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Jeremia - Kapitel 50

Ausspruch über Babel: Sein Sturz und dessen Folgen für Israel und Juda

1 Das Wort, welches Jehova über Babel, über das Land der Chaldäer, durch den Propheten Jeremia geredet hat. (Jesaja 13.1) (Jesaja 14.1) 2 Verkündiget es unter den Nationen und laßt es hören, und erhebet ein Panier; laßt es hören, verhehlet es nicht! Sprechet: Babel ist eingenommen, Bel zu Schanden geworden, Merodak bestürzt; ihre Götzenbilder sind zu Schanden geworden, ihre Götzen sind bestürzt. (Jesaja 46.1) 3 Denn wider dasselbe ist eine Nation heraufgezogen von Norden her: Diese wird sein Land zur Wüste machen, daß kein Bewohner mehr darin sein wird; sowohl Menschen als Vieh sind entflohen, weggezogen. 4 In jenen Tagen und zu jener Zeit, spricht Jehova, werden die Kinder Israel kommen, sie und die Kinder Juda zusammen; fort und fort weinend werden sie gehen und Jehova, ihren Gott, suchen. (Jeremia 31.9) 5 Sie werden nach Zion fragen, indem ihr Angesicht dahin gerichtet ist: Kommet und schließet euch an Jehova an mit einem ewigen Bunde, der nicht vergessen werde! - 6 Mein Volk war eine verlorene Schafherde: ihre Hirten leiteten sie irre auf verführerische Berge; sie gingen von Berg zu Hügel, vergaßen ihre Lagerstätte. 7 Alle, die sie fanden, fraßen sie; und ihre Feinde sprachen: Wir verschulden uns nicht, weil sie gegen Jehova gesündigt haben, die Wohnung der Gerechtigkeit, und gegen Jehova, die Erwartung ihrer Väter. 8 Flüchtet aus Babel hinaus, und ziehet aus dem Lande der Chaldäer; und seid wie die Böcke vor der Herde her! (Jeremia 51.6) (Jeremia 51.45) 9 Denn siehe, ich erwecke und führe herauf wider Babel eine Versammlung großer Nationen aus dem Lande des Nordens, und sie werden sich wider dasselbe aufstellen: Von dort aus wird es eingenommen werden. Ihre Pfeile sind wie die eines geschickten Helden, keiner kehrt leer zurück. 10 Und Chaldäa wird zum Raube werden; alle, die es berauben, werden satt werden, spricht Jehova. 11 Denn möget ihr euch auch freuen, denn möget ihr auch frohlocken, Plünderer meines Erbteils, denn möget ihr auch hüpfen wie eine dreschende junge Kuh, und wiehern gleich starken Rossen: (5. Mose 32.27) (Jesaja 10.5) (Jesaja 10.7) (Jesaja 10.15) 12 sehr beschämt ist eure Mutter, zu Schanden geworden eure Gebärerin. Siehe, es ist die letzte der Nationen, eine Wüste, eine Dürre und eine Steppe. 13 Vor dem Grimm Jehovas wird es nicht mehr bewohnt werden, sondern eine Wüste sein ganz und gar. Ein jeder, der an Babel vorüberzieht, wird sich entsetzen und zischen über alle seine Plagen. (Jeremia 49.17) (Jeremia 51.37) 14 Stellet euch ringsum auf wider Babel, alle, die ihr den Bogen spannet; schießet nach ihm, schonet die Pfeile nicht! denn gegen Jehova hat es gesündigt. 15 Erhebet ein Schlachtgeschrei gegen dasselbe ringsum! Es hat sich ergeben; gefallen sind seine Festungswerke, niedergerissen seine Mauern. Denn es ist die Rache Jehovas. Rächet euch an ihm, tut ihm, wie es getan hat! (Offenbarung 18.6) 16 Rottet aus Babel den Säemann aus und den, der die Sichel führt zur Erntezeit! Vor dem verderbenden Schwerte wird ein jeder zu seinem Volke sich wenden und ein jeder in sein Land fliehen. 17 Israel ist ein versprengtes Schaf, welches Löwen verscheucht haben. Zuerst hat der König von Assyrien es gefressen, und nun zuletzt hat Nebukadrezar, der König von Babel, ihm die Knochen zermalmt. 18 Darum spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, also: Siehe, ich suche heim den König von Babel und sein Land, gleichwie ich den König von Assyrien heimgesucht habe. 19 Und ich will Israel zu seiner Trift zurückbringen, daß es den Karmel und Basan beweide, und seine Seele sich sättige auf dem Gebirge Ephraim und in Gilead. 20 In jenen Tagen und zu jener Zeit, spricht Jehova, wird Israels Missetat gesucht werden, und sie wird nicht da sein, und die Sünden Judas, und sie werden nicht gefunden werden; denn ich will denen vergeben, die ich übriglasse. (Jeremia 31.34) (Jeremia 33.8) 21 Wider das Land "Doppelte Widerspenstigkeit", wider dasselbe ziehe hinauf und gegen die Bewohner von "Heimsuchung". Verwüste und vertilge hinter ihnen her, spricht Jehova, und tue nach allem, was ich dir geboten habe! 22 Kriegslärm im Lande und große Zertrümmerung! 23 Wie ist zerhauen und zertrümmert der Hammer der ganzen Erde! Wie ist Babel zum Entsetzen geworden unter den Nationen! (Jeremia 51.20) 24 Ich habe dir Schlingen gelegt, und du wurdest auch gefangen, Babel, ohne daß du es wußtest; du wurdest gefunden und auch ergriffen, weil du dich wider Jehova in Krieg eingelassen hast. 25 Jehova hat seine Rüstkammer aufgetan und hervorgeholt die Waffen seines Grimmes; denn der Herr, Jehova der Heerscharen, hat ein Werk in dem Lande der Chaldäer. 26 Kommet über dasselbe von allen Seiten her, öffnet seine Scheunen, schüttet es auf wie Garbenhaufen und vertilget es; nicht bleibe ihm ein Überrest! 27 Erwürget alle seine Farren, zur Schlachtung sollen sie hinstürzen! Wehe über sie! denn ihr Tag ist gekommen, die Zeit ihrer Heimsuchung. 28 Horch! Flüchtlinge und Entronnene aus dem Lande Babel, um in Zion zu verkünden die Rache Jehovas, unseres Gottes, die Rache seines Tempels. 29 Rufet Schützen herbei wider Babel, alle, die den Bogen spannen! belagert es ringsum, niemand entrinne! Vergeltet ihm nach seinem Werke, tut ihm nach allem, was es getan hat; denn es hat vermessen gehandelt gegen Jehova, gegen den Heiligen Israels. (Jeremia 50.15) 30 Darum sollen seine Jünglinge auf seinen Straßen fallen und alle seine Kriegsmänner umkommen an selbigem Tage, spricht Jehova. 31 Siehe, ich will an dich, du Stolze, spricht der Herr, Jehova der Heerscharen; denn gekommen ist dein Tag, die Zeit, da ich dich heimsuche. 32 Dann wird die Stolze straucheln und fallen, und niemand wird sie aufrichten; und ich werde ein Feuer anzünden in ihren Städten, daß es alle ihre Umgebung verzehre. 33 So spricht Jehova der Heerscharen: Die Kinder Israel und die Kinder Juda sind Bedrückte allzumal; und alle, die sie gefangen weggeführt, haben sie festgehalten, haben sich geweigert, sie zu entlassen. 34 Ihr Erlöser ist stark, Jehova der Heerscharen ist sein Name; er wird ihre Rechtssache gewißlich führen, auf daß er dem Lande Ruhe schaffe und die Bewohner von Babel erzittern mache. 35 Das Schwert über die Chaldäer, spricht Jehova, und über die Bewohner von Babel und über seine Fürsten und über seine Weisen! 36 Das Schwert über die Schwätzer, daß sie zu Narren werden! das Schwert über seine Helden, daß sie verzagen! 37 das Schwert über seine Rosse und über seine Wagen und über das ganze Mischvolk, welches in seiner Mitte ist, daß sie zu Weibern werden! das Schwert über seine Schätze, daß sie geplündert werden! (Jeremia 51.30) 38 Dürre über seine Gewässer, daß sie austrocknen! Denn es ist ein Land der geschnitzten Bilder, und sie rasen durch ihre erschreckenden Götzen. 39 Darum werden Wüstentiere mit wilden Hunden darin wohnen, und Strauße darin wohnen; und es soll in Ewigkeit nicht mehr bewohnt werden, und keine Niederlassung sein von Geschlecht zu Geschlecht. 40 Gleich der Umkehrung Sodoms und Gomorras und ihrer Nachbarn durch Gott, spricht Jehova, wird niemand daselbst wohnen und kein Menschenkind darin weilen. (1. Mose 19.24-25) 41 Siehe, es kommt ein Volk von Norden her, und eine große Nation und viele Könige machen sich auf von dem äußersten Ende der Erde. (Jeremia 50.9) 42 Bogen und Wurfspieß führen sie, sie sind grausam und ohne Erbarmen; ihre Stimme braust wie das Meer, und auf Rossen reiten sie: gerüstet wider dich, Tochter Babel, wie ein Mann zum Kriege. (Jeremia 6.23) 43 Der König von Babel hat die Kunde von ihnen vernommen, und seine Hände sind schlaff geworden; Angst hat ihn ergriffen, Wehen, der Gebärenden gleich. 44 Siehe, er steigt herauf, wie ein Löwe von der Pracht des Jordan, wider die feste Wohnstätte; denn ich werde es plötzlich von ihr hinwegtreiben und den, der auserkoren ist, über sie bestellen. Denn wer ist mir gleich, und wer will mich vorladen? und wer ist der Hirt, der vor mir bestehen könnte? (Jeremia 49.19-21) 45 Darum höret den Ratschluß Jehovas, welchen er über Babel beschlossen hat, und seine Gedanken, die er denkt über das Land der Chaldäer: Wahrlich, man wird sie fortschleppen, die Geringen der Herde; wahrlich, die Trift wird sich über sie entsetzen! 46 Von dem Rufe: Babel ist erobert! erzittert die Erde und wird ein Geschrei unter den Nationen vernommen.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.