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Jeremia - Kapitel 52

Belagerung Jerusalems - Flucht und Gefangennahme des Königs Zedekia

1 Einundzwanzig Jahre war Zedekia alt, als er König wurde, und er regierte elf Jahre zu Jerusalem; und der Name seiner Mutter war Hamutal, die Tochter Jeremias, von Libna. (2. Könige 24.18) (2. Chronik 36.11) (Jeremia 39.1) 2 Und er tat, was böse war in den Augen Jehovas, nach allem, was Jojakim getan hatte. 3 Denn wegen des Zornes Jehovas erging es Jerusalem und Juda also, bis er sie weggeworfen hatte von seinem Angesicht. Und Zedekia empörte sich gegen den König von Babel. 4 Und es geschah im neunten Jahre seiner Regierung, im zehnten Monat, am Zehnten des Monats, da kamen Nebukadrezar, der König von Babel, er und sein ganzes Heer, wider Jerusalem und lagerten sich wider dasselbe; und sie bauten Belagerungstürme wider dasselbe ringsumher. 5 Und die Stadt kam in Belagerung bis in das elfte Jahr des Königs Zedekia. 6 Im vierten Monat, am Neunten des Monats, da nahm der Hunger in der Stadt überhand; und es war kein Brot mehr da für das Volk des Landes. 7 Und die Stadt wurde erbrochen, und alle Kriegsmänner flohen und zogen des Nachts aus der Stadt hinaus auf dem Wege durch das Tor, welches zwischen den beiden Mauern bei dem Garten des Königs war (die Chaldäer aber waren rings um die Stadt her); und sie zogen den Weg zur Ebene. 8 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach, und sie erreichten Zedekia in den Ebenen von Jericho; und sein ganzes Heer zerstreute sich von ihm weg. 9 Und sie ergriffen den König und führten ihn hinauf zu dem König von Babel, nach Ribla im Lande Hamath; und er sprach das Urteil über ihn. 10 Und der König von Babel schlachtete die Söhne Zedekias vor seinen Augen, und er schlachtete auch alle Fürsten von Juda zu Ribla. 11 Und er blendete die Augen Zedekias und band ihn mit ehernen Fesseln; und der König von Babel brachte ihn nach Babel und setzte ihn in Gewahrsam bis zum Tage seines Todes. (Jeremia 32.5)

Zerstörung Jerusalems und des Tempels - Wegführung nach Babel

12 Und im fünften Monat, am Zehnten des Monats, das war das neunzehnte Jahr des Königs Nebukadrezar, des Königs von Babel, kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der vor dem König von Babel stand, nach Jerusalem; 13 und er verbrannte das Haus Jehovas und das Haus des Königs; und alle Häuser von Jerusalem und jedes große Haus verbrannte er mit Feuer. 14 Und das ganze Heer der Chaldäer, welches bei dem Obersten der Leibwache war, riß alle Mauern von Jerusalem ringsum nieder. 15 Und von den Geringen des Volkes und den Rest des Volkes, die in der Stadt Übriggebliebenen, und die Überläufer, die zum König von Babel übergelaufen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 16 Aber von den Geringen des Landes ließ Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, zurück zu Weingärtnern und zu Ackersleuten. 17 Und die Chaldäer zerschlugen die ehernen Säulen, die am Hause Jehovas waren, und die Gestelle und das eherne Meer, welche im Hause Jehovas waren; und sie führten alles Erz davon nach Babel. (Jeremia 27.19-22) 18 Und sie nahmen die Töpfe weg und die Schaufeln und die Lichtmesser und die Sprengschalen und die Schalen und alle ehernen Geräte, womit man den Dienst verrichtete. 19 Auch die Becken und die Räucherpfannen und die Sprengschalen und die Töpfe und die Leuchter und die Schalen und die Spendschalen, was von Gold war, das Gold, und was von Silber war, das Silber, nahm der Oberste der Leibwache weg. 20 Die zwei Säulen, das eine Meer und die zwölf ehernen Rinder, welche unter demselben waren, und die Gestelle, welche der König Salomo für das Haus Jehovas gemacht hatte: das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. (1. Könige 7.15) 21 Und die Säulen: achtzehn Ellen war die Höhe der einen Säule, und ein Faden von zwölf Ellen umfaßte sie; und ihre Dicke war vier Finger, sie war hohl. 22 Und ein Kapitäl von Erz war darauf, und die Höhe des einen Kapitäls war fünf Ellen; und ein Netzwerk und Granatäpfel waren an dem Kapitäl ringsum: alles von Erz; und desgleichen war die andere Säule, und Granatäpfel daran. 23 Und der Granatäpfel waren 96 nach den vier Winden hin; aller Granatäpfel waren hundert am Netzwerk ringsum. 24 Und der Oberste der Leibwache nahm Scheraja, den Oberpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Hüter der Schwelle: 25 und aus der Stadt nahm er einen Kämmerer, der über die Kriegsleute bestellt war, und sieben Männer von denen, welche das Angesicht des Königs sahen, die in der Stadt vorgefunden wurden, und den Schreiber des Heerobersten, welcher das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Mann von dem Volke des Landes, die in der Stadt vorgefunden wurden. 26 Und Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, nahm sie und brachte sie zu dem König von Babel nach Ribla. 27 Und der König von Babel erschlug sie und tötete sie zu Ribla im Lande Hamath. - Und so wurde Juda aus seinem Lande weggeführt. 28 Dies ist das Volk, welches Nebukadrezar weggeführt hat: Im 7. Jahre 3023 Juden; (2. Könige 24.11) 29 im 18. Jahre Nebukadrezars 832 Seelen aus Jerusalem; 30 im 23. Jahre Nebukadrezars führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, von den Juden 745 Seelen weg; aller Seelen waren 4600.

Begnadigung des Königs Jojachin

31 Und es geschah im 37. Jahre der Wegführung Jojakins, des Königs von Juda, im 12. Monat, am 25. des Monats, da erhob Ewil-Merodak, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jojakins, des Königs von Juda, und führte ihn aus dem Gefängnis. 32 Und er redete gütig mit ihm und setzte seinen Stuhl über den Stuhl der Könige, die bei ihm in Babel waren; 33 und er veränderte die Kleider seines Gefängnisses. Und Jojakin aß beständig vor ihm alle Tage seines Lebens; 34 und sein Unterhalt: ein beständiger Unterhalt wurde ihm von dem König von Babel gegeben, soviel er täglich bedurfte, bis zum Tage seines Todes, alle Tage seines Lebens.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.