Gottes Anklage gegen sein Volk und Klage des Propheten
1Das Gesicht Jesajas, des Sohnes Amoz', welches er über Juda und Jerusalem geschaut hat in den Tagen Ussijas, Jothams, Ahas', Jehiskias, der Könige von Juda.2Höret, ihr Himmel, und horche auf, du Erde! Denn Jehova hat geredet: Ich habe Kinder großgezogen und auferzogen, und sie sind von mir abgefallen.(5. Mose 32.1)(5. Mose 32.5-6)3Ein Ochse kennt seinen Besitzer, und ein Esel die Krippe seines Herrn; Israel hat keine Erkenntnis, mein Volk hat kein Verständnis.4Wehe der sündigen Nation, dem Volke, belastet mit Ungerechtigkeit, dem Samen der Übeltäter, den verderbt handelnden Kindern! Sie haben Jehova verlassen, haben den Heiligen Israels verschmäht, sind rückwärts gewichen. -5Warum solltet ihr weiter geschlagen werden, da ihr nur den Abfall mehren würdet? Das ganze Haupt ist krank, und das ganze Herz ist siech.(Jeremia 2.20)(Hesekiel 21.18)6Von der Fußsohle bis zum Haupte ist nichts Gesundes an ihm: Wunden und Striemen und frische Schläge; sie sind nicht ausgedrückt und nicht verbunden, und nicht erweicht worden mit Öl.(5. Mose 28.25)7Euer Land ist eine Wüste, eure Städte sind mit Feuer verbrannt; eure Flur, - Fremde verzehren sie vor euren Augen; und eine Wüste ist es, gleich einer Umkehrung durch Fremde.8Und die Tochter Zion ist übriggeblieben wie eine Hütte im Weinberge, wie eine Nachthütte im Gurkenfelde, wie eine belagerte Stadt.9Wenn Jehova der Heerscharen uns nicht einen gar kleinen Überrest gelassen hätte, wie Sodom wären wir, Gomorra gleich geworden.(1. Mose 19.24-25)(5. Mose 29.21)(Römer 9.29)
Verurteilung des falschen Gottesdienstes und Aufruf zum echten Gottesdienst
10Höret das Wort Jehovas, Vorsteher von Sodom; horchet auf das Gesetz unseres Gottes, Volk von Gomorra!(Jeremia 23.14)(Klagelieder 4.6)11Wozu soll mir die Menge eurer Schlachtopfer? spricht Jehova; ich bin satt der Brandopfer von Widdern und des Fettes der Mastkälber, und am Blute von Farren und Lämmern und jungen Böcken habe ich kein Gefallen.(Psalm 50.8)(Jeremia 6.20)(Sprüche 21.27)(Amos 5.22)12Wenn ihr kommet, um vor meinem Angesicht zu erscheinen, wer hat dieses von eurer Hand gefordert, meine Vorhöfe zu zertreten?13Bringet keine eitle Opfergabe mehr! Räucherwerk ist mir ein Greuel. Neumond und Sabbath, das Berufen von Versammlungen: Frevel und Festversammlung mag ich nicht.14Eure Neumonde und eure Festzeiten haßt meine Seele; sie sind mir zur Last geworden, ich bin des Tragens müde.15Und wenn ihr eure Hände ausbreitet, verhülle ich meine Augen vor euch; selbst wenn ihr des Betens viel machet, höre ich nicht: eure Hände sind voll Blutes.(Jesaja 59.1-3)(Sprüche 15.29)(Johannes 9.31)16Waschet euch, reiniget euch; schaffet die Schlechtigkeit eurer Handlungen mir aus den Augen, lasset ab vom Übeltun!(Joel 2.12-13)(Micha 6.6-8)17Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!(1. Samuel 15.22)(Jesaja 1.23)(Jeremia 7.3-7)
Gottes Rechtshandel mit Juda, Klage über Zion - Zukünftige Umkehr durch Gericht
18Kommt denn und laßt uns miteinander rechten, spricht Jehova. Wenn eure Sünden wie Scharlach sind, wie Schnee sollen sie weiß werden; wenn sie rot sind wie Karmesin, wie Wolle sollen sie werden.(Psalm 51.9)(Jesaja 43.25)(Jesaja 44.22)19Wenn ihr willig seid und höret, so sollt ihr das Gute des Landes essen.(3. Mose 25.18-19)20Wenn ihr euch aber weigert und widerspenstig seid, so sollt ihr vom Schwerte verzehrt werden. Denn der Mund Jehovas hat geredet.(3. Mose 26.25)21Wie ist zur Hure geworden die treue Stadt! Sie war voll Recht, Gerechtigkeit weilte darin, und jetzt Mörder!(Matthäus 23.37)22Dein Silber ist zu Schlacken geworden, dein edler Wein mit Wasser verdünnt.23Deine Fürsten sind Widerspenstige und Diebsgesellen, ein jeder von ihnen liebt Geschenke und jagt nach Belohnungen; der Waise schaffen sie nicht Recht, und der Witwe Sache kommt nicht vor sie.(Jesaja 1.17)24Darum spricht der Herr, Jehova der Heerscharen, der Mächtige Israels: Ha! ich werde mich letzen an meinen Widersachern und Rache nehmen an meinen Feinden.25Und ich werde meine Hand gegen dich wenden, und werde deine Schlacken ausschmelzen wie mit Laugensalz und hinwegschaffen all dein Blei.(Jesaja 1.22)(Maleachi 3.2-3)26Und ich werde deine Richter wiederherstellen wie zuerst, und deine Räte wie im Anfang. Danach wird man dich nennen: Stadt der Gerechtigkeit, treue Stadt.(Sacharja 8.3)27Zion wird erlöst werden durch Gericht, und seine Rückkehrenden durch Gerechtigkeit.(Jesaja 46.13)28Aber Zerschmetterung der Übertreter und der Sünder allzumal; und die Jehova verlassen, werden untergehen.29Denn sie werden beschämt werden wegen der Terebinthen, die ihr begehrt, und ihr werdet mit Scham bedeckt werden wegen der Gärten, an denen ihr Gefallen hattet.(Jesaja 65.3)30Denn ihr werdet sein wie eine Therebinthe, deren Laub verwelkt ist, und wie ein Garten, der kein Wasser hat.31Und der Starke wird zum Werge werden und sein Tun zum Funken; und sie werden beide miteinander verbrennen, und niemand wird löschen.
1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:(5. Mose 24.8)2Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen.3Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären!(3. Mose 14.37)4Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen,5und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen.6Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.8Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz.9Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen;10sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist,11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann,13und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.14Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz.16Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein.18Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,19es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.20Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen.21Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.22Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.23Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.(3. Mose 13.28)24Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck;25und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.26Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen.27Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal.28Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals.(3. Mose 13.23)29Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,30und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.31Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen.32Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut,33so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.35Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung,36und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein.37Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,39und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.42Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze.43Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,44so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.45Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!46Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.(4. Mose 5.3)
Über den Aussatz von Kleidern
47Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen;48am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird;49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein;52und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk,54so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.55Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite.56Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag.57Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.58Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.