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Jeremia - Kapitel 50

Ausspruch über Babel: Sein Sturz und dessen Folgen für Israel und Juda

1 Das Wort, welches Jehova über Babel, über das Land der Chaldäer, durch den Propheten Jeremia geredet hat. (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Verkündiget es unter den Nationen und laßt es hören, und erhebet ein Panier; laßt es hören, verhehlet es nicht! Sprechet: Babel ist eingenommen, Bel zu Schanden geworden, Merodak bestürzt; ihre Götzenbilder sind zu Schanden geworden, ihre Götzen sind bestürzt. (Jesaja 46.1) 3 Denn wider dasselbe ist eine Nation heraufgezogen von Norden her: Diese wird sein Land zur Wüste machen, daß kein Bewohner mehr darin sein wird; sowohl Menschen als Vieh sind entflohen, weggezogen. 4 In jenen Tagen und zu jener Zeit, spricht Jehova, werden die Kinder Israel kommen, sie und die Kinder Juda zusammen; fort und fort weinend werden sie gehen und Jehova, ihren Gott, suchen. (Jeremia 31.9) 5 Sie werden nach Zion fragen, indem ihr Angesicht dahin gerichtet ist: Kommet und schließet euch an Jehova an mit einem ewigen Bunde, der nicht vergessen werde! - 6 Mein Volk war eine verlorene Schafherde: ihre Hirten leiteten sie irre auf verführerische Berge; sie gingen von Berg zu Hügel, vergaßen ihre Lagerstätte. 7 Alle, die sie fanden, fraßen sie; und ihre Feinde sprachen: Wir verschulden uns nicht, weil sie gegen Jehova gesündigt haben, die Wohnung der Gerechtigkeit, und gegen Jehova, die Erwartung ihrer Väter. 8 Flüchtet aus Babel hinaus, und ziehet aus dem Lande der Chaldäer; und seid wie die Böcke vor der Herde her! (Jeremia 51.6) (Jeremia 51.45) 9 Denn siehe, ich erwecke und führe herauf wider Babel eine Versammlung großer Nationen aus dem Lande des Nordens, und sie werden sich wider dasselbe aufstellen: Von dort aus wird es eingenommen werden. Ihre Pfeile sind wie die eines geschickten Helden, keiner kehrt leer zurück. 10 Und Chaldäa wird zum Raube werden; alle, die es berauben, werden satt werden, spricht Jehova. 11 Denn möget ihr euch auch freuen, denn möget ihr auch frohlocken, Plünderer meines Erbteils, denn möget ihr auch hüpfen wie eine dreschende junge Kuh, und wiehern gleich starken Rossen: (5. Mose 32.27) (Jesaja 10.5) (Jesaja 10.7) (Jesaja 10.15) 12 sehr beschämt ist eure Mutter, zu Schanden geworden eure Gebärerin. Siehe, es ist die letzte der Nationen, eine Wüste, eine Dürre und eine Steppe. 13 Vor dem Grimm Jehovas wird es nicht mehr bewohnt werden, sondern eine Wüste sein ganz und gar. Ein jeder, der an Babel vorüberzieht, wird sich entsetzen und zischen über alle seine Plagen. (Jeremia 49.17) (Jeremia 51.37) 14 Stellet euch ringsum auf wider Babel, alle, die ihr den Bogen spannet; schießet nach ihm, schonet die Pfeile nicht! denn gegen Jehova hat es gesündigt. 15 Erhebet ein Schlachtgeschrei gegen dasselbe ringsum! Es hat sich ergeben; gefallen sind seine Festungswerke, niedergerissen seine Mauern. Denn es ist die Rache Jehovas. Rächet euch an ihm, tut ihm, wie es getan hat! (Offenbarung 18.6) 16 Rottet aus Babel den Säemann aus und den, der die Sichel führt zur Erntezeit! Vor dem verderbenden Schwerte wird ein jeder zu seinem Volke sich wenden und ein jeder in sein Land fliehen. 17 Israel ist ein versprengtes Schaf, welches Löwen verscheucht haben. Zuerst hat der König von Assyrien es gefressen, und nun zuletzt hat Nebukadrezar, der König von Babel, ihm die Knochen zermalmt. 18 Darum spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, also: Siehe, ich suche heim den König von Babel und sein Land, gleichwie ich den König von Assyrien heimgesucht habe. 19 Und ich will Israel zu seiner Trift zurückbringen, daß es den Karmel und Basan beweide, und seine Seele sich sättige auf dem Gebirge Ephraim und in Gilead. 20 In jenen Tagen und zu jener Zeit, spricht Jehova, wird Israels Missetat gesucht werden, und sie wird nicht da sein, und die Sünden Judas, und sie werden nicht gefunden werden; denn ich will denen vergeben, die ich übriglasse. (Jeremia 31.34) (Jeremia 33.8) 21 Wider das Land "Doppelte Widerspenstigkeit", wider dasselbe ziehe hinauf und gegen die Bewohner von "Heimsuchung". Verwüste und vertilge hinter ihnen her, spricht Jehova, und tue nach allem, was ich dir geboten habe! 22 Kriegslärm im Lande und große Zertrümmerung! 23 Wie ist zerhauen und zertrümmert der Hammer der ganzen Erde! Wie ist Babel zum Entsetzen geworden unter den Nationen! (Jeremia 51.20) 24 Ich habe dir Schlingen gelegt, und du wurdest auch gefangen, Babel, ohne daß du es wußtest; du wurdest gefunden und auch ergriffen, weil du dich wider Jehova in Krieg eingelassen hast. 25 Jehova hat seine Rüstkammer aufgetan und hervorgeholt die Waffen seines Grimmes; denn der Herr, Jehova der Heerscharen, hat ein Werk in dem Lande der Chaldäer. 26 Kommet über dasselbe von allen Seiten her, öffnet seine Scheunen, schüttet es auf wie Garbenhaufen und vertilget es; nicht bleibe ihm ein Überrest! 27 Erwürget alle seine Farren, zur Schlachtung sollen sie hinstürzen! Wehe über sie! denn ihr Tag ist gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 28 Horch! Flüchtlinge und Entronnene aus dem Lande Babel, um in Zion zu verkünden die Rache Jehovas, unseres Gottes, die Rache seines Tempels. 29 Rufet Schützen herbei wider Babel, alle, die den Bogen spannen! belagert es ringsum, niemand entrinne! Vergeltet ihm nach seinem Werke, tut ihm nach allem, was es getan hat; denn es hat vermessen gehandelt gegen Jehova, gegen den Heiligen Israels. (Jeremia 50.15) 30 Darum sollen seine Jünglinge auf seinen Straßen fallen und alle seine Kriegsmänner umkommen an selbigem Tage, spricht Jehova. 31 Siehe, ich will an dich, du Stolze, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen; denn gekommen ist dein Tag, die Zeit, da ich dich heimsuche. 32 Dann wird die Stolze straucheln und fallen, und niemand wird sie aufrichten; und ich werde ein Feuer anzünden in ihren Städten, daß es alle ihre Umgebung verzehre. 33 So spricht Jehova der Heerscharen: Die Kinder Israel und die Kinder Juda sind Bedrückte allzumal; und alle, die sie gefangen weggeführt, haben sie festgehalten, haben sich geweigert, sie zu entlassen. 34 Ihr Erlöser ist stark, Jehova der Heerscharen ist sein Name; er wird ihre Rechtssache gewißlich führen, auf daß er dem Lande Ruhe schaffe und die Bewohner von Babel erzittern mache. 35 Das Schwert über die Chaldäer, spricht Jehova, und über die Bewohner von Babel und über seine Fürsten und über seine Weisen! 36 Das Schwert über die Schwätzer, daß sie zu Narren werden! das Schwert über seine Helden, daß sie verzagen! 37 das Schwert über seine Rosse und über seine Wagen und über das ganze Mischvolk, welches in seiner Mitte ist, daß sie zu Weibern werden! das Schwert über seine Schätze, daß sie geplündert werden! (Jeremia 51.30) 38 Dürre über seine Gewässer, daß sie austrocknen! Denn es ist ein Land der geschnitzten Bilder, und sie rasen durch ihre erschreckenden Götzen. 39 Darum werden Wüstentiere mit wilden Hunden darin wohnen, und Strauße darin wohnen; und es soll in Ewigkeit nicht mehr bewohnt werden, und keine Niederlassung sein von Geschlecht zu Geschlecht. 40 Gleich der Umkehrung Sodoms und Gomorras und ihrer Nachbarn durch Gott, spricht Jehova, wird niemand daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (1. Mose 19.24-25) 41 Siehe, es kommt ein Volk von Norden her, und eine große Nation und viele Könige machen sich auf von dem äußersten Ende der Erde. (Jeremia 50.9) 42 Bogen und Wurfspieß führen sie, sie sind grausam und ohne Erbarmen; ihre Stimme braust wie das Meer, und auf Rossen reiten sie: gerüstet wider dich, Tochter Babel, wie ein Mann zum Kriege. (Jeremia 6.23) 43 Der König von Babel hat die Kunde von ihnen vernommen, und seine Hände sind schlaff geworden; Angst hat ihn ergriffen, Wehen, der Gebärenden gleich. 44 Siehe, er steigt herauf, wie ein Löwe von der Pracht des Jordan, wider die feste Wohnstätte; denn ich werde es plötzlich von ihr hinwegtreiben und den, der auserkoren ist, über sie bestellen. Denn wer ist mir gleich, und wer will mich vorladen? und wer ist der Hirt, der vor mir bestehen könnte? (Jeremia 49.19-21) 45 Darum höret den Ratschluß Jehovas, welchen er über Babel beschlossen hat, und seine Gedanken, die er denkt über das Land der Chaldäer: Wahrlich, man wird sie fortschleppen, die Geringen der Herde; wahrlich, die Trift wird sich über sie entsetzen! 46 Von dem Rufe: Babel ist erobert! erzittert die Erde und wird ein Geschrei unter den Nationen vernommen.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.