zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 8

1 In jener Zeit, spricht Jehova, wird man die Gebeine der Könige von Juda und die Gebeine seiner Fürsten und die Gebeine der Priester und die Gebeine der Propheten und die Gebeine der Bewohner von Jerusalem aus ihren Gräbern herausnehmen. 2 Und man wird sie ausbreiten vor der Sonne und vor dem Monde und vor dem ganzen Heere des Himmels, welche sie geliebt und welchen sie gedient haben, und denen sie nachgewandelt sind, und welche sie gesucht und vor denen sie sich niedergebeugt haben; sie werden nicht gesammelt noch begraben werden, zu Dünger auf der Fläche des Erdbodens sollen sie werden. (5. Mose 4.19) (Jeremia 14.16) 3 Und der Tod wird dem Leben vorgezogen werden von dem ganzen Rest, der von diesem bösen Geschlecht übriggeblieben ist an allen Orten, wohin ich die Übriggebliebenen verstoßen haben werde, spricht Jehova der Heerscharen.

Mangelnde Einsicht über Treulosigkeit - Schrecken des nahenden Gerichts

4 Und sprich zu ihnen: So spricht Jehova: Fällt man denn und steht nicht wieder auf? Oder wendet man sich ab und kehrt nicht wieder zurück? 5 Warum kehrt sich dieses Volk Jerusalems ab in immerwährender Abkehr? Sie halten fest am Truge, sie weigern sich umzukehren. 6 Ich habe gehorcht und zugehört: Sie reden, was nicht recht ist; da ist keiner, der seine Bosheit bereue und spreche: Was habe ich getan! Allesamt wenden sie sich zu ihrem Laufe, wie ein in den Kampf stürmendes Roß. 7 Selbst der Storch am Himmel kennt seine bestimmten Zeiten, und Turteltaube und Schwalbe und Kranich halten die Zeit ihres Kommens ein; aber mein Volk kennt das Recht Jehovas nicht. (Jesaja 1.13) 8 Wie möget ihr sagen: Wir sind weise, und das Gesetz Jehovas ist bei uns? Siehe, fürwahr, zur Lüge hat es gemacht der Lügengriffel der Schriftgelehrten. 9 Die Weisen werden beschämt, bestürzt und gefangen werden; siehe, das Wort Jehovas haben sie verschmäht, und welcherlei Weisheit haben sie? - 10 Darum werde ich ihre Weiber anderen geben, ihre Felder anderen Besitzern. Denn vom Kleinsten bis zum Größten sind sie insgesamt der Gewinnsucht ergeben; vom Propheten bis zum Priester üben sie allesamt Falschheit, (Jesaja 56.11) (Jeremia 6.13-15) 11 und sie heilen die Wunde der Tochter meines Volkes leichthin und sprechen: Friede, Friede! und da ist doch kein Friede. 12 Sie werden beschämt werden, weil sie Greuel verübt haben. Ja, sie schämen sich keineswegs, ja, Beschämung kennen sie nicht. Darum werden sie fallen unter den Fallenden; zur Zeit ihrer Heimsuchung werden sie straucheln, spricht Jehova. 13 Wegraffen werde ich sie, spricht Jehova. Keine Trauben am Weinstock und keine Feigen am Feigenbaum, und das Blatt ist verwelkt: so will ich ihnen solche bestellen, die sie verheeren werden. 14 Wozu bleiben wir sitzen? Versammelt euch, und laßt uns in die festen Städte ziehen und dort umkommen! denn Jehova, unser Gott, hat uns zum Untergang bestimmt, und uns mit bitterem Wasser getränkt, weil wir gegen Jehova gesündigt haben. (Jeremia 9.14) 15 Man hofft auf Frieden, und da ist nichts Gutes; auf die Zeit der Heilung, und siehe da, Schrecken. - (Jeremia 14.19) 16 Von Dan her wird das Schnauben seiner Rosse gehört; vom Schall des Wieherns seiner starken Rosse erzittert das ganze Land. Und sie kommen und verzehren das Land und seine Fülle, die Städte und ihre Bewohner. 17 Denn siehe, ich sende unter euch Schlangen, Basilisken, gegen welche es keine Beschwörung gibt; und sie werden euch beißen, spricht Jehova. - (Prediger 10.11)

Jeremias verzweiflungsvolle Klage über sein Volk - Gottes Trauer um sein Volk und erneute Gerichtsankündigung

18 O meine Erquickung im Kummer! Mein Herz ist siech in mir. (Jeremia 4.19) 19 Siehe, die Stimme des Geschreies der Tochter meines Volkes kommt aus fernem Lande: "Ist Jehova nicht in Zion, oder ist ihr König nicht darin?" Warum haben sie mich gereizt durch ihre geschnitzten Bilder, durch Nichtigkeiten der Fremde? 20 "Vorüber ist die Ernte, die Obstlese ist zu Ende, und wir sind nicht gerettet!" 21 Ich bin zerschlagen wegen der Zerschmetterung der Tochter meines Volkes; ich gehe trauernd einher, Entsetzen hat mich ergriffen. 22 Ist kein Balsam in Gilead, oder kein Arzt daselbst? Denn warum ist der Tochter meines Volkes kein Verband angelegt worden? (Jeremia 46.11)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)