Nochmalige Ankündigung des Gerichts wegen der Sünden Judas
1Flüchtet, ihr Kinder Benjamin, aus Jerusalem hinaus, und stoßet in die Posaune zu Tekoa, und errichtet ein Zeichen über Beth-Hakkerem; denn Unglück ragt herein von Norden her und große Zerschmetterung.(Jeremia 4.6)2Die Schöne und die Verzärtelte, die Tochter Zion, vertilge ich.3Hirten kommen zu ihr mit ihren Herden; sie schlagen Zelte rings um sie auf, weiden ein jeder seinen Raum ab.(Jeremia 4.17)4"Heiliget einen Krieg wider sie! Machet euch auf und laßt uns am Mittag hinaufziehen! ... Wehe uns! denn der Tag hat sich geneigt, denn die Abendschatten strecken sich.5Machet euch auf und laßt uns in der Nacht hinaufziehen und ihre Paläste verderben!"6Denn so hat Jehova der Heerscharen gesprochen: Fället Bäume und schüttet einen Wall wider Jerusalem auf! Sie ist die Stadt, die heimgesucht werden soll; sie ist voll Bedrückung in ihrem Innern.(Jeremia 5.1)7Wie ein Brunnen sein Wasser quellen läßt, so läßt sie ihre Bosheit quellen. Gewalttat und Zerstörung werden in ihr gehört, Wunde und Schlag sind beständig vor meinem Angesicht.8Laß dich zurechtweisen, Jerusalem, damit meine Seele sich nicht von dir losreiße, damit ich dich nicht zur Wüste mache, zu einem unbewohnten Lande.9So spricht Jehova der Heerscharen: Wie am Weinstock wird man Nachlese halten an dem Überrest Israels. Lege wieder deine Hand an, wie der Winzer an die Ranken.10Zu wem soll ich reden und wem Zeugnis ablegen, daß sie hören? Siehe, ihr Ohr ist unbeschnitten, und sie können nicht aufmerken; siehe, das Wort Jehovas ist ihnen zum Hohn geworden, sie haben keine Lust daran.11Und ich bin voll des Grimmes Jehovas, bin müde, ihn zurückzuhalten. - Ergieße ihn über die Kinder auf der Gasse und über den Kreis der Jünglinge allzumal; denn sowohl Mann als Weib werden getroffen werden, der Alte wie der Hochbetagte;12und ihre Häuser werden anderen zugewandt werden, Felder und Weiber allzumal. Denn ich strecke meine Hand aus wider die Bewohner des Landes, spricht Jehova.13Denn von ihrem Kleinsten bis zu ihrem Größten sind sie insgesamt der Gewinnsucht ergeben; und vom Propheten bis zum Priester üben sie allesamt Falschheit,(Jeremia 8.10-12)14und sie heilen die Wunde der Tochter meines Volkes leichthin und sprechen: Friede, Friede! und da ist doch kein Friede.(Hesekiel 13.10)(Hesekiel 13.16)(1. Thessalonicher 5.3)15Sie werden beschämt werden, weil sie Greuel verübt haben. Ja, sie schämen sich keineswegs, ja, Beschämung kennen sie nicht. Darum werden sie fallen unter den Fallenden; zur Zeit, da ich sie heimsuchen werde, werden sie straucheln, spricht Jehova.16So spricht Jehova: Tretet auf die Wege, und sehet und fraget nach den Pfaden der Vorzeit, welches der Weg des Guten sei, und wandelt darauf; so werdet ihr Ruhe finden für eure Seelen. Aber sie sprechen: Wir wollen nicht darauf wandeln.(Jeremia 44.16)(Matthäus 11.29)17Und ich habe Wächter über euch bestellt, die da sagen: Merket auf den Schall der Posaune! Aber sie sprechen: Wir wollen nicht darauf merken.(Jesaja 52.8)(Hesekiel 3.17)18Darum höret, ihr Nationen, und wisse, du Gemeinde, was wider sie geschieht!19Höre es, Erde! Siehe, ich bringe Unglück über dieses Volk, die Frucht ihrer Gedanken; denn auf meine Worte haben sie nicht gemerkt, und mein Gesetz - sie haben es verschmäht.(5. Mose 32.1)(Jesaja 1.2)20Wozu soll mir denn Weihrauch aus Scheba kommen, und das gute Würzrohr aus fernem Lande? Eure Brandopfer sind mir nicht wohlgefällig und eure Schlachtopfer mir nicht angenehm.(Jesaja 1.11)21Darum, so spricht Jehova: Siehe, ich lege diesem Volke Anstöße, daß Väter und Kinder darüber straucheln, daß der Nachbar und sein Genosse zumal umkommen.22So spricht Jehova: Siehe, es kommt ein Volk aus dem Lande des Nordens, und eine große Nation macht sich auf von dem äußersten Ende der Erde.(5. Mose 28.49)(Jeremia 5.15)23Bogen und Wurfspieß führen sie, sie sind grausam und ohne Erbarmen; ihre Stimme braust wie das Meer, und auf Rossen reiten sie: gerüstet wider dich, Tochter Zion, wie ein Mann zum Kriege. -(Jeremia 50.42)24Wir haben die Kunde von ihm vernommen: Unsere Hände sind schlaff geworden; Angst hat uns ergriffen, Wehen, der Gebärenden gleich. -25Geh nicht hinaus aufs Feld und wandle nicht auf dem Wege; denn der Feind hat ein Schwert, - Schrecken ringsum!26Tochter meines Volkes, gürte dir Sacktuch um und wälze dich in der Asche, trauere wie um den Eingeborenen, führe bittere Klage! denn plötzlich wird der Verwüster über uns kommen.(Amos 8.10)27Ich habe dich zum Prüfer unter meinem Volke gesetzt, als eine Feste, damit du ihren Weg erkennen und prüfen möchtest.28Allesamt sind sie die Widerspenstigsten der Widerspenstigen; sie gehen als Verleumder umher, sie sind Erz und Eisen; sie handeln verderbt allesamt.(Hesekiel 22.18)29Versengt vom Feuer ist der Blasebalg, zu Ende ist das Blei; vergebens hat man geschmolzen und geschmolzen: Die Bösen sind nicht ausgeschieden worden.30Verworfenes Silber nennt man sie, denn Jehova hat sie verworfen.(Jesaja 1.22)
1Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.3Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.5Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;7deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Das Jubeljahr (Halljahr)
8Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.9Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.12Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.13In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.14Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;(1. Thessalonicher 4.6)15sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.16Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.17So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!18Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.20Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!21so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;(5. Mose 28.8)22daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.23Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.(Psalm 39.13)24Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.(Rut 4.3-4)26Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,27so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.28Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.29Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.30Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.31Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.32Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;34und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.35Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.36Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.(5. Mose 23.20)37Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.38Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;(2. Mose 21.2)40als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.41Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.42Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!43Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.45Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,46und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!47Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,48so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;49oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.50Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.51Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;52sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.53Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.(3. Mose 25.43)54Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;55denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.