehovas; er kommt wie eine Verwüstung vom Allmächtigen. (Joel 1.15) 7 Darum werden alle Hände erschlaffen, und jedes Menschenherz wird zerschmelzen. 8 Und sie werden bestürzt sein, Wehen und Schmerzen werden sie ergreifen, sie werden sich winden gleich einer Gebärenden; einer starrt den anderen an, ihre Angesichter glühen. 9 Siehe, der Tag Jehovas kommt grausam, und Grimm und Zornglut, um die Erde zur Wüste zu machen; und ihre Sünder wird er von derselben vertilgen. 10 Denn die Sterne des Himmels und seine Gestirne werden ihr Licht nicht leuchten lassen; die Sonne wird finster sein bei ihrem Aufgang, und der Mond wird sein Licht nicht scheinen lassen. (Hiob 9.9) (Hesekiel 32.7) (Joel 2.10) (Joel 3.4) (Amos 5.8) (Matthäus 24.29) 11 Und ich werde an dem Erdkreis heimsuchen die Bosheit, und an den Gesetzlosen ihre Missetat; und ich werde ein Ende machen dem Hochmut der Stolzen und die Hoffart der Gewalttätigen erniedrigen. 12 Ich will den Sterblichen kostbarer machen als gediegenes Gold, und den Menschen als Gold von Ophir. (1. Könige 9.28) 13 Darum werde ich die Himmel erzittern machen, und die Erde wird aufbeben von ihrer Stelle: beim Grimme Jehovas der Heerscharen und am Tage seiner Zornglut. 14 Und es wird sein wie mit einer verscheuchten Gazelle und wie mit einer Herde, die niemand sammelt: ein jeder wird sich zu seinem Volke wenden, und ein jeder in sein Land fliehen. 15 Wer irgend gefunden wird, wird durchbohrt werden; und wer irgend erhascht wird, wird durchs Schwert fallen. 16 Und ihre Kinder werden vor ihren Augen zerschmettert, ihre Häuser geplündert und ihre Weiber geschändet werden. (Psalm 137.8-9) 17 Siehe, ich erwecke wider sie die Meder, welche Silber nicht achten und an Gold kein Gefallen haben. 18 Und ihre Bogen werden Jünglinge niederstrecken, und über die Leibesfrucht werden sie sich nicht erbarmen, ihr Auge wird der Kinder nicht schonen. (Jesaja 13.16) 19 Und Babel, die Zierde der Königreiche, der Stolz des Hochmuts der Chaldäer, wird gleich sein der Umkehrung Sodoms und Gomorras durch Gott. (1. Mose 19.24-25) 20 Es wird in Ewigkeit nicht bewohnt werden, und keine Niederlassung mehr sein von Geschlecht zu Geschlecht; und der Araber wird dort nicht zelten, und Hirten werden dort nicht lagern lassen. 21 Aber Wüstentiere werden dort lagern, und ihre Häuser mit Uhus angefüllt sein; und Strauße werden dort wohnen und Böcke dort hüpfen; 22 und wilde Hunde werden heulen in seinen Palästen und Schakale in den Lustschlössern. Und seine Zeit steht nahe bevor, und seine Tage werden nicht verlängert werden. (Jesaja 34.10)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)